VU-Vermittler-Service

Kapitel: Vertragsspezifischer Teil Stand: 01.06.2015
Bezeichnung: KFZ - Fahrzeugdaten Satzart: 0210.050
Version: 2.6
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0210
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C
KFZ = 050


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Zu den - innerhalb der Versicherungsscheinnummer - nicht zulässigen Sonderzeichen zählen auch "Leerzeichen".

Zulässig sind Ziffern und Buchstaben (ohne Umlaute und ß)
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Wagniskennziffer

N

3

43

Beschreibung zu Wagniskennziffer lt. Schlüsselverzeichnis GDV z. B. WKZ 112 = Personenkraftwagen
--------------

Hinweis für das eVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigung):

Die Wagniskennziffer muss gegebenenfalls im eVB-Verfahren gegenüber der zentralen Stelle in "Fahrzeugart" umgesetzt werden.


siehe Anlage 110
9Stärke

N

4

46

Beschreibung zu Stärke; (3,1 Stellen) z. B. Kilowatt 56 = 0560; z. B. Plätze 40 = 0400; z. B. Tonnen 15,5 = 0155
10Herstellername

AN

15

50

Herstellername gemäß HSN (Hersteller-Schlüssel-Nr.) lt. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I. Auch bei vorhandenen HSN stets liefern z. B. HSN = 0575, Hersteller = BMW
11Modellname

AN

25

65

Modellname gemäß Typklassenverzeichnis des GDV Wenn TSN geliefert wird, muss Modellname vorhanden sein z. B. HSN = 0575, TSN = 301, Modellname = M1
12Hersteller-Schlüssel-Nr.

AN

4

90

Hersteller-Schlüssel-Nr. (HSN) gemäß Typklassenverzeichnis z. B. HSN = 0575
----

Hinweis für das eVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigung):

Im eVB-Verfahren sind nur die Herstellerschlüsselnummern (nicht der Herstellername) zulässig.
13Typschlüssel-Nr.

AN

3

94

Typschlüssel-Nr. (TSN) gemäß Typklassenverzeichnis
14Fahrzeugidentifizierungsnummer

AN

17

97

Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestell-Nr.) gemäß Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
15Amtliches Kennzeichen

AN

12

114

Amtliches Kennzeichen gemäß Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
Umlaute dürfen aufgelöst werden: z. B. Altoetting = AÖ oder = AOE.
Eine besondere Kenntlichmachung von Sonderkennzeichen, wie Ausfuhrkennzeichen usw. ist nicht erforderlich.

-----
Hinweis für das eVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigung):

Im Gegensatz zum Bestandsdatenaustausch dürfen im eVB-Verfahren beim Kfz-Kennzeichen die Umlaute nicht aufgelöst werden.

Wenn mehrere Kennzeichenarten zulässig sind, wird der 0210.050 gegebenenfalls mehrfach geliefert.


Der genaue Aufbau der deutschen Kennzeichen ist § 8 FZV zu entnehmen.
Sollte einer der Kommunikationspartner im Rahmen des Datenaustausches nur aufgelöste Umlaute verarbeiten können, müssen sich Absender und Empfänger über das konkrete Format abstimmen.
16Erstzulassung

N

8

126

Datum der Erstzulassung gemäß Fahrzeugschein. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden.
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
17Neupreis in Währungseinheiten

N

7

134

Fahrzeugneupreis / Listenpreis in Währungseinheiten (7,0 Stellen)
18Mehrwert in Währungseinheiten

N

6

141

Mehrwert in Währungseinheiten z. B. für Fahrzeuge von überdurchschnittlichemWert, für alle Güterfahrzeuge mit Sonderaufbau oder Sonderausstattung, für Teile, die in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile (§ 12 I AKB) unter Nr. 2 aufgeführt sind,wenn ihr Wert über dem vereinbarten Neuwert liegt (gem. den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB), (6,0 Stellen)

19Kennung für ABS-Rabatt

AN

1

147

Kennung für Anti-Blockier-System
0 = nein
1 = ja
20Flottenkennzeichen

AN

1

148

Kennung für Flottenrabatt. Die Kennung muss auch bei Fahrzeugen erfolgen, die keinen Rabatt erhalten
0 = nein
1 = ja
21Währungsschlüssel

AN

3

149

ISO-Code,
siehe Anlage 3
22Gesamtbeitrag in Währungseinheiten

N

12

152

Summe aus den Satzarten 0220 Gesamtbeitrag unter Berücksichtigung aller Zu- und Abschläge gemäß Zahlungsweise ohne Vers.-Steuer
(10,2 Stellen)
23Sicherungsschein

AN

1

164

0 = kein Sicherungsschein
1 = Sicherungsschein
2 = Leasing
24Sonderbedingungen / Klauseln

AN

1

165

Sonderbedingungen, Sonderklauseln oder Sondervereinbarungen; z. B. Tariffreie Wagnisse; WKZ 802 Kfz ohne Zulassung auf dem Werksgelände; WKZ 770 - 779 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw. Wenn ja, vertragsbezogene oder unternehmensindividuelle Bedingungen
0 = nein
1 = ja
25Sicherungseinrichtung

AN

1

166

gem. AKB 93
Kann für Neuverträge entfallen
0 = nein
1 = ja
26Klartext Sicherungseinrichtung

AN

30

167

27Schlüssel Sicherungseinrichtung

AN

3

197

Z. Zt. nicht belegt
28Baustein-Gesamtbeitrag 1 in Währungseinheiten

N

12

200

Baustein-Gesamtbeitrag unter Berücksichtigung aller Zu- und Abschläge gemäß Zahlungsweise ohne Vers.-Steuer, wenn in Satzart 0220/6 nicht als Einzelbeitrag ausgewiesen
(10,2 Stellen)
29Baustein-Gesamtbeitrag 2 in Währungseinheiten

N

12

212

siehe Baustein-Gesamtbeitrag 1 nur zu füllen, wenn mehrere Bausteine miteinander gebündelt werden
(10,2 Stellen)
30Referenznummer

AN

7

224

zu Satzarten 0220 dient der Zuordnung der Fahrzeuge zur jeweiligen Deckungsart.
Bei dem Verfahren "Antrag" dient dieses Feld auch zur Referenzierung auf Satzart 0212
31Lfd. Nummer

AN

4

231

lfd. Nummer (beginnend bei 0001) muss gesetzt werden, wenn mehr als ein Baustein vorhanden ist
32Personen-/Kundennummer des Versicherers

AN

17

235

Personen-/Kundennummer des Versicherungsnehmers beim Versicherer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen nur füllen für eine Person mit verschiedenen Deckungen für mehrere Personen mit abweichenden Deckungen muss dieses Feld frei bleiben und das Feld Personennummer in der Satzart 0220 verwendet werden.
33Saisonkennzeichen

AN

4

252

Saisondauer von/bis (MM MM)
Falls leer, kann im Rahmen des Verfahrens eVB die Zulassungsbehörde den Zeitraum konkretisieren.
Falls XXXX geschlüsselt wird, ist die eVB für ein Saisonkennzeichen nicht verwendbar.
35Satznummer

N

1

256

konstant 1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0210
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C
KFZ = 050


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Zu den - innerhalb der Versicherungsscheinnummer - nicht zulässigen Sonderzeichen zählen auch "Leerzeichen".

Zulässig sind Ziffern und Buchstaben (ohne Umlaute und ß)
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Produktform

AN

5

43

Unternehmensindividuelle Produktkürzel/-schlüssel
9Produktform gültig ab

N

6

48

Versionsdatum der Produktform Monat / Jahr (MMJJJJ). Wenn kein Versionsdatum vorhanden, muss das Datum der Produkteinführung geliefert werden.
10Fahrzeugart

AN

30

54

Klartext zur Wagniskennziffer (z. B. PKW-Kombi)
11Art des amtlichen Kennzeichens

AN

2

84

01 = Normal
02 = Grün
03 = Kurzzeit (Überführungskennzeichen)
04 = Saisonkennzeichen
05 = Behörden
06 = Ausfuhrkennzeichen (ehemals Zoll)
07 = Historische Fahrzeuge
08 = ohne amtl. Kennzeichen
09 = Rotes Kennzeichen
10 = Rotes Kennzeichen für historische Fahrzeuge
11 = Versicherungskennzeichen
12 = Rotes Versicherungskennzeichen (§ 28 FZV)
50 = Keine Einschränkung
51 = Rotes Kennzeichen unzulässig
52 = Behördliches Saisonkennzeichen
53 = Wechselkennzeichen (W-AKZ)
99 = Sonstige
12Land des amtl. Kennzeichens

AN

3

86

Land, in dem das amtl. Kennzeichen geführt wird (Länderschlüssel gemäß Kraftfahrt-Bundesamt).
13Baujahr

N

8

89

Tatsächliches Baujahr des Fahrzeuges (z. B. für Oldtimer). Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden.
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
14Erste Zulassung auf den VN

N

8

97

Tag der ersten Zulassung auf den VN. Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
15Art der Zulassung beim Vorbesitzer

AN

2

105

01 = Tageszulassung
02 = Werkszulassung
03 = Sonstige (Anzahl Vorbesitzer gemäß Feld 15)
16Anzahl der Vorbesitzer

N

2

107

Anzahl Vorbesitzer gemäß Fahrzeugbrief
17Kaufpreis

N

12

109

Fahrzeugkaufpreis in Währungseinheiten
(10,2 Stellen)
18Mehrwertgrund

AN

30

121

Mehrwertgrund z. B. Pferdetransport, Aufbau, Kran, Stereoanlage etc.
19Lfd. Personennummer des Sicherungsgläubigers

N

6

151

Fortlaufende Nummer der Person im GeVo beginnend mit 1 (Referenznummer zur Satzart 0100.1/2; Feld 25).
20Jährliche Fahrleistung

N

6

157

Gefahrene Kilometer in einem Jahr
21Garage

AN

2

163

00 = unbekannt
01 = Garage (beliebiger Typ)
02 = nicht vorhanden
03 = abschließbare Einzel- und Doppelgarage
04 = Mehrfach / Tiefgarage (nicht abschließbar)
05 = gesichertes Grundstück / Carport
06 = gesichertes Grundstück
07 = Carport
22Nutzungsart

AN

2

165

01 = Überwiegend geschäftlich
02 = Ausschließlich Privat
03 = Taxi
04 = Vermietung
05 = Sonstige
06 = Ausschließlich geschäftlich
07 = Überwiegend Privat
08 = Privat und geschäftlich
23Eigentumsverhältnis (Fahrzeug)

AN

1

167

1 = Eigentum VN
2 = Eigentum / Finanzierung
3 = Leasing
24Wohneigentum

AN

1

168

1 = Selbsgenutztes Ein/ Zweifamilienhaus
2 = Mehrfamilienhaus
3 = Eigentumswohnung
4 = Sonstiges
5 = Nein
6 = Fremdgenutztes Ein/ Zweifamilienhaus
7 = Reihenhaus / Doppelhaushälfte
25Produktname

AN

20

169

Produktname
26Kreisgemeindeschlüssel

N

5

189

Gemäß dem Statistischen Bundesamt

27Kreisgemeindeschlüssel Zusatzinformation

N

1

194

Zusatzinformation zum KGS; aus dem KGS und der Zusatzinformation (KGS + KZI) ergibt sich die statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde (STBA-Nr.), die im Rahmen des eVB-Verfahrens den Versicherern übermittelt wird.

Wenn der Kreisgemeindeschlüssel nicht bekannt bzw. geliefert werden kann (00000) dann ist dieses Feld auch mit "0" zu füllen und ist ungleich "eindeutiger Kreisgemeindeschlüssel".
28Beginn Versicherungsschutz

N

8

195

Dies entspricht dem Feld "Beginn des Versicherungsschutzes" auf der Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte"). Ist das Feld leer, entspricht dies der Bedeutung "ab Tag der Zulassung".
Dies kann vom tatsächlichen Beginn des Versicherungsschutzes abweichen.
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
29Endedatum des Versicherungsschutzes bei roten Kennzeichen

N

8

203

Gemäß Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte")
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
30Gültigkeitsdauer in Tagen bei Kurzzeitkennzeichen

N

2

211

Gemäß Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte")
31eVB-Nummer

AN

7

213

eVB-Nummer, 0-9,A-H,J-N,P-Z (Großbuchstaben ohne "I" und "O"), die ersten beiden Zeichen kennzeichnen das VU (wobei ein VU mehrere Kennzeichen haben kann)
32Aufbauart

N

2

220

00 = keine Angabe
10 = offener Kasten mit Plane und Spriegel
20 = Kipper
35 = geschlossener Kasten
45 = offener Kasten
90 = sonstige Aufbauarten
33Gefahrgut

N

1

222

0 = keine Angabe
1 = Keine Gefahrguttransporte
2 = Gefahrguttransporte nach der amtlichen Gefahrgutklasse ohne Genehmigungspflicht
3 = Gefahrguttransporte nach der amtlichen Gefahrgutklasse mit Genehmigungspflicht
4 = Beförderung von Treibstoffen und leichtem Heizöl
9 = sonstige Gefahrguttransporte
34Gesamtmasse

N

6

223

Früheres "Gesamtgewicht"
Angabe in Kg
(6,0 Stellen)

35Stärkeeinheit

N

1

229

Bezug zum Teildatensatz 1, Feld "Stärke"
0 = keine Angabe
1 = KW
2 = Tonnen
3 = Plätze
4 = ccm
36Wechselkennzeichen W-AKZ

AN

1

230

Gibt an, ob das Fahrzeug ein Wechselkennzeichen W-AKZ führt.
0 = nein
1 = ja
37Rolle W-AKZ

AN

2

231

Rolle des Fahrzeuges innerhalb eines Wechselkannzeichens (W-AKZ) - Für den Fall, dass ein VU ein Fahrzeug als "führendes Fahrzeug" für SFR-Klasse, Tarifierung, etc. einstuft.
00 = Nicht führend
01 = Führend
38Leerstellen

AN

23

233

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
39Satznummer

N

1

256

konstant 2
Datenschutz  © 1997 - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.