VU-Vermittler-Service

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite sind die "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) zusammengestellt. Der erste Teil umfasst die nach Themen gruppierten Fragen.
Der zweite Teil stellt für die Satzarten die zugehörigen Fragen dar.

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Thematische Zusammenstellung

Allgemeine Fragen

Fragen u.a. zum Verfahren, zu den technischen Rahmenbedingungen und zur Übertragung

    Spartenfragen

    Fragen zum Bestandsdatenaustausch (u. a. zu Adress-/Partnerdaten sowie allg. und spartenspezifische Vertragsdaten)

      Inkasso

      Fragen zum Block der Inkassosätze (0400er Satzarten)

        Schaden

          Antragsdaten

          Fragen zunächst nur für Kfz-Antragsdaten

            Anlagen

            Fragen zu den Anlagen, Schlüsselverzeichnissen und Wertetabellen

              Sortierung


                Allgemeine Fragen

                zum Anfang
                • Was ist der GDV-Datensatz?

                Der GDV-Datensatz ist ein standardisiertes und in der Versicherungswirtschaft flächendeckend eingesetztes Datenformat für den Austausch von - spartenübergreifenden - Bestands-, Inkasso-, Schaden- und Antragsinformationen zwischen Versicherungsunternehmen und Vermittlern (insb. Makler und Mehrfachvermittlern). Nähere Informationen können der GDV-Broschüre "Der GDV-Datensatz VU-Vermittler - Einsatz, Aufbau, Umsetzung" entnommen werden (http://www.gdv-online.de/vuvm/bestand/Broschuere_gdv-datensatz_vu-vermittler.pdf).

                • Wer entwickelt den GDV-Datensatz?

                Der GDV-Datensatz wird seit 1987 in Zusammenarbeit des GDV mit den Vermittlerverbänden und Softwarehäusern entwickelt.

                • Ist der GDV-Datensatz von einer bestimmten Software abhängig?

                Nein, der GDV-Datensatz ist als fachlich standardisiertes Datenformat soft- und hardwareneutral.

                • Ist für die Verarbeitung von Daten im GDV-Format eine bestimmte Software erforderlich?

                Ja, da man zum Einlesen und Verarbeiten von Daten im GDV-Format (aber auch in allen anderen Formaten) grundsätzlich eine Software benötigt, die dieses Format versteht.

                • Ist die Untergliederung einer Übertragunsdatei in einzelne Datenpakete zulässig?

                Ja, dies ist zulässig. In der Broschüre: Der GDV-Datensatz "VU-Vermittler" - Einsatz, Aufbau, Umsetzung (Kap. 3.1.2) wird ausgeführt:

                "...Das Datenpaket bildet eine fachliche Teilsicht auf die Daten ab.

                Sie folgt hierbei der Struktur der fachlichen Prozesse. Das Datenpaket besteht immer aus genau einem Vorsatz (Satzart x001 zu einer BAV-VU-Nr und Vermittlernummer ), genau einem Nachsatz (Satzart x999 zur selben BAV-VU-Nr und Vermittlernummer) und 1 bis n dazwischen liegenden Datensätzen zur selben BAV-VU-Nr und Vermittlernummer. Im Verfahren "Antrag" werden innerhalb eines Datenpakets 1-n Geschäftsvorfälle wie z. B. Neuantrag oder Policierung (siehe Kapitel 3.3) geliefert.

                Vor- und Nachsatz (Satzart x001 und x999) sind bei jedem Wechsel von Vermittler-Nummer und/oder VU-Nummer in den gelieferten Bestands-GDV-Daten zu bilden. Sollen GDV-Daten (Bestand-Daten als auch Inkasso-Daten) in einer Datenlieferung zu einer anderen Vermittler-Nummer und/oder der VU-Nummer geliefert werden, müssen auch der dazugehörende Vor- und Nachsatz (Satzart x001 und x999) entsprechend die selbe Vermittler-Nummer und/oder der VU-Nummer besitzen.

                Gleiches gilt auch, wenn sich die abrechnende Geschäftsstelle und/oder die bestandsführende Geschäftsstelle geändert hat.

                Beispiel für eine korrekte Datenlieferung (nur die Darstellung der Satzart, der BAV-VU-Nummer und der Agenturnummer)

                Zwei unterschiedliche Agenturen und zwei unterschiedlichen BAV-VU-Nummern

                SA 0001 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 Versicherer Zitronia Sach AG
                SA 0100 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
                SA 0200 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
                SA 0210 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
                SA 0220 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789
                SA 9999 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 0000000000000000000

                SA 0001 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia Sach AG
                SA 0100 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
                SA 0200 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
                SA 0210 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
                SA 0220 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000
                SA 9999 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

                SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789 Versicherer Zitronia KrV-AG
                SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
                SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
                SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
                SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789
                SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123456789 0000000000000000000

                SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia KrV-AG
                SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

                Beispiel für eine unzulässige Datenlieferung (nur die Darstellung der Satzart, der BAV-VU-Nummer und der Agenturnummer)

                Darstellung von abweichenden BAV-VU-Nummern im Kopfsatz (SA0001) und Schlusssatz (SA9999) einerseits und in den Bestandsdatensätzen (SA 0100 bis 0383) andererseits.

                SA 0001 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 Versicherer Zitronia Sach AG
                SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 9999 BAV-VU-NR 5555 Agenturnummer 123456789 0000000000000000000

                Eine Fortsetzung der Daten zu einem Ordnungsbegriff (Vermittler-Nummer und/oder der VU-Nummer und/oder der abrechnenden Geschäftsstelle und/oder der bestandsführenden Geschäftsstelle) in einem weiteren Datenpaket gemäß den Empfehlungen des "Gremiums für Standardisierung" zulässig.

                Beispiel: So können zum selben Vermittler Veränderungsdaten aus unterschiedlichen Verarbeitungsläufen in mehreren Datenpaketen in einer Übertragungsdatei geliefert werden.

                SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia KrV-AG
                SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

                SA 0001 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 Versicherer Zitronia KrV-AG
                SA 0100 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0200 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0210 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 0220 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000
                SA 9999 BAV-VU-NR 4001 Agenturnummer 123450000 0000000000000000000

                • Warum sind in der XML-Datei bei den Feldern Satznummer keine Werte angegeben?

                In der XML-Datei sind in der <Werte>-Aufzählung nur in den Feldern Einträge vorgenommen, bei denen es sich um Attribute handelt, die geschlüsselt sind, wie z. B. 1=ja, 2=Nein.

                Das Satznummernfeld hat keine Schlüsselbedeutung sondern ist ein fortlaufender Zähler. Insofern ist die Nummer nicht in der <Werte>-Aufzählung enthalten. Diese Information kann aber in dem Vorfahren-Knoten <Teilsatz> abgegriffen werden (im Attribut "Nummer").


                <Satzart Nummer="0001" Sparte="" Version="2.0">
                <Name>Vorsatz</Name>
                <technischerName>Vorsatz</technischerName>
                <Teilsatz Nummer="1">
                ?
                <Feld>
                <Nummer>60</Nummer>
                <Name>Satznummer</Name>
                <technischerName>SatzNr</technischerName>
                <Position>256</Position>
                <Bytes>1</Bytes>
                <Typ>Numerisch</Typ>
                <Nachkomma/>
                <Inhalt>hier konstant</Inhalt>
                <Werte>
                <Eintrag>
                <Wert>1</Wert>
                <Beschreibung>Konstant 1</Beschreibung>
                </Eintrag>
                </Werte> <!-- statt <Werte/> -->
                </Feld>
                </Teilsatz>


                • Welche Zeichensätze können / dürfen im GDV256Byte-Format verwendet werden?

                In der Praxis werden Datenlieferungen des GDV-Datensatzes in unterschiedlichen Kodierungen geliefert. Die am häufigsten verwendeten Kodierungen sind

                ASCII 8 Bit Codepage 850
                ANSI ISO-8859-1
                ANSI ISO-8859-15

                Hier ist eine bilaterale Abstimmung erforderlich.

                • Welche Attribute sind Pflichtfelder?

                Historisch bedingt gibt es keine im Standard verankerte Festlegung von Muss- und Kannfeldern. Jedoch kann ohne die Angabe der Felder 1-7 keine korrekte Zuordnung zu einem Vertrag erfolgen (Ausnahme SA0600, Stammdaten).

                • Wie ist die Folgenummer zu behandeln?

                Die erste Folgenummer zu einer neuen Versicherungsscheinnummer innerhalb einer GDV-Datei beginnt immer mit dem Wert "01".

                Innerhalb der ersten Vertragslieferung (Satzart 0100 bis 382) gilt immer die gleiche Folgenummer "01". Sofern genau zu dieser Vertragslieferung auch z.B. Inkassodaten geliefert werden (Satzart 0400 bis 450), muss die Folgenummer "01" bleiben.

                Sofern zu der bereits gemeldeten Versicherungsscheinnummer in der gleichen GDV-Datenlieferung (innerhalb eines Vorsatzes (Satzart 0001) und eines Nachsatzes (Satzart 9999)) noch einmal zur selben Versicherungsscheinnummer GDV-Daten geliefert werden sollen (Satzart 0100 bis 382), muss die Folgenummer entsprechend um den Wert "1" erhöht werden. Die Folgenummer zur zweiten Vertragslieferung zur selben VSNR hat den Wert "02". Sofern auch zu dieser Vertragslieferung auch Inkassodaten geliefert werden (Satzart 0400 bis 450), muss die Folgenummer "02" bleiben.

                Bei der dritten und jeder weiteren Vertragslieferung ist der Wert der Folgenummer jeweils um "1" zu erhöhen.

                Siehe hierzu auch Anlage 2.

                • Wie ist das Änderungsdatum zu verstehen?

                Definition Änderungsdatum:

                Das Änderungsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem die Änderung der Vertrags-, Personen-, Provisions- oder sonstige Daten, welche den Versicherungsvertrag betreffen, gültig bzw. wirksam wird oder gültig bzw. wirksam geworden ist.

                Das Änderungsdatum ist gleichzusetzen mit dem Gültig-Ab-Datum und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

                Dabei ist es unerheblich, ob die Änderung der beim Versicherer gespeicherten Daten prämien- bzw. provisionsrelevant ist oder den Versicherungsschutz verändert.

                Als Zeitpunkt der Änderung und somit als Änderungsdatum gilt zum Beispiel:

                Änderung des VN-Namens
                (Änderung des Nachnamens war am 20.05.2006
                Das Änderungsdatum des Vertrages ist der gleiche Tag)

                Änderung des Versicherungsschutzes
                (Erhöhung der Versicherungssumme zum 01.03.2006
                Das Änderungsdatum ist der gleiche Tag.)

                Als Zeitpunkt der Änderung und somit als Änderungsdatum gilt nicht:

                Erstellungsdatum der GDV-Daten
                Auslieferungsdatum der GDV-Daten
                Letzter Aufruf des Vertrages von einem Angestellten des Versicherers
                Ausstellungsdatum einer Policenzweitschrift ohne Änderung

                Diese Definition des Änderungsdatums betrifft alle Stellen in der GDV-Datensatzbeschreibung, in denen das Wort ?Änderungsdatum?steht.

                Besonderheit 1
                Wenn mit einer Erstlieferung GDV-Daten zu einem Neuvertrag geliefert werden und noch keine Änderungen zu dem Vertrag vorliegen, sind der Versicherungsbeginn und das Änderungsdatum gleich.

                Beispiel für die Lieferung eines Neuvertrages
                0200 Versicherungsbeginn 01.04.2006
                0200 Änderungsdatum 01.04.2006

                Besonderheit 2
                Das Änderungsdatum im allgemeinen Vertragsteil (Satzart 0200) kann nur jünger als die oder gleich den Daten aus den Satzarten 0210 und 0220 sein.

                Beispiel (für ein jüngeres Datum in der Satzart 0200)
                0200 Änderungsdatum 01.01.2006
                0210 Änderungsdatum 01.07.2005
                0220 Änderungsdatum 01.07.2005

                Beispiel (für ein gleiches Datum in der Satzart 0200)
                0200 Änderungsdatum 01.01.2006
                0210 Änderungsdatum 01.01.2006
                0220 Änderungsdatum 01.01.2006

                Das Änderungsdatum im allgemeinen Vertragsteil (Satzart 0200) kann nicht älter sein als die Daten aus den Satzarten 0210 und 0220.

                Beispiel (für ein älteres Datum in der Satzart 0200 / dieses ist nicht möglich)

                0200 Änderungsdatum 01.05.2000
                0210 Änderungsdatum 01.01.2006
                0220 Änderungsdatum 01.01.2006

                Begründung:
                Sofern sich der Inhalt des Vertrages (Satzart 0210 und 0220) ändert, ändert sich auch das Datum der Änderung im allgemeinen Vertragsteil (Satzart 0200).

                • Wie sind die Sparten in den einzelnen Satzarten zu schlüsseln?

                Die Regeln des GDV-Datensatzes sehen vor, dass in vordefinierten Spartensätzen (z.B. 0210.040 und 0220.040 = Haftpflicht) nur die jeweilige Hauptspartennummer mit einer "0" an der dritten Stelle durchgängig geliefert werden kann. Das bedeutet, dass dann auch die zugehörige 0200er-Satzart mit der jeweiligen Hauptsparte zu liefern ist.

                In Kraftfahrt müssen in den vordefinierten 0220er-Teilspartensätzen auch die entsprechenden Unterspartenschlüssel genutzt werden. Im zugehörigen 0210-Satz ist in Kraftfahrt dagegen die Hauptsparte "050" zu liefern (z.B. 0210.050 aber 0220.051 und 0220.054).

                In Feuer - Industrie / Gewerbliche Sachversicherung sind diverse Spartenschlüssel zulässig. Diese sind in der Anlage 1 (Spalte 3) mit dem Text "Nutzung dieser Sparte nach der Satzdefinition von Feuer-Industrie / Gewerbliche Sachversicherung" gesondert gekennzeichnet.

                Gibt es keine vorgegebenen Datensätze für eine spezifische Sparte, können die "Allgemeinen Sätze" 0210.000 und 0220.000 dann mit dem jeweiligen Unterspartenschlüssel verwendet werden.

                • Müssen zu einer Satzart auch alle Teilsätze geliefert werden?

                Eine Lieferung sollte i. d. R. immer vollständig sein. Aber...

                der Leitfaden sagt in Kapitel 3.1.3
                "Falls ein Teildatensatz lediglich Initialwerte enthält, kann auf diesen Teildatensatz komplett verzichtet werden."

                Abbrüche bei der "unvollständigen" Datenlieferung / -verarbeitung sind von der Software abhängig. Durch die unterschiedlichen Versionen (und damit Anzahl der Satzarten) sollte die Software eigentlich alles abdecken.

                • Wann ist die Sparte "000" zu liefern?

                Sind in einem Vertrag mehrere Sparten, so kann auf Ebene der übergreifenden Satzarten (Adresse = 0100, allgem. Vertragsteil = 0200, Inkasso-Saldo = 0400 etc.) logischerweise kein Spartenschlüssel geliefert werden - dieser wäre dann für einen Teil des Vertrages falsch.

                Aus diesem Grund ist in solchen Fällen in diesen Satzarten als Sparte "000" zu schlüsseln und das Bündelkennzeichen zu setzen.

                Der "richtige" Spartenschlüssel ist dann ab Ebene 210/220 bzw. 410 zu liefern. Beispiele für die Sortierung der Datensätze können in der Broschüre "Der GDV-Datensatz - VU-Vermittler" ab Kapitel 4.1 nachgelesen werden.

                • Für welche Bereiche gilt das Währungskennzeichen?

                Das Währungskennzeichen im GDV gilt immer explizit für alle Felder des entsprechenden Bereiches, d. h.:

                Wird auf Ebene des Satzart 0200 das Währungskennzeichen EUR geliefert und gibt es in den untergeordneten Satzarten kein weiteres Feld für das Währungskennzeichen, sind alle Betragsfelder in EUR zu liefern.

                • Können für die "nicht einzeln definierten Sparten", wie Sparte 060 (Luftfahrtversicherung) oder 160 (Tierversicherung), keine vertrags- und spartenspezifischen Daten mit den standardisierten Satzarten übermittelt werden?

                Es können keine vertrags- und spartenspezifische Daten für "nicht einzeln definierte Sparten" übermittelt werden, da nicht für alle Sparten standardisierte Datensätze vorhanden sind.

                • Werden abweichende Halter bzw. Rechnungsempfänger unmittelbar als Satzart 0100 hinter der Satzart 0100 für den Versicherungsnehmer geliefert?

                Ja

                • Gibt es ein Kennzeichen, das eine Sonderbehandlung eines Vertrages bzw. Kunden ermöglicht?

                Im Feld "Kundengruppe" kann z.B. das Kennzeichen VIP als Klartext hinterlegt werden.

                • Lieferung der Partnerrolle Beitragszahler bei Beitragsfreistellung?

                Zwei Varianten sind möglich:

                1) Vollständige Lieferung des Beitragszahlers inklusive aller vorhandenen Partnerdaten.

                2) Partnerrolle Beitragszahler wird nicht geliefert.

                • Wie kann die Antragsnummer des Vermittlers übermittelt werden?

                Die Antragsnummer des Vermittlers kann in dem Feld 20 "Auftrags-Nr. des Vermittlers" in der Satzart 0200/1 übermittelt werden. Alternativ in der Satzart 0200/1 kann das Feld 23 "Mehrzweckfeld" zur Übermittlung von z.B. vermittlerinternen Daten oder der Antragsnummer genutzt werden.

                Eine weitere Möglichkeit besteht im Feld 9 "Versicherungsscheinnummer VM" in der Satzart 0200/2. Dieses Feld sollte nur dann genutzt werden, wenn der Versicherungsmakler dies ausdrücklich wünscht.

                • Welche Auswirkungen hat Wert im Feld Abgangsgrund in einem Vertrags-Datensatz auf den Vertragsstatus?

                Beispiel:

                Sofern der Vertragsstatus 2, 3, 4, 5 oder 9 beinhaltet, wird der Vertrag anhand des Abgangsdatums und -grundes storniert. Abgangsdatum und -grund werden vom VU übernommen. Wir gehen vom Vertragsstatus, nicht vom Abgangsgrund aus. Der Abgangsgrund ist lediglich das Informationsfeld zur Erläuterung.

                • Wie ist das Feld "Antragsdatum" zu verstehen?

                Dieses Datum hat mit dem Datum des Vertragsbeginns oder dem Datum, ab dem der aktuell Vertragszustand wirksam wird/wurde, nichts zu tun, sondern bezeichnet das Datum der Antragsstellung. Dies hat in einigen wenigen Sparten eine Bedeutung, z. B. Kranken, da hier das Datum der Antragsstellung evtl. Auswirkungen auf den Vertrag hat.

                • Wie ist das Feld "Vertragsbeginn" zu verstehen?

                Hier ist das Datum abzulegen, zu dem der Vertrag erstmalige "lebend" wurde.

                • Wie ist das Feld "Hauptfälligkeit" zu verstehen?

                Im Kompositgeschäft das Datum, zu dem der Vertrag das nächste Mal "fällig" wird, d.h. zu dem er sich automatisch verlängert, wenn er nicht mit der entsprechende Frist vorher gekündigt wird.

                Nicht zu verwechseln mit Nebenfälligkeit(en), welche entstehen, wenn unterjährige Zahlungen vereinbart werden. Bsp. K-Versicherung: Erstbeginn 1.1.2006, Hauptfälligkeit 1.1.2007, vereinbart ist vierteljährliche Zahlweise, Nebenfälligkeit zum 1.4., 1.7. und 1.10.

                • Wie können die vermittlerinternen Ordnungsmerkmale des VM (z.B. Antragsnummer) übermittelt werden?

                Die Antragsnummer des Vermittlers kann in dem Feld 20 "Auftragsnummer des VM" in der Satzart 0200/1 übermittelt werden.

                Im Feld 9 der Satzart 0200/2 kann die vom Vermittler fest vergebene VSNR übermittelt werden.

                Darüber hinaus steht das Feld 23 "Mehrzweckfeld" in der Satzart 0200/1 zur Übermittlung von z.B. vermittlerinternen Daten zur Verfügung, sofern eine bilaterale Vereinbarung über die Verwendung dieses Feldes erfolgt ist.

                • Warum gibt es das Feld Satznummer in der Ausprägung AN und N?

                Dieser Sachverhalt ist historisch gewachsen. Innerhalb einer Satzart soll die Satzart entweder N oder AN sein. I.d.R und gerade bei neuen Satzarten sollte die Satznummer N sein.

                • Werden die Erweiterungssätze für Euro-/Währungsfähigkeit (0211.xxx und 0221.xxx) beispielsweise bei der Übermittlung von Versicherungssummen auch dann benötigt, wenn keine Umrechnung von DM auf Euro erfolgte?

                Wenn die gewünschten Summen mit den regulären Satzarten geliefert werden können, ist dies dem GDV-Standard grundsätzlich konform und es werden nicht zwingend die Erweiterungssätze für Euro-/Währungsfähigkeit (0211.xxx und 0221.xxx) benötigt. Sobald Beträge mit Nachkommastellen zu liefern sind, sind diese Satzarten grundsätzlich zu nutzen.

                Beispiel: Eine 1998 abgeschlossene und noch bestehende Lebensversicherung enthält eine Todesfallsumme von 50.000 DM. In Euro beträgt die Summe 25.564,59 €. Ohne den Euro-Erweiterungssatz wäre eine korrekte Datenlieferung nicht möglich.

                • Dürfen für Einzelverträge Bündelungskennzeichen gesetzt werden (kein gebündelter aber bündelfähiger Vertrag, z. B. einzelne Hausratversicherung)? Wie wird mit stornierten Risiken und einem verbliebenen Einzelvertrag in einem (ehemaligen) Bündel umgegangen (z. B. Bündel mit Hausrat-, Glas-, und Privathaftpflichtversicherung, die Hausrat- und Glasversicherung wurden storniert)??

                Es liegt kein fachlicher Grund vor, Einzelverträge mit Bündelungskennzeichen zu versehen. Bei stornierten Verträgen in einem (ehemaligen) Bündel ist es fachlich korrekt, den verbliebenen Vertrag in einer neuen Datenübermittlung ohne Bündelungskennzeichen zu liefern.

                • Wie ist das Feld 3 „Absender“ in den Teildatensätzen der Satzart 0001 (Vorsatz) zu verstehen??

                Es handelt sich hierbei lediglich um den Absender der Datenlieferung, der nicht zwangsläufig identisch mit dem Versicherer ist. Der Versicherer ist anhand der VU-Nummer zu ermitteln.

                • Wie sind die Datensätze 0800 bis 0899 zu verstehen??

                Diese Datensätze sind als „Behelfslösung“ gedacht, falls Daten übermittelt werden müssen, die sich mit den vom GDV veröffentlichten Datensätzen nicht übermitteln lassen. Sie sollten sparsam verwendet werden, da sie keiner Standardisierung unterliegen. Die Datensätze 0800-0899 müssen zwischen den betroffenen Kommunikationspartnern abgestimmt werden.

                • Wie ist beim Bedarf neuer Datensätze/-felder vorzugehen, die bisher nicht Gegenstand des Branchenstandards sind??

                Sofern möglich, sollten diese mit den vom GDV veröffentlichten Datensätzen abgebildet werden. An dieser Stelle ist insbesondere der Klausel-Datensatz (Satzart 0350) zu erwähnen, mit dem Attribute zu bestehenden Datensätzen (Sparten) definiert werden können.

                Ist dies nicht sinnvoll möglich, sollte der Bedarf beim GDV möglichst mit einer fachlichen Begründung und kurzer Beschreibung angemeldet werden mit der Bereitschaft, das Ergebnis zu realisieren.

                Sollte dies seitens des GDV nicht aufgenommen werden können, kann alternativ eine Abbildung in den 0800er Datensätzen (zwischen den betroffenen Kommunikationspartnern zu vereinbarende Datenfelder) erfolgen.

                • Welche Zuordnung ist bei Produktgebern, die nicht unter BaFin-Aufsicht stehen (z. B. Assecuradeuren, Banken und ausländischen VU), im Feld 2 eines eNorm-Datensatzes „VU-Nummer“ einzutragen??

                In dem Fall, dass keine BaFin-Nummer verfügbar ist, darf sich das Unternehmen, welches eine VU-Nummer benötigt, an die E-Mail-Adresse it.standards@gdv.de wenden und seinen Bedarf kurz begründen. Der Verband hat die Möglichkeit, eine VU-Nummer zentral zu vergeben. Die Liste dieser Nummern finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Pfad „VU-Verzeichnis“.
                Sollten Sender und Empfänger sich bereits bilateral auf eine VU-Nummer verständigt haben, die nicht zentral vom Verband vergeben wurde, ist eine Änderung dieser Praxis und Einschaltung des Verbandes fallbezogen nur dann erforderlich, wenn es zu Zuordnungsproblemen in der Praxis durch uneindeutige Nummern kam.“

                • Welche Unterschiede liegen für die Felder der Satzart 0200, Teildatensatz 1, Feld 20 "Auftrags-nummer Vermittler" und 0200, Teildatensatz 2, Feld 9 "Versicherungsscheinnummer VM" vor? Wann ist die Auftragsnummer des Vermittlers zu verwenden??

                In der Auftragsnummer des Vermittlers wird die zuvor, z. B. im Rahmen eines Antrags, vom Vermittler mitgeteilte Auftragsnummer geliefert. Hat der Vermittler (ggf. auch nach der Policierung) eine eigene Versicherungsscheinnummer mitgeteilt, wird diese im Feld „Versicherungsscheinnummer VM“ zurück geliefert.

                • Unter welcher Sparte sind Produkte zur Absicherung der "funktionellen Invalidität" zu liefern??

                Die unter „Funktionelle Invalidität (FIV)“ zusammengefassten Produkte werden je nach Schwer-punkt in verschiedenen Sparten geliefert. Handelt es sich um erweiterte Unfallversicherungen, in der Sparte „Unfall“, handelt es sich um jährlich kündbare Lebensversicherungen, in der Sparte „Leben“.

                • Warum gibt es neben dem Feld "Sparte" im Satzanfang das Feld "Erweiterter BerVersV-Schlüssel" in den 210er-Sätzen?

                Der Wertebereich des Felds "Sparte" fasst die wichtigsten Versicherungszweige aus dem "erweiterten BerVersV-Schlüssel (BerVersV), Abschnitt C" zusammen, und dient vor allem der fachlich-technischen Einordnung der gelieferten Daten. Das Feld "Erweiterter BerVersV-Schlüssel" bezieht sich auf den inzwischen seitens des GDVs gepflegten, erweiterten Schlüssel Anlage 100 und erlaubt eine differenzierte fachliche Zuordnung des Produkts, unabhängig von der technischen Abbildung.
                Beispiele für Erweiterungen sind u.a. "Gewerbliche Gebäude", "Sach-Inhalts-Versicherung", "Cyber", "Funktionale Invalidität", Verträge zur "funktionalen Invalidität" können beispielsweise sowohl in der Sparte Leben als auch in der Sparte Unfall vorkommen: Feld „Sparte“ = 010 ("Leben"), Feld „erweiterter BerVersV“ = 70400 ("funktionale Invalidität") bzw. Feld „Sparte“ = 030, Feld „erweiterter BerVersV“ = 70400 ("funktionale Invalidität").

                • Wie ist die Vorgangsnummer Teil 2 zu befüllen?

                Die Satzarten 0052 (Geschäftsvorfall – Vorsatz, Teildatensatz 1, Felder 12 und 13) und 9952
                (Geschäftsvorfall – Nachsatz, Teildatensatz 1, Felder 8 und 9) enthalten jeweils eine Vorgangsnummer
                für VU sowie Vermittler, die heute 17-stellig sind. Da die Feldlänge in der Praxis nicht
                (mehr) genügt, werden die beiden Felder Vorgangsnummer VU Teil 2 und VM Teil 2 mit dem jeweils zweiten Teil der Vorgangsnummer ab der 18 Stelle befüllt.
                (So dass die Nummer insgesamt 35 Stellen umfasst.)

                • Muss die Vertragsnummer in der Lieferung eindeutig einen rechtlich selbstständigen Vertrag benennen??

                Für eindeutige Zuordnung eines Vertrages ist immer die Kombination aus VSNR und Sparte auf der 200er Ebene bereitzustellen.


                Spartenfragen

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                Hausrat VHV

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                • Wie ist in der Sparte Hausrat "VHV" ohne "Referenznummer" zu verfahren?

                Die Sparte VHV wurde - historisch bedingt - abweichend von den anderen Sparten definiert.

                Hier ist bereits in der SA 0210 die Risikoanschrift enthalten. Damit können über die Objektnummer X Risikoanschriften (eindeutig) geliefert werden.

                Ein Wiederholung der SA 0200 ist innerhalb einer Bündel-VSNR nicht vorgesehen.

                • Auf welcher Ebene wird "Art der Summe" sowie die abhängigen Felder gefüllt?

                In einem "normalen" Hausratvertrag, der alle einzelnen Risiken abgeckt, muss die SA0220 nur 1-mal mit der Summenart "001" geliefert werden.

                Eine Wiederholung der SA0220 ist dann notwendig, wenn zusätzliche/abweichende Risiken eingeschlossen werden, z. B.

                - "Summe der Hotelkosten",
                - der SB für einzelnen Risiken abweicht,
                - Summe für Fahrrad > 1 %
                - etc.

                In all diesen Fällen ist die SA0220 mit der entsprechenden Summenart etc. zusätzlich zu liefern.

                • Wie ist in Hausrat mit der Objekt- und Satznummer zu verfahren?

                Ab der Version 1.6 kam es zu einer Vertauschung (Stellenverschiebung) der Felder "Satznummer" und "Objektnummer". Diese Änderung bleibt im Folgenden gültig.


                Kraftfahrt

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                • Wie wird in der KH eine 100 Mio. Deckung geschlüsselt?

                Mit der ab 01.07.2005 gültigen Schlüsselnummer "52".

                • Wie ist mit den geänderten WKZ 401 und 411 in Kraftfahrt (ab Juli 2005 gültig) umzugehen?

                Sowohl in der alten als auch der aktuellen vom GDV empfohlenen Tarifstruktur für gewerbliche Risiken werden unter der WKZ 401/411 Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sowie Raupenschlepper im Werk-/Güterverkehr geschlüsselt. Die Differenzierung zwischen Nah- und Fernverkehr ist entfallen, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage mehr gibt. Insofern findet in der neuen Tarifstruktur eine Verdichtung statt.

                Da für die WKZ 401/411 keine neuen Tarifmerkmale hinzukamen oder welche entfielen, sondern lediglich die Aufteilung der bisherigen Merkmale überarbeitet wurde, wurden keine neuen WKZ vergeben.

                • Wie können Prämien-Informationen bei KFZ mit Saisonkennzeichen geliefert werden?

                Hier gibt es keine einheitliche Vorgehensweise, da die Versicherungsunternehmen dies intern unterschiedlich darstellen und rechnen. Maßgeblich ist hier die im Inkassosatz 0400 gelieferte Prämie.

                • Gibt es für die Stärke (Feld 9 bei KFZ-Fahrzeugdaten, Teilsatz 1) eine Einheit?

                Nein

                • Wie werden mehrere Kfz pro Vertrag abgebildet (z.B. Handel-/ Handwerk)?

                Alle Kfz müssen mit eigener VSNR versehen und einzeln beauskunftet werden, also mit SA 0100, 0200 ff und ggf. 0500.
                Dadurch ist stets eindeutig, welche SA 0220 zu welcher SA 0200 gehört. Dies ist auch bei Handel / Handwerk so, wenn bspw. ein Glaser seine 7 KFZ versichert.

                • Wie kann die Fahrerschutzversicherung übermittelt werden?

                Die Fahrerschutzversicherung kann im Bausteinsatz "Spartenschlüssel 055" (auch mit Deckungssummen, Prämien und SB) abgebildet werden und sowohl zur KH-Teilsparte als auch zur KUnfall-Teilsparte zugeordnet werden.

                • Wie kann die K-Umweltschadenversicherung übermittelt werden?

                Die Kraftfahrt-Umweltschadenversicherung kann im Bausteinsatz "Spartenschlüssel 055" (auch mit Deckungssummen, Prämien und SB) abgebildet werden und wird der KH-Teilsparte zugeordnet.

                • Wie kann die GAP-Deckung übermittelt werden?

                Wenn eine GAP-Deckung mit den ja/nein-Feldern in den Satzarten 220.052 (VK) und 220.053 (TK) nicht ausreichend beschrieben ist, dann ist diese Deckung in Form eines Bausteinsatzes "Spartenschlüssel 055" (auch mit Deckungssummen, Prämien und SB) abzubilden und der VK-Teilsparte zuzuordnen.

                • Wie kann die Brems-, Betriebs- und Bruchschädendeckung übermittelt werden?

                Die Kraftfahrt-Brems-Betriebs-Bruchschaden-Deckung kann im Bausteinsatz "Spartenschlüssel 055" (auch mit Deckungssummen, Prämien und SB) abgebildet werden und wird der VK-Teilsparte zugeordnet.


                Rechtsschutz

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                • Wie ist das Feld Lohnsumme in der Sparte Rechtsschutz zu füllen?

                Zur Darstellung der Lohnsumme im Feld 31, "Deckungssumme in Tausend Währungseinheiten" gilt folgendes:
                Aus EUR 200000 wird der Inhalt 200, aus EUR 211367 wird 211. In KEINEM Fall darf hier der volle Betrag abgelegt werden und in KEINEM Fall darf bei der Darstellung von Beträgen ein Tausender-Trennzeichen verwendet werden!

                • Wie werden mit dem GDV-Datensatz Produktänderungen wie Ausschluss eines Bausteins in der Rechtsschutzversicherung abgebildet??

                Die Änderung einer Rechtsschutzversicherung, bei dem ein Ausschluss eines Produktbausteins erfolgt, kann durch die Angabe des Ausschlusses erfolgen (Satzart 0220.070, Teildatensatz 1, Feld 13). Für jedes Teilprodukt (z. B. Privat-RS; Verkehrs-RS) erfolgt grundsätzlich eine separate Datenlieferung.


                Führung und Beteiligung

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                • Wer darf im Führungs- und Beteiligungsgeschäft GDV-Daten liefern??

                Sowohl die führende als auch die beteiligte Gesellschaft dürfen im Führungs- und Beteiligungsgeschäft Bestands- und Inkassodaten liefern. Für die Lieferung des Bestandes erfolgt die notwendige Differenzierung und Darstellung der Anteile in Satzart 0200. Für die Inkassodaten stehen hierzu die Felder der Satzart 0400 (3400) zur Verfügung.


                Feuer/industrie

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                • Wie ist Zuteilung der Untersparten zu den Hauptsparten Feuer-Industrie und Technische Versicherung?

                Die Sparten 080, 081,082,083,089,090,099,100,109,120,150,180, 181, 210, 231 sollen immer in den Sätzen der Sparte 080 geliefert werden.

                Nur die Sparte 110 wird nach einer eigenen Struktur geliefert.

                Die Sparten 171, 172, 174, 175, 176, 179, 232 werden in den Sätzen der Sparte 170 geliefert.


                Transport

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                • Wo wird der Spartenschlüssel Transport hinterlegt?

                Die Anlage 55 wird seit 1999 nicht mehr gepflegt.

                Das Feld 17 der Satzart 0220.190 kann für die Übermittlung der unternehmensindividuellen Spartenbezeichnung im Langtext verwendet werden.


                Unfall

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                • Wie ist in Unfall die laufende Nummer der versicherten Person zu füllen??

                Die lfd. Nr. der VP (Feld 8) beginnt immer mit '000001' (fortlaufend....). Das Feld 11 (Anzahl VP pro Personengruppe) wird nur bei vorhandenen Personengruppen mit der entspr. Anzahl gefüllt. Handelt es sich um Einzelverträge, ist hier der Default-Wert ('000000') einzustellen.

                Es gibt zwei Verfahren wie die Nummer geliefert wird, wenn eine Person ausscheidet. Entweder es wird neu nummeriert oder die Nummer bleibt unvergeben.

                • Wie sind ausgeschlossene Personen in der Sparte Unfall zu liefern??

                Ausgeschlossene Personen werden in der Regel nur zum Zeitpunkt des Ausschlusses mit Ausschlussdatum geliefert, ansonsten in der Regel nicht. Bei Leistungen, die an ausgeschlos-sene Personen geleistet werden (z. B. lebenslange Rente) sind diese ausgeschlossenen Personen solange zu liefern, wie die Auszahlung der Leistungen erfolgt.


                Bausparen

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                • Wie ist in Bausparen das Feld Darlehenszins zu befüllen?

                Da der Effektivzins von mehreren Faktoren abhängt und sich demzufolge im Verlauf des Vertrages verändern kann, empfiehlt es sich, den konstanten Nominalzins abzuspeichern, mit dessen Hilfe zum Zeitpunkt X dann auch der Effektivzins errechnet werden kann.

                • Wie sind die Felder 9 und 10 im Teilsatz 2 zu befüllen ?

                Die Felder 9 und 10 im zweiten Teilsatz sind redundant und müssen ergänzend zum ersten Teilsatz (Felder 39 und 40) nicht befüllt werden

                • Wie werden die Bauspar-Datensätze bei Darlehen befüllt?

                Beide Satzarten 0220.580.01 Teildatensatz 4 und 0220.580.02 Teildatensatz 3 sind gleich zu befüllen, wenn es sich um ein Darlehen handelt. Satzart 0220.580.02 wird nur geliefert, wenn ein Darlehen gewährt wird.


                Leben

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                • Wie erfolgt die Versionierung in der Sparte Leben?

                In Leben müssen bei einer Änderung in einem oder mehreren 0220 bzw. 0221 Satzarten immer zwingend alle 0220 bzw. 0221 Satzarten als "versionsrelevante Änderung" hochgezählt werden (auch wenn es in diesen Satzarten keine direkten Änderungen bzw. neuen Datenfelder gab), da dies sonst im Vorsatz nicht abbildbar ist.

                • Wie ist das Feld „Überschuss gültig ab“ (Satzart 0220.010.13.1, Teildatensatz 1, Feld 28) zu interpretieren??

                Das Feld „Überschuss gültig ab“ stellt in der Regel den Stichtag des zum Zeitpunkt der Datenlieferung zutreffenden Überschusses im Vertrag dar.

                • Müssen bei einer Lebensversicherung mit einer angeschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in einem Vertrag separate 0220er Satzarten für jedes Produktbestandteil geliefert werden??

                Es ist grundsätzlich korrekt für jede Wagnisart innerhalb eines Vertrages (z. B. LV und BUZ) eine eigenständige 0220er Satzart zu liefern.

                • Soll bei einer Versicherung mit mehreren angelegten Fonds pro Fonds eine Lieferung der Satzart 0230.010 für jeden Fonds separat erfolgen??

                Es ist für jeden Fonds ein eigenständiger Satz 0230.010 zu liefern.

                • Wie ist ein Vertrag mit versicherten Personen und/oder abweichendem VN in der Sparte Leben zu liefern? Wie oft müssen in diesen Fällen die Satzarten 0220.010.xx geliefert werden? ?

                Grundsätzlich sind alle Datensätze für alle Wagnisarten je versicherte Person pro Vertrag einmal zu liefern. Beispielsweise wären bei einer Versicherung auf verbundene Leben mit zwei versicherten Personen die Sätze zweimal zu liefern. Ob der VN abweichend ist, spielt hierbei in der Regel keine Rolle. Diese Informationen werden mit dem Partner-Datensatz 0100 geliefert.

                • Wie sind dynamische Erhöhungen an Verträgen der Sparte Leben zu erfassen?

                Ein Vertrag ohne Dynamik oder ein erstmaliger Versicherungsschein ist immer mit dem
                Wert „1“ zu belegen.

                Ein Dynamiknachtrag ohne Widerspruch des Kunden ist immer mit dem Wert „2“ zu belegen.

                Ein Dynamiknachtrag mit erstem Widerspruch des Kunden ist immer mit dem Wert „3“ zu belegen.

                Ein Dynamiknachtrag mit zweitem, direkt nachfolgendem Widerspruch des Kunden ist immer mit dem Wert „4“ zu belegen.

                Bei einem dritten aufeinanderfolgenden Widerspruch ist der Wert „1“ zu belegen.

                • Wie ist in Leben die laufende Nummer der versicherten Person zu füllen?

                Die lfd. Nr. der VP (Feld 8) beginnt immer mit '000001' (fortlaufend....).

                Es gibt zwei Verfahren wie die Nummer geliefert wird, wenn eine Person ausscheidet. Entweder es wird neu nummeriert oder die Nummer bleibt unvergeben.


                Haftpflicht

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                • Wie kann die Umweltschadenversicherung in der Haftpflicht geschlüsselt werden?

                Die Wagnisarten für die Umweltschadenversicherung sind (Stand Juni 2009):

                4800 Grundbaustein
                4801 Zusatzbaustein 1
                4802 Zusatzbaustein 1 mit Erweiterung für Grundwasser
                4803 Zusatzbaustein 2
                4810 USV-Basis

                • Wie werden mit dem GDV-Datensatz Produktänderungen wie Wechsel einer Single-Versicherung in eine Familienversicherung in der Privathaftpflichtversicherung abgebildet??

                Die Änderung einer Single-PHV beispielsweise in eine Familienversicherung kann erfolgen, indem die Satzart 0210.040 erneut geliefert wird. Die Felder „Produktform; Produktform gültig ab sowie Produktname“ liefern grundsätzlich Informationen zum Produkt.


                Gebäude (VGV)

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                • Wie sind Zusatzdeckungen in der Verbundenen Gebäudeversicherung zu liefern??

                Für Zusatzdeckungen ist die Satzart 0230.140 zu empfehlen, aus Inverstitionsschutzgründen dürfen Zusatzdeckungen jedoch auch mittels Satzart 0220.140 erfasst und geliefert werden.


                Kranken

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                • Wie ist in Kranken die lfd. Personen-Nr./Unternummer zu füllen?

                Die lfd. Personen-Nr./Unternummer (Feld 8) beginnt immer mit '000001' (fortlaufend....).

                Es gibt zwei Verfahren wie die Nummer geliefert wird, wenn eine Person ausscheidet. Entweder es wird neu nummeriert oder die Nummer bleibt unvergeben.


                Tierkranken

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                • Wie ist in Tierkranken die laufende des versicherten Tieres zu füllen?

                Die laufende Nummer des versicherten Tieres (Feld 8) beginnt immer mit '000001' (fortlaufend....).

                Es gibt zwei Verfahren wie die Nummer geliefert wird, wenn eine Person ausscheidet. Entweder es wird neu nummeriert oder die Nummer bleibt unvergeben.



                Inkasso

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                • Kann mit den Inkasso-Satzarten die vollständige Vermittlerabrechnung abgewickelt werden?

                Für die vollständige Abwicklung des Verfahrens "Vermittlerabrechnung" sind die ab Anfang 2005 verfügbaren 3000er-Satzarten zu verwenden (siehe auch http://www.gdv-online.de/vuvm/abrech_download.htm).

                • Darf der Datensatz 0400 vor dem Datensatz 0100 geliefert werden?

                Die Sortierung der Datensätze ist, bis auf einige Sparten, klar definiert. Als Sortierschlüssel gelten die ersten 7 Felder einer jeden Satzart. Damit hat der 0100'er, sofern beide Satzarten geliefert werden, immer vor dem 0400'er in der Datenlieferung zu erscheinen.


                Schaden

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                • Wie ist bei fehlenden Zahlungen das Feld "Vorzeichen" zu füllen?

                Bei der default-Belegung erhält das Feld "Vorzeichen" ein "+".

                • Wie ist "Anteil in %" zu befüllen?

                Die Befüllung des "Anteil in %" ist in Abhängigkeit von "A,F,B" zu sehen (z. B. wenn "A,F,B" = 1, dann "Anteil in %" = 0).

                • Welche Sparte soll im Feld "Schadensparte" gefüllt werden?

                An dieser Stelle sollte die Teilsparte (in Kfz z. B. 051, 052 etc) eingestellt werden.

                • Wie ist das Feld "Schadenursache" zu schlüsseln?

                In diesem Feld ist der Schadenursachenschlüssel ausschließlich für die Sparte Transport zu verwenden.
                Für die spartenübergreifende Darstellung des Schadenursachenschlüssels ist das Feld „Schadenursache - alle Sparten“ zu verwenden.
                siehe Satzart Schaden - Informationssatz

                • Ist der Aufwand zum Schaden mit oder ohne Kosten anzugeben?

                In der P