VU-Vermittler-Service

Kapitel: Vertragsspezifischer Teil Stand: 01.11.2009
Bezeichnung: Unfall Satzart: 0210.030
Version: 1.8
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0210
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C
U = 030


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Vertragsstatus

AN

1

43

siehe Anlage 24
9Beginn

N

8

44

Beginn der Sparte. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
10Ausschluss

N

8

52

Ausschluß der Sparte. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
11Änderungsdatum

N

8

60

Termin, zu dem der Vertragszustand wirksam wird/wurde (Gültig-ab- / Wirksam-ab-Datum).
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
12Allgemeine Versicherungsbedingungen

N

4

68

Inkraftsetzung bei VU. Monat / Jahr (MMJJ)
13Sonderbedingungen

AN

1

72

Vertragsbezogene oder unternehmensindividuelle Bedingungen
0 = nein
1 = ja
14Beitragsrückgewähr

AN

1

73

Einmalige Beitragsrückgewähr bei Ablauf des Vertrages
0 = nein
1 = ja
15Dynamik

AN

1

74

0 = nein
1 = ja
16Dynamik in %

N

5

75

(2,3 Stellen)
17Letzte Erhöhung

N

6

80

Monat / Jahr (MMJJJJ)
18Nächste Erhöhung

N

6

86

Monat / Jahr (MMJJJJ
19Beitragsregulierung

AN

1

92

0 = nein
1 = ja
20Währungsschlüssel

AN

3

93

ISO-Code,
siehe Anlage 3
21Zuschlagsbetrag in Währungseinheiten

N

12

96

kumulierter Zuschlagsbetrag auf Vertragsebene
(10,2 Stellen)
22Abschlagsbetrag in Währungseinheiten

N

12

108

kumulierter Abschlagsbetrag auf Vertragsebene
(10,2 Stellen)
23Gesamtbeitrag in Währungseinheiten

N

12

120

Gesamtbeitrag unter Berücksichtigung aller Zu- und Abschläge gem. Zahlungsweise ohne Gebühr und Steuer.
(10,2 Stellen)
24Abschlussprovision

N

5

132

Für den betreffenden Vertrag vereinbarter Provisionssatz (3,2 Stellen)
(3,2 Stellen)
25Folgeprovision

N

5

137

s. Erläuterung für Abschlussprovision
(3,2 Stellen)
26Kennzeichen für abweichende Abschlussprovision

AN

1

142

Kennzeichen, dass für den betreffenden Vertrag der Provisionssatz von den allgemeinen Provisionsvereinbarungen abweicht
0 = nein
1 = ja
27Kennzeichen für abweichende Folgeprovision

AN

1

143

s. Erläuterung: Kennzeichen für abweichende Abschlussprovision
0 = nein
1 = ja
28Restlaufzeit des Vertrages

N

2

144

gemäß Ablauf des Vertrages Grundlage für die Berechnung von Provision (JJ)
29Laufzeitrabatt in %

N

4

146

gemäß Laufzeitrabatt VAG-Novelle 01.07.1991. (2,2 Stellen)
30Tarifbezeichnung

AN

30

150

Kurzbezeichnung des Tarifes
31Erhöhungsart Dynamik

AN

1

180

siehe Anlage 72
32Referenz-Versicherungsscheinnummer

AN

17

181

Zusätzliche Versicherungsscheinnummer, wenn Teile des Versicherungsproduktes / -vertrages sich in anderen Versicherungsscheinnummern wiederfinden.
33Weitere Referenznummern

AN

1

198

Weitere, nicht abbildbare Referenznummern vorhanden
0 = nein
1 = ja
34Produktform

AN

5

199

Unternehmensindividuelle Produktkürzel/-schlüssel
35Produktform gültig ab

N

6

204

Versionsdatum der Produktform Monat / Jahr (MMJJJJ) Wenn kein Versionsdatum vorhanden, muss das Datum der Produkteinführung geliefert werden.
36Produktname

AN

20

210

Produktname
37Referenznummer

AN

7

230

Wenn in einem gebündelten Vertrag (Bündelungskennzeichen = 1) mehrere gleiche Sparten unter der selben Versicherungsscheinnummer gebündelt werden, müssen diese im Feld Referenznummer unterschieden werden.
38Besondere Vereinbarungen

AN

1

237

Besondere Vereinbarungen gemäß Antrag
0 = nein
1 = ja
39Direktanspruch

AN

1

238

Direkter Leistungsanspruch der versicherten Personen in der Gruppenunfallversicherung
0 = nein
1 = ja
40Leerstellen

AN

18

239

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
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