GDV-Online - Rubrik Brandschadensanierung
(1) Unter Brandbedingungen können aus unbedenklichen Stoffen, Waren und Bauteilen eine komplexe Vielfalt an Verbrennungsprodukten und Rückständen entstehen, deren Gefahrenpotenzial unter Umständen schwer einzuschätzen ist. Hier ist die Gefahr groß, dass aus Unsicherheiten heraus Entscheidungen getroffen werden, die der tatsächlichen Sachlage nicht gerecht werden und zu überzogenen Anforderungen an die Sanierung und Entschuttung der Brandschadenstelle führen können. Hinzu kommt, dass eine realistische Gefährdungsbeurteilung in der Maßnahmenkette häufig erst viel zu spät durchgeführt wird und dann wirkungslos ist. Den daraus erwachsenden Herausforderungen hat sich die deutsche Versicherungswirtschaft gestellt und in Zusammenarbeit mit Behörden, Berufsgenossenschaften, dem Fachverband Sanierung und Umwelt (FSU) sowie Sachverständigen die GDV-Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357) als Handlungsanweisung für den Umgang mit erkalteten Brandstellen erarbeitet.
(2) Eine Orientierungshilfe für brandgeschädigte Hausbewohner wurde von der deutschen Versicherungswirtschaft in Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) erarbeitet. Die GDV-Richtlinien "Umgang mit kalten Brandstellen" (VdS 2217 / vfdb 10/06) enthalten ein Muster für ein leicht verständliches Informationsblatt, das von den Feuerwehren bereitgehalten und nach einem Brandschaden an betroffene Bürger ausgehändigt werden soll.
ð VdS 2357
ð VdS 2217
ð Links
Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ können und sollen detaillierte Festlegungen zu spezifischen Sanierungsarbeiten getroffen werden. Auch die berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ stellen Anforderungen, die für den spezifischen Bereich der Brandschadensanierung ausgestaltet werden müssen.
Die GDV-Richtlinien VdS 2357 definieren daher für diesen Bereich Regelungen für die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Arbeiten und beschreiben eine dem Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht werdende Durchführung der gesamten Brandschadensanierung. Die zu beachtenden Anforderungen und Maßnahmen werden dabei in abgestufter Form vom Kleinbrand bis zum Großbrand beschrieben. Zur objektiven Einschätzung des Gefahrenpotentials liefern die GDV-Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357) Beurteilungskriterien, damit Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Schadenstelle differenziert je nach Grad der Gefährdung in abgestufter Weise getroffen werden können. Somit gibt die VdS 2357 den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an die Sanierung von Brandschäden wieder.
ð Downloadmöglichkeit VdS 2357
Von einem Brandfall betroffene Bürger stehen in den meisten Fällen zunächst ratlos vor einem Bild der Zerstörung. In Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus sind Ruß und angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt zurückgeblieben. Die Betroffenen wenden sich daher mit Fragen, wie beispielsweise
§ Was ist zu tun?
§ An wen kann ich mich wenden?
§ Wen muss ich von dem Vorfall unterrichten?
§ Welche Gefahr geht von dem Brandschutt in meiner Wohnung aus?
§ Welche Reinigungsarbeiten kann ich gefahrlos selbst durchführen?
§ Wer ist zuständig für Aufräumung und Entsorgung? etc.
hilfesuchend an den Einsatzleiter der Feuerwehr. Schließlich müssten die Einsatzkräfte ja wissen, was gebrannt hat und wann denn nun die Wohnung wieder gefahrlos betreten werden kann.
Eine entsprechende Orientierungshilfe für brandgeschädigte Hausbewohner wurde von der deutschen Versicherungswirtschaft in Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) erarbeitet. Die GDV-Richtlinien "Umgang mit kalten Brandstellen" (VdS 2217 / vfdb 10/06) enthalten ein Muster für ein Informationsblatt, das von den Feuerwehren bereitgehalten und nach einem Brandschaden an den betroffenen Bürger ausgehändigt werden soll. Das Informationsblatt kann von der örtlichen Feuerwehr individuell gestaltet werden, indem kommunale Ansprechpartner und wichtige regionale Bezugsadressen genannt werden.
ð Downloadmöglichkeit VdS 2217
ð Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 524 - Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen; Fassung 03/1998; derzeit in Überarbeitung.
ð BGR 128 - Kontaminierte Bereiche; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften; Fachausschuss "Tiefbau"; April 1997; Aktualisierte Fassung 2002.
ð Arbeiten zur Brandschadensanierung - Die neue VdS 2357; Andreas Feige-Munzig, Markus Klug, Dr. Günther Roßmann; Tiefbau 02/2008.
ð Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
http://www.baua.de
u.a.: Infos zu den
Ausschüssen für Betriebssicherheit (ABS), für Gefahrstoffe (AGS) und für
biologische Arbeitsstoffe (ABAS); Downloadmöglichkeit der
- Gefahrstoff-Verordnung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS),
- der Biostoff-Verordnung mit den Technischen Regeln für biologische
Arbeitsstoffe (TRBA) sowie
- der Baustellen-Verordnung mit den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
(RAB).
ð Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
technische Sicherheit (LAGetSi), Berlin:
http://www.berlin.de/lagetsi/themen
u.a. Fachtexte und
Arbeitshilfen zum Umgang mit kalten Brandstellen, zur Baustellensicherheit, zum
Umgang mit Gebäudeschadstoffen, zur Gefährdungsbeurteilung oder zum Koordinator
nach Baustellen-Verordnung
ð Bund Technischer Experten e.V. (BTE), Essen:
http://www.bte-ev.de
Zusammenschluss neutraler
Sachverständiger und Berater verschiedenster Fachrichtungen, die in Schadensfällen
Gutachten erstellen, beispielsweise im Brandschadenfall
- bei Betriebsunterbrechung (Bewertung der Kosten und Nebenkosten;
Beurteilung
von Schadensminderungsmaßnahmen)
- zu chemischen und physikalischen, technischen und elektrischen Risiken
(Bewertung der
Risiken und Beurteilung der Sanierungsmaßnahmen) sowie
- zur Feststellung von Schadenursachen.
ð
Fachverband Sanierung und Umwelt e.V.
(FSU):
http://www.fsu-ev.de
Zusammenschluss von
Fachfirmen, die nach Brand- und Wasserschäden eine fachgerechte Sanierung
garantieren:
- Gebäudebrandschäden
- Einrichtung, Hausrat
- Maschinensanierung/ -instandhaltung
- Elektroniksanierung
- Gebäudetrocknung
Sowohl der FSU als auch der BBW sind von der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) als Ausbildungsträger für die Ausbildung von
Sachkundigen und Koordinatoren für die Arbeit in kontaminierten Bereichen
anerkannt worden. Verbindlicher Inhalt dieses Lehrgangs als auch der Ausbildung
zum Sanierungsleiter FSU stellt die VdS 2357 dar.
ð
Bundesverband der Brand- und
Wasserschadenbeseitiger e.V. (BBW):
http://www.bbw-ev.com
Der Bundesverband der Brand-
und Wasserschadenbeseitiger wurde im Jahr 1991 als Interessenvertreter der
Sanierungsunternehmen gegründet. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die
Qualität der Sanierungsleistung zu sichern und ständig durch Eigen- und
Fremdüberwachung zu gewährleisten.. Er hält hierbei engen Kontakt zu
Versicherern und Sachverständigen.
ð Referat 10 »Umweltschutz« der
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb):
http://www.vfdb-10.de
Das Referat 10 »Umweltschutz«
der vfdb beschäftigt sich mit den Umweltauswirkungen von Bränden sowie mit
Gefahrgut- und Umwelteinsätzen der Feuerwehren, z.B.:
- Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Feuerwehreinsatz
- Feuerwehr im Bio-Einsatz
- Schadstoffe bei Bränden
- Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit gefährlichen Stoffen und
Gütern
- Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz
- Umgang mit kalten Brandstellen: Muster für ein Informationsblatt der
Feuerwehren
an brandgeschädigte Haushalte (vfdb-Richtlinie 10/06,
inhaltsgleich mit VdS 2217)
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