VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 16.02.2005
Kapitel: Erweiterungssatz für Euro-/WährungsfähigkeitSatzart: 0221.140
Abschnitt: Verbundene Gebäude - Spartenspezifischer TeilVersion: 1.1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0221
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de). Der neue vierstellige VU.-Nr.-Schlüssel gilt ab 01.01.1993
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C
VGV = 140

siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Wagnis

AN

4

43






siehe Anlage 21
9Objekt-Nr.

AN

4

47






siehe Anlage 21
10Satznummer

AN

1

51

konstant 2
11Basisversicherungssumme in Währungseinheiten

N

14

52

(12,2 Stellen)
12Versicherungssumme aktuell in Währungseinheiten

N

14

66

(12,2 Stellen)
13Referenznummer

AN

7

80

Wenn in einem gebündelten Vertrag (Bündelungskennzeichen = 1) mehrere gleiche Sparten unter der selben Versicherungsscheinnummer gebündelt werden, müssen diese im Feld Referenznummer unterschieden werden.
14Leerstellen

AN

170

87

Leerstellen
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