VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 16.02.2005
Kapitel: Spartenspezifischer TeilSatzart: 0220.510
Abschnitt: VerkehrsserviceVersion: 1.3
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0220
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de). Der neue vierstellige VU.-Nr.-Schlüssel gilt ab 01.01.1993
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Verkehrsservice = 510

siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8lfd.-Nummer des versicherten Fahrzeuges

AN

1

43

9Wagniskennziffer

AN

3

44


siehe Anlage 36
10Vertragsdauer

N

2

47

Anzahl der Jahre (JJ)
11Geltungsbereich

AN

1

49

gemäß Schlüsselverzeichnis des GDV
12Vertragsstatus

AN

1

50

siehe Anlage 24
siehe Anlage 24
13Beginn

N

8

51

Beginn des Risikos. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr(TTMMJJJJ)
14Auschluss

N

8

59

Ausschluß des Risikos oder Ablauf des kurzfristigen Einschlusses. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr(TTMMJJJJ)
15Änderungsdatum

N

8

67

Datum der Änderung des Risikos. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr(TTMMJJJJ)
16Zahlungsweise

AN

1

75


blank = Rechtschutz / Verkehrsservice / Kredit (In den Sparten Rechtschutz und Verkehrsservice kann das Datenfeld "Zahlungsweise" in der Satzart 0200 blank sein, die Zahlungsweise wird dann auf Risikoebene in der Satzart 0210, spätestens in Satzart 0220 angegeben. Bei Einzel- und / oder Umsatzanmeldungen muss das Datenfeld "Zahlungsweise" in der Satzart 0400 blank sein.)

siehe Anlage 14
17Hauptfälligkeit

N

8

76

Hauptfälligkeit des Risikos. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr(TTMMJJJJ)
18Währungsschlüssel

AN

3

84

ISO-Code,
siehe Anlage 3
19Beitrag in Währungseinheiten

N

12

87

Beitrag der Risiken unter Berücksichtigung aller Zu- und Abschläge ohne Gebühr und Vers.-Steuer gemäß Zahlungsweise in Währungseinheiten
(10,2 Stellen)
20Risikotext

AN

30

99

Kurzbeschreibung des Risikos
21Voraussichtliches Ende

N

8

129

Datum des vorausichtlichen Vertragsablaufes. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr(TTMMJJJJ)
22Allgemeine Bedingungen für die Verkehrsservice-Versicherung

AN

4

137

Inkraftsetzung beim Versicherungsunternehmen Monat / Jahr (MMJJ)
23Sondervereinbarungen

AN

1

141

0 = nein
1 = ja
24Tarifjahr

N

4

142

Inkraftsetzung beim Versicherungsunternehmen Monat / Jahr (MMJJ)
25Amtl. Kennzeichen

AN

12

146

Amtliches Kennzeichen gemäß Fahrzeugschein Umlaute dürfen aufgelöst werden: z. B. Altoetting = AÖ oder = AOE. Eine besondere Kenntlichmachung von Sonderkennzeichen, wie Ausfuhrkennzeichen usw. ist nicht erforderlich.
Der genaue Aufbau der deutschen Kennzeichen ist der StVZO Anl. II zu entnehmen.
Sollte einer der Kommunikationspartner im Rahmen des Datenaustausches nur aufgelöste Umlaute verarbeiten können, müssen sich Absender und Empfänger über das konkrete Format abstimmen.
26Anzahl der versicherten Fahrzeuge

AN

3

158

Rechtsbündig
27Zuschlag in %

N

5

161

Zuschlag in Prozent (3,2 Stellen)
28Zuschlag in Währungseinheiten

N

6

166

Zuschlag in Währungseinheiten (4,2 Stellen)
29Abschlag in %

N

5

172

Abschlag in Prozent (3,2 Stellen)
30Abschlag in Währungseinheiten

N

6

177

Abschlag in Währungseinheiten (4,2 Stellen)
31Zusätzliche Texte

AN

60

183

32Referenznummer

AN

7

243

Wenn in einem gebündelten Vertrag (Bündelungskennzeichen = 1) mehrere gleiche Sparten unter der selben Versicherungsscheinnummer gebündelt werden, müssen diese im Feld Referenznummer unterschieden werden.
33Leerstellen

AN

7

250

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung

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