VU-Vermittler-Service

Kapitel: Erweiterungssatz für Euro-/Währungsfähigkeit Stand: 01.06.2015
Bezeichnung: Leben - Rentenversicherung = Wagnisart 2 - Auszahlung Satzart: 0221.010.2
Version: 1.0
Teildatensatz 7
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0221
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C
L = 010


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Zu den - innerhalb der Versicherungsscheinnummer - nicht zulässigen Sonderzeichen zählen auch "Leerzeichen".

Zulässig sind Ziffern und Buchstaben (ohne Umlaute und ß)
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Lfd. Nummer der versicherten Person (VP)

AN

17

43

lfd. Nr., die im VU geführt wird
9Wagnisart

AN

1

60

2 = Rentenversicherung
10lfd. Nummer zur Wagnisart

AN

1

61

Die laufende Nummer bei der Wagnisart 1 oder 3 dient dazu, im LV Bereich gebündelte Tarife derselben Wagnisart abzubilden. Eine Unterscheidung der Wagnisarten ist z. B. dann unbedingt erforderlich, wenn unterschiedliche Provisionen auf die verschiedenen Teiltarife bezahlt werden.
siehe Anlage 15
11Lfd. Nummer der Satzart

AN

2

62

Lfd. Nummer der Satzart 0221.010.6/7 innerhalb der gleichen Folgenummer (z. B. n-fache hintereinanderfolgende Lieferung der Satzart 0221.010.6/7, wenn mehrere Auszahlungen feststehen)
12Nächste Auszahlungssumme in Währungseinheiten

N

14

64

Vereinbarte Auszahlungssumme (12,2 Stellen)
13Leerstellen

AN

178

78

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
14Satznummer

N

1

256

konstant 7
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