VU-Vermittler-Service

Kapitel: Spartenspezifischer Teil Leben Stand: 01.06.2015
Bezeichnung: Leben - Berufsunfähigkeit = Wagnisart 4 u. 8 - Zukünftige Summenänderung Satzart: 0220.010.48
Version: 2.1
Teildatensatz 8
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0220
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C
L = 010


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Zu den - innerhalb der Versicherungsscheinnummer - nicht zulässigen Sonderzeichen zählen auch "Leerzeichen".

Zulässig sind Ziffern und Buchstaben (ohne Umlaute und ß)
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Lfd. Nummer der versicherten Person (VP)

AN

17

43

lfd. Nr., die im VU geführt wird
9Wagnisart

AN

1

60

4 = BUZ
8 = Selbständige Berufsunfähigkeitsvers.
10lfd. Nummer zur Wagnisart

AN

1

61

Die laufende Nummer bei der Wagnisart 1 oder 3 dient dazu, im LV Bereich gebündelte Tarife derselben Wagnisart abzubilden. Eine Unterscheidung der Wagnisarten ist z. B. dann unbedingt erforderlich, wenn unterschiedliche Provisionen auf die verschiedenen Teiltarife bezahlt werden.
siehe Anlage 15
11Lfd. Nummer der Satzart

AN

2

62

Lfd. Nummer der Satzart 0220.010.3/8 innerhalb der gleichen Folgenummer (z. B. n-fache hintereinanderfolgende Lieferung der Satzart 0220.010.3/8, wenn mehrere zukünftige Summenänderungen feststehen)
12Anfängliche Jahresrente in Währungseinheiten

N

12

64

Anfängliche bzw. erste Jahresrente
(10,2 Stellen)
13Änderung der Jahresrente

AN

1

76

0 = keine Änderung bzw. nur eine Jahresrente
1 = Erhöhung der Jahresrente
2 = Reduzierung der Jahresrente
14Abstand der Jahresrentenänderungstermine

N

3

77

in Monaten bei periodischen Änderungsterminen
in Monaten bei periodischen Auszahlungen
000 = keine Änderungen/Auszahlungen
999 = unregelmäßige Änderungen/Auszahlungen
15Jahresrentenänderungs-Prozentsatz

N

5

80

Konstanter Prozentsatz der Steigerung bzw. Reduzierung der Jahresrente
(3,2 Stellen)
16Absolute Jahresrentenänderungssumme in Währungseinheiten

N

12

85

Absolute Summe der Steigerung bzw. Reduzierung der Jahresrente
(10,2 Stellen)
17Nächste Jahresrente in Währungseinheiten

N

12

97

Jahresrente ab dem nächsten Änderungstermin
(10,2 Stellen)
18Beginndatum der nächsten Jahresrente

N

8

109

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss "00" geschlüsselt werden Datum der nächsten Jahresrente
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
19Leerstellen

AN

139

117

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
20Satznummer

N

1

256

konstant 8
Datenschutz  © 1997 - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.