VU-Vermittler-Service

Kapitel: Stand: 01.06.2015
Bezeichnung: KFZ - Wechselkennzeichen W-AKZ Satzart: 0230.050
Version: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0230
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge

1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Spartenschlüssel 050 = Kraftfahrtversicherung


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Zu den - innerhalb der Versicherungsscheinnummer - nicht zulässigen Sonderzeichen zählen auch "Leerzeichen".

Zulässig sind Ziffern und Buchstaben (ohne Umlaute und ß)
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Amtliches Kennzeichen

AN

12

43

Wechselkennzeichen (W-AKZ) des anderen Fahrzeuges

Amtliches Kennzeichen gemäß Fahrzeugschein
Umlaute dürfen aufgelöst werden: z. B. Altoetting = AÖ oder = AOE.
Eine besondere Kenntlichmachung von Sonderkennzeichen, wie Ausfuhrkennzeichen usw. ist nicht erforderlich.

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Hinweis für das eVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigung):

Im Gegensatz zum Bestandsdatenaustausch dürfen im eVB-Verfahren beim Kfz-Kennzeichen die Umlaute nicht aufgelöst werden.

Wenn mehrere Kennzeichenarten zulässig sind, wird der 0210.050 gegebenenfalls mehrfach geliefert.


Der genaue Aufbau der deutschen Kennzeichen ist § 8 FZV zu entnehmen.
Sollte einer der Kommunikationspartner im Rahmen des Datenaustausches nur aufgelöste Umlaute verarbeiten können, müssen sich Absender und Empfänger über das konkrete Format abstimmen.
9Art des amtlichen Kennzeichens

AN

2

55

01 = Normal
02 = Grün
03 = Kurzzeit (Überführungskennzeichen)
04 = Saisonkennzeichen
05 = Behörden
06 = Ausfuhrkennzeichen (ehemals Zoll)
07 = Historische Fahrzeuge
08 = ohne amtl. Kennzeichen
09 = Rotes Kennzeichen
10 = Rotes Kennzeichen für historische Fahrzeuge
11 = Versicherungskennzeichen
12 = Rotes Versicherungskennzeichen (§ 28 FZV)
50 = Keine Einschränkung
51 = Rotes Kennzeichen unzulässig
52 = Behördliches Saisonkennzeichen
53 = Wechselkennzeichen (W-AKZ)
99 = Sonstige
10Versicherer

AN

5

57

Versicher des anderen Fahrzeugs

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
11Versicherungsschein-Nummer

AN

17

62

Dieses Feld kann die eigene Versicherungsscheinnummer sein, oder auch die Versicherungsscheinnummer eines anderen VU (Falls bekannt).

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Zu den - innerhalb der Versicherungsscheinnummer - nicht zulässigen Sonderzeichen zählen auch "Leerzeichen".

Zulässig sind Ziffern und Buchstaben (ohne Umlaute und ß)
12Rolle W-AKZ

AN

2

79

Rolle des Fahrzeuges innerhalb eines Wechselkannzeichens (W-AKZ) - Für den Fall, dass ein VU ein Fahrzeug als "führendes Fahrzeug" für SFR-Klasse, Tarifierung, etc. einstuft.
00 = Nicht führend
01 = Führend
13Leerstellen

AN

175

81

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
14Satznummer

AN

1

256

konstant 1
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