VU-Vermittler-Service

Kapitel: Erweiterungssatz für Euro-/Währungsfähigkeit Stand: 01.11.2009
Bezeichnung: Feuer - Industrie, Gewerbl. Sach - Spartenspezifischer Teil Satzart: 0221.080
Version: 1.1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0221
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C

Zulässige Sparten gemäß Spalte 3 der Anlage "Nutzung dieser Sparte nach der Satzdefinition von Feuer-Industrie / Gewerbliche Sachversicherung".


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8lfd. Nr. Versicherungsgrundstück

N

3

43

lfd. Nr. Versicherungsgrundstück

siehe Anlage 35
9lfd. Nr. Objekt / Komplex

N

3

46


siehe Anlage 35
10Satznummer

AN

1

49

konstant 2
11Basisversicherungssumme in Währungseinheiten

N

14

50

(12,2 Stellen)
12Versicherungssumme aktuell in Währungseinheiten

N

14

64

(12,2 Stellen)
13Referenznummer

AN

7

78

Wenn in einem gebündelten Vertrag (Bündelungskennzeichen = 1) mehrere gleiche Sparten unter der selben Versicherungsscheinnummer gebündelt werden, müssen diese im Feld Referenznummer unterschieden werden.
14Leerstellen

AN

172

85

Leerstellen
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