VU-Vermittler-Service

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite sind die "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) zusammengestellt. Der erste Teil umfasst die nach Themen gruppierten Fragen.
Der zweite Teil stellt für die Satzarten die zugehörigen Fragen dar.

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Thematische Zusammenstellung

Allgemeine Fragen

Fragen u.a. zum Verfahren, zu den technischen Rahmenbedingungen und zur Übertragung

Spartenfragen

Fragen zum Bestandsdatenaustausch (u. a. zu Adress-/Partnerdaten sowie allg. und spartenspezifische Vertragsdaten)

    Inkasso

    Fragen zum Block der Inkassosätze (0400er Satzarten)

    Schaden

    Antragsdaten

    Fragen zunächst nur für Kfz-Antragsdaten

    Anlagen

    Fragen zu den Anlagen, Schlüsselverzeichnissen und Wertetabellen


    Allgemeine Fragen

    zum Anfang
    • Was ist der GDV-Datensatz?

    Der GDV-Datensatz ist ein standardisiertes und in der Versicherungswirtschaft flächendeckend eingesetztes Datenformat für den Austausch von - spartenübergreifenden - Bestands-, Inkasso-, Schaden- und Antragsinformationen zwischen Versicherungsunternehmen und Vermittlern (insb. Makler und Mehrfachvermittlern). Nähere Informationen können der GDV-Broschüre "Der GDV-Datensatz VU-Vermittler - Einsatz, Aufbau, Umsetzung" entnommen werden (http://www.gdv-online.de/vuvm/Broschuere_gdv-datensatz_vu-vermittler.pdf).

    • Wer entwickelt den GDV-Datensatz?

    Der GDV-Datensatz wird seit 1987 in Zusammenarbeit des GDV mit den Vermittlerverbänden und Softwarehäusern entwickelt.

    • Ist der GDV-Datensatz von einer bestimmten Software abhängig?

    Nein, der GDV-Datensatz ist als fachlich standardisiertes Datenformat soft- und hardwareneutral.

    • Ist für die Verarbeitung von Daten im GDV-Format eine bestimmte Software erforderlich?

    Ja, da man zum einlesen und verarbeiten von Daten im GDV-Format (aber auch in allen anderen Formaten) grundsätzlich eine Software benötigt, die dieses Format versteht.

    • Ist die Untergliederung einer Übertragunsdatei in einzelne Datenpakete zulässig?

    Ja, dies ist zulässig. In der Broschüre: Der GDV-Datensatz "VU-Vermittler" - Einsatz, Aufbau, Umsetzung (Kap. 3.1.2) wird ausgeführt:

    "...Das Datenpaket bildet eine fachliche Teilsicht auf die Daten ab.

    Sie folgt hierbei der Struktur der fachlichen Prozesse. Das Datenpaket besteht immer aus genau einem Vorsatz (Satzart x001 zu einer BAV-VU-Nr und Vermittlernummer ), genau einem Nachsatz (Satzart x999 zur gleichen zu einer BAV-VU-Nr und Vermittlernummer ) und 1 bis n dazwischen liegenden Datensätzen zur gleichen zu einer BAV-VU-Nr und Vermittlernummer . Im Verfahren „Antrag“ werden innerhalb eines Datenpakets 1-n Geschäftsvorfälle wie z. B. Neuantrag oder Policierung (siehe Kapitel 3.3) geliefert.

    Vor- und Nachsatz (Satzart x001 und x999) sind immer bei jedem Wechsel der Vermittler-Nummer und/oder der VU-Nummer in den gelieferten Bestands-GDV-Daten zu bilden. Sollen GDV-Daten (Bestand-Daten als auch Inkasso-Daten) in einer Datenlieferung zu einer anderen Vermittler-Nummer und/oder der VU-Nummer geliefert werden, müssen auch der dazugehörende Vor- und Nachsatz (Satzart x001 und x999) entsprechend die gleiche Vermittler-Nummer und/oder der VU-Nummer besitzen.

    Das gleiche gilt auch, wenn sich die abrechnenden Geschäftsstelle und/oder die bestandsführende Geschäftsstelle geändert hat.

    Beispiel für eine korrekte Datenlieferung (nur die Darstellung der Satzart, der BAV-VU-Nummer und der Agenturnummer)

    Zwei unterschiedliche Agenturen und zwei unterschiedlichen BAV-VU-Nummern

    SA 0001 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 Versicherer Zitronia Sach AG
    SA 0100 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
    SA 0200 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
    SA 0210 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
    SA 0220 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
    SA 9999 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 0000000000000000000

    SA 0001 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia Sach AG
    SA 0100 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
    SA 0200 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
    SA 0210 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
    SA 0220 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
    SA 9999 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

    SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789 Versicherer Zitronia KrV-AG
    SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
    SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
    SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
    SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
    SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789 0000000000000000000

    SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia KrV-AG
    SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

    Beispiel für eine unzulässige Datenlieferung (nur die Darstellung der Satzart, der BAV-VU-Nummer und der Agenturnummer)

    Darstellung abweichender BAV-VU-Nummer in dem Kopfsatz (SA0001) und dem Schlusssatz (SA9999) als in dem Bestandsdatensätzen (SA 0100 bis 0383)

    SA 0001 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 Versicherer Zitronia Sach AG
    SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 9999 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 0000000000000000000

    Insoweit ist eine Fortsetzung der Daten zu einem Ordnungsbegriff (Vermittler-Nummer und/oder der VU-Nummer und/oder der abrechnenden Geschäftsstelle und/oder der bestandsführenden Geschäftsstelle) in einem weiteren Datenpaket gemäß den Empfehlungen des "Gremiums für Standardisierung" zulässig.

    Beispiel: So können zum selben Vermittler Veränderungsdaten aus unterschiedlichen Verarbeitungsläufen in mehreren Datenpaketen in einer Übertragungsdatei geliefert werden.

    SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia KrV-AG
    SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

    SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia KrV-AG
    SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
    SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

    • Warum sind in der XML-Datei bei den Feldern „Satznummer“ keine Werte angegeben?

    In der XML-Datei sind in der <Werte>-Aufzählung nur in den Feldern Einträge vorgenommen, bei denen es sich um Attribute handelt, die geschlüsselt sind, wie z. B. 1=ja, 2=Nein.

    Das Satznummernfeld hat keine Schlüsselbedeutung sondern ist ein fortlaufender Zähler. Insofern ist die Nummer nicht in der <Werte>-Aufzählung enthalten. Diese Information kann aber in dem Vorfahren-Knoten <Teilsatz> abgegriffem werden (im Attribut "Nummer").


    <Satzart Nummer="0001" Sparte="" Version="2.0">
    <Name>Vorsatz</Name>
    <technischerName>Vorsatz</technischerName>
    <Teilsatz Nummer="1">

    <Feld>
    <Nummer>60</Nummer>
    <Name>Satznummer</Name>
    <technischerName>SatzNr</technischerName>
    <Position>256</Position>
    <Bytes>1</Bytes>
    <Typ>Numerisch</Typ>
    <Nachkomma/>
    <Inhalt>hier konstant</Inhalt>
    <Werte>
    <Eintrag>
    <Wert>1</Wert>
    <Beschreibung>Konstant 1</Beschreibung>
    </Eintrag>
    </Werte> <!-- statt <Werte/> -->
    </Feld>
    </Teilsatz>


    • Welche Zeichensätze können / dürfen im GDV256Byte-Format verwendet werden?

    In der Praxis werden Datenlieferungen des GDV-Datensatzes in unterschiedlichen Kodierungen geliefert. Die am häufigsten verwendeten Kodierungen sind

    ASCII 8 Bit Codepage 850
    ANSI ISO-8859-1
    ANSI ISO-8859-15

    Hier sollte eine bilaterale Abstimmung erfolgen.

    • Ist das Beispiel für die Sortierung der Datensätze in der Broschüre richtig (Seite 33, Abschnitt 4.1) ?

    Die Sortierung ist an dieser Stelle nicht richtig dargestellt.

    U.E. handelt es sich um einen copy&paste-Fehler innerhalb der Dokumentation, die Schaden-Satzarten haben in diesem KFZ-Sortierbeispiel nichts verloren.

    Der Aufbau der Inkasso-SA wird auf Seite 55 korrekt beschrieben.

    • Wie erfolgt die Sortierung mit den Sätzen zur Euro-/Mehrwährungsfähigkeit?

    Auf Seite 15 der Broschüre wird unter der Überschrift "Satzarten für Euro-/Mehrwährungsfähigkeit"
    eine Ausnahme von der Sortierregel beschrieben:

    ....Die Sätze der Satzart 0211 bzw. 0221 sind im Anschluss an die zugehörigen Sätze 0210 bzw. 0220 zu liefern.

    • Welche Attribute sind Pflichtfelder?

    Historisch bedingt gibt es keine im Standard verankerte Festlegung von Muss- und Kannfeldern. Aber ohne die Angabe der Felder 1-7 kann die korrekte Zuordnung zu einem Vertrag nicht erfolgen (Ausnahme SA0600, Stammdaten).

    • Wie ist die Folgenummer zu behandeln?

    Die erste Folgenummer zu einer neuen Versicherungsscheinnummer innerhalb einer GDV-Datei beginnt immer mit dem Wert "01".

    Innerhalb der ersten Vertragslieferung (Satzart 0100 bis 382) gilt immer die gleiche Folgenummer "01". Sofern genau zu dieser Vertragslieferung auch z.B. Inkassodaten geliefert werden (Satzart 0400 bis 450), muss die Folgenummer "01" bleiben.

    Sofern zu der bereits gemeldeten Versicherungsscheinnummer in der gleichen GDV-Datenlieferung (innerhalb eines Vorsatzes (Satzart 0001) und eines Nachsatzes (Satzart 9999)) noch einmal zur gleichen Versicherungsscheinnummer GDV-Daten geliefert werden sollen (Satzart 0100 bis 382), muss die Folgenummer entsprechend um den Wert "1" erhöht werden. Die Folgenummer zur zweiten Vertragslieferung zur gleichen VSNR hat den Wert "02". Sofern auch zu dieser Vertragslieferung auch Inkassodaten geliefert werden (Satzart 0400 bis 450), muss die Folgenummer "02" bleiben.

    Bei der dritten und jeder weiteren Vertragslieferung ist der Wert der Folgenummer jeweils um "1" zu erhöhen.

    Siehe hierzu auch Anlage 2.

    • Wie ist das Änderungsdatum zu verstehen?

    Definition vom Änderungsdatum:

    Das Änderungsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem die Änderung der Vertrags-, Personen-, Provisions- oder sonstige Daten, welche den Versicherungsvertrag betreffen, gültig bzw. wirksam wird oder gültig bzw. wirksam geworden ist.

    Das Änderungsdatum ist gleichzusetzen mit dem Gültig-Ab-Datum und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

    Dabei ist es unerheblich, ob die Änderung der beim Versicherer gespeicherten Daten prämien- bzw. provisionsrelevant ist oder den Versicherungsschutz verändert.

    Als Zeitpunkt der Änderung und somit als Änderungsdatum gilt zum Beispiel:

    Änderung des VN-Namens
    (Änderung des Nachnamens war am 20.05.2006
    Das Änderungsdatum des Vertrages ist der gleiche Tag)

    Änderung des Versicherungsschutzes
    (Erhöhung der Versicherungssumme zum 01.03.2006
    Das Änderungsdatum ist der gleiche Tag.)

    Als Zeitpunkt der Änderung und somit als Änderungsdatum gilt nicht:

    Erstellungsdatum der GDV-Daten
    Auslieferungsdatum der GDV-Daten
    Letzter Aufruf des Vertrages von einem Angestellten des Versicherers
    Ausstellungsdatum einer Policenzweitschrift ohne Änderung

    Diese Definition des Änderungsdatums betrifft alle Stellen in der GDV-Datensatzbeschreibung, in denen das Wort „Änderungsdatum“steht.

    Besonderheit 1
    Wenn mit einer Erstlieferung GDV-Daten zu einem Neuvertrag geliefert werden und noch keine Änderungen zu dem Vertrag vorliegen, sind der Versicherungsbeginn und das Änderungsdatum gleich.

    Beispiel für die Lieferung eines Neuvertrages
    0200 Versicherungsbeginn 01.04.2006
    0200 Änderungsdatum 01.04.2006

    Besonderheit 2
    Das Änderungsdatum im allgemeinen Vertragsteil (Satzart 0200) kann nur jünger oder gleich sein als die Daten aus den Satzarten 0210 und 0220.

    Beispiel (für ein jüngeres Datum in der Satzart 0200)
    0200 Änderungsdatum 01.01.2006
    0210 Änderungsdatum 01.07.2005
    0220 Änderungsdatum 01.07.2005

    Beispiel (für ein gleiches Datum in der Satzart 0200)
    0200 Änderungsdatum 01.01.2006
    0210 Änderungsdatum 01.01.2006
    0220 Änderungsdatum 01.01.2006

    Das Änderungsdatum im allgemeinen Vertragsteil (Satzart 0200) kann nicht älter sein als die Daten aus den Satzarten 0210 und 0220.

    Beispiel (für ein älteres Datum in der Satzart 0200 / dieses ist nicht möglich)

    0200 Änderungsdatum 01.05.2000
    0210 Änderungsdatum 01.01.2006
    0220 Änderungsdatum 01.01.2006

    Begründung:
    Sofern sich der Inhalt des Vertrages (Satzart 0210 und 0220) ändert, ändert sich auch das Datum der Änderung im allgemeinen Vertragsteil (Satzart 0200).

    • Wie sind die Sparten in den einzelnen Satzarten zu schlüsseln?

    Die Regeln des GDV-Datensatzes sehen vor, dass in vordefinierten Spartensätzen (z.B. 0210.040 und 0220.040) nur die jeweilige Spartennummer geliefert werden kann.

    Nur in Kraftfahrt müssen in den vordefinierten 0220er-Teilspartensätzen auch die entsprechenden Spartenschlüssel (z.B. 0210.051 und 0220.054) genutzt werden.

    Gibt es keine vorgegebene Spartensätze, können die Allgemeinen Sätze 0210.000 und 0220.000 verwendet werden.

    • Müssen zu einer Satzart auch alle Teilsätze geliefert werden?

    Eine Lieferung sollte i. d. R. immer vollständig sein. Aber...

    der Leitfaden sagt in Kapitet 3.1.3
    "Falls ein Teildatensatz lediglich Initialwerte enthält, kann auf diesen Teildatensatz komplett verzichtet werden."

    Abbrüche bei der "unvollständigen" Datenlieferung / -verarbeitung sind von der Software abhängig. Durch die unterschiedlichen Versionen (und damit Anzahl der Satzarten) sollte die Software eigentlich alles abdecken.

    • Wann ist die Sparte "000" zu liefern?

    Sind in einem Vertrag mehrere Sparten, so kann auf Ebene der übergreifenden Satzarten (Adresse = 0100, allgem. Vertragsteil = 0200, Inkasso-Saldo = 0400 etc.) logischerweise kein Spartenschlüssel geliefert werden - dieser wäre dann für einen Teil des Vertrages falsch.

    Aus diesem Grund ist in solchen Fällen in diesen Satzarten als Sparte "000" zu schlüsseln und das Bündelkennzeichen zu setzen.

    Der "richtige" Spartenschlüssel ist dann ab Ebene 210/220 bzw. 410 zu liefern. Beispiele für die Sortierung der Datensätze können in der Broschüre "Der GDV-Datensatz - VU-Vermittler" ab Seite 33 nachgelesen werden.

    • Für welche Bereiche gilt das Währungskennzeichen?

    Das Währungskennzeichen im GDV gilt immer explizit für alle Felder des entsprechenden Bereiches, d. h.:

    Wird auf Ebene des Satzart 0200 das Währungskennzeichen EUR geliefert und gibt es in den untergeordneten Satzarten kein weiteres Feld für das Währungskennzeichen, sind alle Betragsfelder in EUR zu liefern.

    • Können für die "nicht einzeln definierten Sparten", wie Sparte 060 (Luftfahrtversicherung) oder 160 (Tierversicherung), keine vertrags- und spartenspezifischen Daten mit den standardisierten Satzarten übermittelt werden?

    Nein, da nicht für alle Sparten standardisierte Datensätze vorhanden sind.

    • Werden abweichende Halter bzw. Rechnungsempfänger unmittelbar als Satzart 0100 hinter der Satzart 0100 für den Versicherungsnehmer geliefert?

    Ja

    • Wie ist die Reihenfolge mit den Euro-Sätzen, wenn es zwei Sparten-Sätze und zwei Euro-Sätze gibt (z.B. KFZ-Unfall) ?

    Die korrekte Reihenfolge lautet:
    0220/1
    0221/1
    0220/2
    0221/2

    • Gibt es ein Kennzeichen, das eine Sonderbehandlung eines Vertrages bzw. Kunden ermöglicht?

    Im Feld "Kundengruppe" kann z.B. das Kennzeichen VIP als Klartext hinterlegt werden.

    siehe Satzart Adressteil

    • Wie ist mit Auslandsadressen (Plz) zu verfahren ?

    In der Praxis wird bei Auslandsadressen, die an einem Nationalitätenkennzeichen <> 'D' identifiziert werden, das Feld 'PLZ' nicht gefüllt.

    Um für die Adressierung relevante Informationen unterzubringen, wird das Feld 'Ortsteil', ggf. zusätzlich noch das Feld 'Namenszusatz' genutzt.

    siehe Satzart Adressteil

    • Wie kann die Antragsnummer des Vermittlers übermittelt werden?

    Die Antragsnummer des Vermittlers kann im Feld 9 "Versicherungsscheinnummer VM" in der Satzart 0200/2 und ergänzend im Feld 20 "Auftrags-Nr. des Vermittlers" in der Satzart 0200/1 übermittelt werden. Darüber hinaus steht das Feld 23 "Mehrzweckfeld" zur Übermittlung von z.B. vermittlerinternen Daten zur Verfügung, solange eine bilaterale Verständigung über die Verwendung dieses Feldes erfolgt ist.

    siehe Satzart Allgemeiner Vertragsteil

    • Welche Auswirkungen hat Wert im Feld Abgangsgrund in einem Vertrags-Datensatz auf den Vertragsstatus?

    Beispiel:

    Sofern der Vertragsstatus 2, 3, 4, 5 oder 9 beinhaltet, wird der Vertrag anhand des Abgangsdatums und -grundes storniert. Abgangsdatum und -grund werden vom VU übernommen. Wir gehen vom Vertragsstatus, nicht vom Abgangsgrund aus. Der Abgangsgrund ist lediglich das Informationsfeld zur Erläuterung.

    siehe Satzart Allgemeiner Vertragsteil

    • Wie ist das Feld "Antragsdatum" zu verstehen?

    Dieses Datum hat mit dem Datum des Vertragsbeginns oder dem Datum, ab dem der aktuell Vertragszustand wirksam wird/wurde, nichts zu tun, sondern bezeichnet das Datum der Antragsstellung. Dies hat in einigen wenigen Sparten eine Bedeutung, z. B. Kranken, da hier das Datum der Antragsstellung evtl. Auswirkungen auf den Vertrag hat.

    siehe Satzart Allgemeiner Vertragsteil

    • Wie ist das Feld "Vertragsbeginn" zu verstehen?

    Hier ist das Datum abzulegen, zu dem der Vertrag erstmalige "lebend" wurde.

    siehe Satzart Allgemeiner Vertragsteil

    • Wie ist das Feld "Hauptfälligkeit" zu verstehen?

    Im Kompositgeschäft das Datum, zu dem der Vertrag das nächste Mal "fällig" wird, d.h. zu dem er sich automatisch verlängert, wenn er nicht mit der entsprechende Frist vorher gekündigt wird.

    Nicht zu verwechseln mit Nebenfälligkeit(en), welche entstehen, wenn unterjährige Zahlungen vereinbart werden. Bsp. K-Versicherung: Erstbeginn 1.1.2006, Hauptfälligkeit 1.1.2007, vereinbart ist vierteljährliche Zahlweise, Nebenfälligkeit zum 1.4., 1.7. und 1.10.

    siehe Satzart Allgemeiner Vertragsteil


    Spartenfragen

    zum Anfang

    Inkasso

    zum Anfang
    • Kann mit den Inkasso-Satzarten die vollständige Vermittlerabrechnung abgewickelt werden ?

    Für die vollständige Abwicklung des Verfahrens "Vermittlerabrechnung" sind die ab Anfang 2005 verfügbaren 3000er-Satzarten zu verwenden (siehe auch http://www.gdv-online.de/vuvm/abrech_download.htm).

    • Darf der Datensatz 0400 vor dem Datensatz 0100 geliefert werden?

    Die Sortierung der Datensätze ist, bis auf einige Sparten, klar definiert. Als Sortier-Key gelten die ersten 7 Felder einer jeden Satzart. Damit hat der 0100'er, sofern beide Satzarten geliefert werden, immer vor dem 0400'er in der Datenlieferung zu erscheinen.

    siehe Satzart Inkasso - Gesamt


    Schaden

    zum Anfang
    • Wie ist bei fehlenden Zahlungen das Feld "Vorzeichen" zu füllen?

    Bei der default-Belegung erhält das Feld "Vorzeichen" ein "+".

    siehe Satzart Schaden - Informationssatz

    • Wie ist "Anteil in %" zu befüllen?

    Die Befüllung des "Anteil in %" ist in Abhängigkeit von "A,F,B" zu sehen (z. B. wenn "A,F,B" = 1, dann "Anteil in %" = 0).

    siehe Satzart Schaden - Informationssatz

    • Welche Sparte soll im Feld "Schadensparte" gefüllt werden?

    An dieser Stelle sollte die Teilsparte (in Kfz z. B. 051, 052 etc) eingestellt werden.

    siehe Satzart Schaden - Informationssatz

    • Wie ist das Feld "Schadenursache" zu schlüsseln?

    In diesem Feld ist der Schadenursachenschlüssel für die Sparte Transport zu verwenden.

    siehe Satzart Schaden - Informationssatz

    • Ist der Aufwand zum Schaden mit oder ohne Kosten anzugeben?

    In der Praxis wird der Schadenbetrag ohne Nebenkosten eingestellt.

    siehe Satzart Schaden - Informationssatz


    Antragsdaten

    zum Anfang
    • Wo finde ich die Antragsdaten Leben?

    Informationen zu Antragsdaten Leben sind im Internet unter http://www.gdv-online.de/vuvm/antleben_download.htm verfügbar.


    Anlagen

    zum Anfang
    • Wo sind die Risikokennziffern gemäß Anlage 11 verfügbar?

    Das Schlüsselverzeichnis ist Teil des GDV-Statistikhandbuchs der Sachversicherung (Anhang: C2.2 RKZ Allgemeine Sach, Numerische Reihenfolge) und ist in Anlage 11 zu den Sparten Glas, VGV und VHV hinterlegt.

    Im Gesamtverzeichnis (Anlage 11) sind sowohl die alten vierstelligen sowie die neuen fünfstelligen Schlüssel enthalten (ab 2006). Beide Schlüsselformen dürfen verwendet werden.

    • Wo ist das Spartenverzeichnis gemäß Anlage 1 verfügbar?

    Das Spartenverzeichnis ist Teil der Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber dem Bundesaufsichtamt für das Versicherungswesen vom 14. Juni 1995 (heute BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und ist ab dem Release 2007 innnerhalb der GDV-Datensätze verfügbar.

    • Welche Regeln gibt es zum Spartenverzeichnis?

    Die Regeln des GDV-Datensatzes sehen vor, dass in vordefinierten Spartensätzen (z.B. 0210.040 und 0220.040) nur die jeweilige Spartennummer geliefert werden kann.

    Nur in Kraftfahrt müssen in den vordefinierten 0220er-Teilspartensätzen auch die entsprechenden Spartenschlüssel (z.B. 0210.050 und 0220.051) genutzt werden.

    Gibt es keine vorgegebene Spartensätze können die Allgemeinen Sätze 0210.000 und 0220.000 verwendet werden.


    Satzartenbezogene Zusammenstellung

    zum Anfang

    Adressteil :

    Allgemeiner Vertragsteil :

    Bausparen :

    Inkasso - Gesamt :

    KFZ - Fahrzeugdaten :

    KFZ - Fahrzeughaftpflicht :

    Rechtsschutz :

    Schaden - Informationssatz :

    Transport :

    Verbundene Hausrat :

    Verbundene Hausrat :

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Datenschutz  ©  Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.