Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Datenkommunikation zwischen Erst- und Rückversicherungsunternehmen

Stand: 2003
Kapitel: Kapitel: Datenkommunikation zwischen Erst- und RückversicherungsunternehmenSatzart: 6200
Abschnitt: Teil-Datensaetze / RV-AbrechnungVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 6200
abgebende Gesellschaft
2- VU-Nummer

AN

5

5

I.d.R. der Erstversicherer (EVU), der die Abrechnung für seinen Rückversicherungsschutz erstellt. In Ausnahmefällen kann hier ein Rückversicherer (RV) gemeint sein, der seine Retrozession abrechnet. Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin; linksbündig (Mussfeld).
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann beim BaFin in Bonn angefordert werden; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

3- VU-Name

AN

30

10

Abgebende Gesellschaft - Klartext (Mussfeld)
übernehmende Gesellschaft
4- VU-Nummer

AN

5

40

I.d.R. der Rückversicherer (RV). Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin; linksbündig (Mussfeld - frei wenn Makler).
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann beim BaFin in Bonn angefordert werden; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

5- VU-Name

AN

30

45

Übernehmende Gesellschaft - Klartext

(Mussfeld - frei wenn Makler)
Makler
6- Makler-Nummer

AN

5

75

Rückversicherungsmakler, der das Geschäft an die übernehmende Gesellschaft vermittelt hat. In einigen Fällen übernimmt der Makler für die abgebende Gesellschaft den gesamten Abrechnungsverkehr. Gemäß individueller Vereinbarung. (Kannfeld)
7- Makler-Name

AN

30

80

Name des abgebenden Maklers - Klartext (Kannfeld)
8Folgenummer

N

2

110

Lfd. Nummer innerhalb einer Abrechnung über alle Satzarten für die gleiche Datensendung Beispiel (innerhalb einer Lieferung): Zeitraum der Lieferung: 01.01.03-30.03.03 - Vertragsnummer: 4711;

RV-Abrechnung, Folgenummer 01, Datum 01.01.03/10:30;
RV-Abrechnung, Folgenummer 02, Datum 01.01.03/10:40;
RV-Abrechnung, Folgenummer 01, Datum 05.01.03;
RV-Abrechnung, Folgenummer 01, Datum 30.03.03/11:20;
RV-Abrechnung, Folgenummer 02, Datum 30.03.03/11:30.

Innerhalb eines Vorgangs bleibt die Folgenummer für alle Satzarten konstant (Mussfeld)
9Vertragsreferenz abgebendes VU

AN

17

112

Individuelle Vertragsbezeichnung und / oder Vertragsnummer (i.d.R. des Erstversicherers) (Mussfeld)
10Vertragsreferenz empfangendes VU

AN

17

129

Individuelle Vertragsbezeichnung und / oder Vertragsnummer (i.d.R. des Rückversicherers oder Retrozessionärs) (Kannfeld)
11Vertragsreferenz Makler

AN

17

146

Individuelle Vertragsbezeichnung und / oder Vertragsnummer, die der vermittelnde Makler vergeben hat. (Kannfeld)
12Vertragssektion

AN

3

163

Aus Transparenzgründen kann ein Rückversicherungsvertrag in Teilbereiche segmentiert werden. Dies können z.B. verschiedene Vertragsformen, Sparten oder Deckungsgebiete sein. Die Bezeichnung kann textlich oder numerisch erfolgen. Gemäß individueller Vereinbarung. (Mussfeld)
13Anzeigetext Vertragssektion

AN

30

166

Textliche Beschreibung zur Vertragssektion (Kannfeld)
14Währung

AN

3

196

Bei jedem abgerechneten Betrag muss eindeutig erkennbar sein, um welche Währung es sich handelt. Dies kann eine textliche Beschreibung sein (z.B. der Iso-Code: EUR) oder eine numerische Codierung (z. B. 1980 = Euro). ISO-Code (Mussfeld)
15Sparte/Versicherungszweig

AN

5

199

Die Sparten, die laut Rückversicherungsvertrag gedeckt und abgerechnet werden. Die Bezeichnung muss geschlüsselt werden (Empfehlung BaFin-Spartenverzeichnis (Mussfeld).
Zusätzlich kann ein Klartext geliefert werden (siehe Feld Sparte/Versicherungszweig Klartext).
Der Spartenschlüssel (BerVersV-Schlüssel) kann beim GDV angefordert werden. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Friedrichstr. 191, 10117 Berlin

16Sparte/Versicherungszweig Klartext

AN

30

204

Textliche Beschreibung zur Sparte/Versicherungszweig (Mussfeld)
17Vertragsart

N

2

234

Die im Rückversicherungsvertrag vereinbarte Vertragsart wie z.B. Quote, Summenexcedent, XL oder Stop-Loss oder auch fakultatives Geschäft. (Kannfeld)
Proportionales Vertragsgeschäft 11-14, Nicht-proportionales Vertragsgeschäft 21-23, Fak. Geschäft Einzelrisiken 31-33
siehe Anlage 2
18Land

AN

3

236

I.d.R. der Sitz des Versicherungsnehmers (z. B. BRD plus deutsche Interessen im Ausland, in der Industrieversicherung in- und ausländischen Werke deutscher Firmen. In diesem Fall würde als Land "Deutschland"
geschlüsselt. Ein deuscher Zedent kann auch Industrieanlagen einer Firma mit Sitz in Frankreich versichern: es würde dann als Land "Frankreich" geschlüsselt). Sind weitere Länder im Deckungsumfang des Rückversicherungsvertrages genannt, können diese in der Abrechnung getrennt aufgeführt und geschlüsselt werden. Nicht gemeint ist der Geltungsbereich der Original-Policen. ISO-Norm 3166-1 (Ländercode)
(Kannfeld)

19Leerstellen

AN

17

239

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
20Satznummer

N

1

256

konstant
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 6200
abgebende Gesellschaft
2- VU-Nummer

AN

5

5

I.d.R. der Erstversicherer (EVU), der die Abrechnung für seinen Rückversicherungsschutz erstellt. In Ausnahmefällen kann hier ein Rückversicherer (RV) gemeint sein, der seine Retrozession abrechnet. Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin; linksbündig (Mussfeld).
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann beim BaFin in Bonn angefordert werden; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

3- VU-Name

AN

30

10

Abgebende Gesellschaft - Klartext (Mussfeld)
übernehmende Gesellschaft
4- VU-Nummer

AN

5

40

I.d.R. der Rückversicherer (RV). Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin; linksbündig (Mussfeld - frei wenn Makler).
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann beim BaFin in Bonn angefordert werden; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

5- VU-Name

AN

30

45

Übernehmende Gesellschaft - Klartext (Mussfeld - frei wenn Makler)
Makler
6- Makler-Nummer

AN

5

75

Rückversicherungsmakler, der das Geschäft an die übernehmende Gesellschaft vermittelt hat. In einigen Fällen übernimmt der Makler für die abgebende Gesellschaft den gesamten Abrechnungsverkehr. Gemäß individueller Vereinbarung. (Kannfeld)
7- Makler-Name

AN

30

80

Name des abgebenden Maklers - Klartext (Kannfeld)
8Folgenummer

N

2

110

Lfd. Nummer innerhalb einer Abrechnung über alle Satzarten für die gleiche Datensendung Beispiel (innerhalb einer Lieferung): Zeitraum der Lieferung: 01.01.03-30.03.03 - Vertragsnummer: 4711;

RV-Abrechnung, Folgenummer 01, Datum 01.01.03/10:30;
RV-Abrechnung, Folgenummer 02, Datum 01.01.03/10:40;
RV-Abrechnung, Folgenummer 01, Datum 05.01.03;
RV-Abrechnung, Folgenummer 01, Datum 30.03.03/11:20;
RV-Abrechnung, Folgenummer 02, Datum 30.03.03/11:30.

Innerhalb eines Vorgangs bleibt die Folgenummer für alle Satzarten konstant (Mussfeld)
9Vertragslaufzeit - von

N

8

112

Beginn und Ende des Rückversicherungsvertrages (unabhängig von einer stillschweigenden Verlängerung), insbesondere wichtig bei unterjährigen oder mehrjährigen Vereinbarungen. Angegeben wird das genaue Datum z.B.: 2002-04-01 bis 2002-09-30 (JJJJMMTT) (Mussfeld)
10Vertragslaufzeit - bis

N

8

120

Siehe Vertragslaufzeit - von (JJJJMMTT) (Mussfeld)
11Zeichnungsjahr

N

4

128

Das Jahr in dem die Originalpolice gezeichnet wurde. Alle später anfallenden Prämien oder Schäden werden diesem Jahr zugeordnet.
Ist eine Aufteilung nach Zeichnungsjahren nicht möglich, gilt: Zeichnungsjahr = Anfalljahr (JJJJ)
(Mussfeld)
12Anfalljahr

N

4

132

Das Jahr in dem der Schaden angefallen ist (aus dem Schadendatum erkennbar) und die entsprechende Prämie verrechnet wurde. (JJJJ) (Mussfeld)
13Abrechnungszeitraum - von

N

8

136

Ist im Rückversicherungsvertrag festgelegt z. B. vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Angegeben wird das genaue Datum z. B. : 2002-01-01 bis 2002-03-31 (JJJJMMTT) (Mussfeld)
14Abrechnungszeitraum - bis

N

8

144

Siehe Abrechnungszeitraum - von (JJJJMMTT) (Mussfeld)
15Buchungsposition 1

N

3

152

Platzhalter für später evtl. notwendige Erweiterungen. Dieses Feld ist derzeit grundsätzlich mit 000 zu schlüsseln. (Mussfeld)
16Buchungsposition 2

N

4

155

numerische Codierung des Betrages, der abgerechnet wird z. B. 1000 = verrechnete Beiträge. (Mussfeld)
siehe Anlage 1
17Liquiditätskennzeichen

AN

1

159

Ist der Betrag liquide, ist ein "L" zu schlüsseln, Ist der Betrag nicht liquide, ist ein "N" zu schlüsseln. Gemäß Schlüsselverzeichnis 1 "Buchungspositionen" (Mussfeld)
18Wertstellung

AN

1

160

Positiv ist ein "+" zu schlüsseln, negativ ist ein "-" zu schlüsseln. Gemäß Schlüsselverzeichnis 1 "Buchungspositionen"
(Mussfeld)
19Anzeigetext Buchungsposition

AN

30

161

Textliche Beschreibung zur Buchungsposition z. B. gemäß Schlüsselverzeichnis 1 "Buchungspositionen" (die ersten 30 Stellen) (Kannfeld)
20Betrag Abgabe 100%

N

17

191

Betrag in Währungseinheiten (WE) für 100 % der RV-Abgabe:
Aus der Abrechnung muss eindeutig hervorgehen, ob es sich bei den aufgeführten Beträgen um die Gesamtsummen des Rückversicherungsvertrages handelt oder ob der Betrag für die individuelle Beteiligung der "übernehmenden Gesellschaft" bereits ausgerechnet wurde. Bei der Abrechnung der 100 %igen RV-Abgabe ist die Angabe des Rückversicherungsanteils der "übernehmenden Gesellschaft" sinnvoll (15,2 Stellen). (Kannfeld/Mussfeld) Wenn "Betrag Abgabe 100 %" nicht vorhanden, muss zwingend "Betrag Abgabe Anteil RV" und optional "RV-Anteil in %" vorhanden sein.
21Betrag Abgabe Anteil RV

N

17

208

Betrag in Währungseinheiten (WE) für Anteil des RV:
Es ist eindeutig erkennbar, dass es sich bei den hier aufgeführten Beträgen um die individuelle Beteiligung der "übernehmenden Gesellschaft" handelt (15,2 Stellen). (Kannfeld/Mussfeld) Wenn "Betrag Abgabe 100 %" nicht vorhanden, muss zwingend "Betrag Abgabe Anteil RV" und optional "RV-Anteil in %" vorhanden sein.
22RV-Anteil in %

N

10

225

Beteiligungsprozentsatz der "übernehmenden Gesellschaft" laut Rückversicherungs- oder Retrozessionsvertrag (3,7 Stellen). (Kannfeld/Mussfeld) Wenn "Betrag Abgabe 100 %" nicht vorhanden, muss zwingend "Betrag Abgabe Anteil RV" und optional "RV-Anteil in %" vorhanden sein.
23Abrechnungsart

N

2

235

Schlüssel, um welche Art von Abrechnung es sich handelt. Beispiel: "01=Basis-Abrechnung" oder "03=Nachtragsabrechnung". Weitere Eingabemöglichkeiten und Verschlüsselung. (Kannfeld)
siehe Anlage 3
24Leerstellen

AN

19

237

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
25Satznummer

N

1

256

konstant