VU-Vermittler-Service

Kapitel: Spartenspezifischer Teil Stand: 01.07.2018
Bezeichnung: Verbundene Gebäude - Versicherte Sachen und Kosten Satzart: 0230.140
Version: 1.2
Teildatensatz 1
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1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0230
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge

1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Spartenschlüssel 140 = Verbundene Wohngebäudeversicherung


siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Zu den - innerhalb der Versicherungsscheinnummer - nicht zulässigen Sonderzeichen zählen auch "Leerzeichen".

Zulässig sind Ziffern und Buchstaben (ohne Umlaute und ß)
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Bezug zur Wagnisnummer

AN

4

43

9Bezug zur Objektnummer

AN

4

47

10Laufende Nummer der Zusatzdeckung

N

3

51

11Bezeichnung der Zusatzdeckung

AN

30

54

12Versicherungssumme/ Entschädigungsgrenze in Währungseinheiten

N

12

84

Es handelt sich um eine nicht indizierte Versicherungssumme der Zusatzdeckung.
(12,0 Stellen)
13Beitrag in Währungseinheiten

N

12

96

(10,2 Stellen)
14Selbstbeteiligung in %

N

5

108

(3,2 Stellen)
15Selbstbehalt in Währungseinheiten

N

10

113

Selbstbehalt in Währungseinheiten (10,0 Stellen)
16Referenznummer

AN

7

123

Wenn in einem gebündelten Vertrag (Bündelungskennzeichen = 1) mehrere gleiche Sparten unter der selben Versicherungsscheinnummer gebündelt werden, müssen diese im Feld Referenznummer unterschieden werden.
17Selbstbeteiligung in WE (mind.)

N

12

130

Selbstbeteiligung in Währungseinheiten - Untergrenze (sofern vereinbart)
(10,2 Stellen)
18Selbstbeteiligung in WE (max.)

N

12

142

Selbstbeteiligung in Währungseinheiten - Obergrenze (sofern vereinbart)
(10,2 Stellen)
19Beitragssatz

N

6

154

(3,3 Stellen)
20Leerstellen

AN

96

160

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
21Satznummer

AN

1

256

konstant 1
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