GDV-Schaden-Service

Kapitel: Steuerdaten Stand: 18.11.2012
Bezeichnung: Vorsatz Satzart: 4001
Version: 2.0
Teildatensatz 1
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1


Verwendung der Satzart
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

M
M/K

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

M

konstant 4001
2Versionsnummer

N

3

5

M

konstant 002
3Nachrichtentyp

AN

3

8

M

Schlüsselung des Nachrichtentyps
siehe Anlage 116
4VU-Nummer

AN

5

11

 

Anmerkung: In der Notrufnachricht kann auch eine Assisteurnr. eingetragen sein.
Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) und ist online unter http://www.bafin.de/dok/2675598 zu finden.


5VU-Geschäftsstelle

AN

3

16

 

Nr. der betroffenen Geschäftsstelle des VU. Diese wird dann gefüllt, wenn zu einzelnen VU beim (IT-)Dienstleister oder GDV Abteilungszuordnungen hinterlegt sind.
6(IT-)Dienstleisternummer

AN

2

19

M

Der Schlüssel des (IT-)Dienstleisters.

siehe Anlage 112
7(IT-)Dienstleisterpartnernummer

AN

20

21

 

Logische Adresse (Adress des (IT-)Dienstleisterpartners aus dem Adressbuch des (IT-)Dienstleisters); wird bei Nachrichtentyp 1 vom (IT-)Dienstleister gefüllt und bei Nachrichtentyp 2 als Rücksendeadresse verwendet.
8Leerstellen 1

AN

30

41

 

Ungenutzter Platz für spätere Erweiterungen
9Länderkennzeichen des VN

AN

3

71

 

KFZ-Länderkennzeichen, z.B.
D = Deutschland
B = Belgien
DK = Dänemark
F = Frankreich

10Amtliches Kennzeichen des VN-Fahrzeugs

AN

12

74

 

Amtliches Kennzeichen gemäß Zulassungsbescheinigung. Umlaute dürfen aufgelöst werden: z. B. Altoetting = AÖ oder = AOE. Eine besondere Kenntlichmachung von Sonderkennzeichen, wie Ausfuhrkennzeichen usw. ist nicht erforderlich.
Der genaue Aufbau der deutschen Kennzeichen ist § 8 FZV i.V.m. Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) FZV zu entnehmen.
Sollte einer der Kommunikationspartner im Rahmen des Datenaustausches nur aufgelöste Umlaute verarbeiten können, müssen sich Absender und Empfänger über das konkrete Format abstimmen.

11Ordnungsnummer des (IT-)Dienstleisterpartners

AN

30

86

 

Programmtechnisch wird beim Absender bei der ersten Übermittlung zu einen Geschäftsvorfall (z.B. Schadenmeldung oder SV-Beauftragung) eine eindeutige Ordnungsnummer für die Kommunikation zwischen dem Absender und dem Empfänger erzeugt und hier übermittelt. Wird zu diesem Geschäftsvorfall eine Nachmeldung generiert, ist hier die Ordnungsnummer aus der Erstmeldung zu übernehmen.
12Erstellungsdatum

AN

8

116

M

Zeitpunkt der Erstellung Gemeint ist der Zeitpunkt Erfassung der Nachricht beim (IT-)Dienstleisterpartner (i.d.R. Werkstatt)
Format TTMMJJJJ
13Erstellungsuhrzeit

AN

6

124

M

Zeitpunkt der ErstellungStunden / Minuten / Sekunden Gemeint ist der Zeitpunkt Erfassung der Nachricht beim (IT-)Dienstleisterpartner (i.d.R. Werkstatt)
Format HHMMSS
14Leerstellen 2

AN

126

130

 

15Satznummer

N

1

256

M

konstant 1
Die Satzart wird in folgenden logischen Einheiten verwendet:
Nr. der logischen EinheitBeschreibung
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