VU-Vermittler-Service

Datenkommunikation VU - Vermittler

Bestand, Inkasso- und Schadeninfo / Kfz-Antragsdaten

Nachfolgend steht die Schnittstellenbeschreibung des GDV-Datensatzes  "VU-Vermittler" zum Download zur Verfügung. Der GDV-Datensatz ist abwärtskompatibel und in den folgenden Releases elektronisch verfügbar:

 

Rechtliche Hinweise:
Der GDV-Datensatz VU-Vermittler ist ein standardisiertes und in der Versicherungswirtschaft flächendeckend eingesetztes Datenformat für den Austausch von – spartenübergreifenden – Bestands-, Inkasso-, Schaden- und Antragsinformationen zwischen Versicherungsunternehmen und Vermittlern. Es handelt sich hierbei um einen Maximaldatensatz, welcher die Übermittlung einer Vielzahl von Daten ermöglicht. Letztlich ist aber in jedem Fall individuell zu prüfen, inwiefern die Übermittlung der Daten im konkreten Fall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Nutzern.

Datenschutzrechtliche Hinweise:
Die Verantwortung für die Nutzung des Datensatzes, das Befüllen der Datenfelder und die Datenübertragung liegt bei den Nutzern. Die Nutzer als verantwortliche Stellen müssen die Erforderlichkeit der Integration des jeweiligen Datensatzes in ihre Kommunikation und die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der im Einzelfall eingetragenen Daten prüfen.

Die Nutzer unterliegen folgenden Pflichten:

  • Die Nutzer haben die Erforderlichkeit der Datensätze und -felder für die konkrete Verwendung zu prüfen und haben – sofern erforderlich – technische Vorkehrungen gegen eine unzulässige Nutzung zu treffen.
  • Insbesondere vor Austausch von Schadenmeldungen und Daten zu einem Versicherungsnehmer-Inkasso zwischen Versicherungsunternehmen und Vermittler ist in der Regel nach den Verhandlungen zum Code of Conduct (CoC) die Vereinbarung einer Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung gemäß Art. 21 oder 22 CoC erforderlich. Dies ist vom Nutzer zu prüfen. Der Code of Conduct (CoC) ist ein Verhaltenskodex, der den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Versicherungswirtschaft regelt. Ziel ist die Schaffung weitgehend einheitlicher Standards und die Sicherstellung branchenweiter datenschutzrechtlicher Regelungen.

 

 

 

 

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