VU-Vermittler-Service

Kapitel: Geschäftsvorfall Stand: 01.11.2009
Bezeichnung: KFZ - eVB-Nummer Satzart: 0392
Version: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 0392
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis der BaFin, linksbündig
Das VU-Nr.-Verzeichnis kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angefordert werden (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, www.bafin.de).
3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
4Sparte

N

3

11

Versicherungszweig gemäß Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) Abschnitt C



siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Versicherungsschein-Nummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen.
Falls keine Versicherungsscheinnummer vorhanden ist (z.B. Antrag oder eVB-Nummer), wird das Feld in Grundstellung (Leerzeichen) geliefert.
6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung


siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
8Geschäftsstelle des VU

N

3

43

Ergänzende Geschäftsstellennummer gemäß Schlüsselverzeichnis der Geschäftsstellen
9eVB-Nummer

AN

7

46

Versicherungsbestätigungsnummer, im online-Verfahren zu einem Antrag, im eVB-Nummer-Abruf eine oder erste vom VU bereitgestellte Nummer
eVB-Nummer, 0-9,A-H,J-N,P-Z (Großbuchstaben ohne "I" und "O"), die ersten beiden Zeichen kennzeichnen das VU (wobei ein VU mehrere Kennzeichen haben kann)
10Art der eVB

N

1

53

1 = eVB für einmalige Zulassung
2 = eVB ist eine Dauer-eVB
11Abrufbar bis

N

8

54

Im online-Verfahren (Antrag) Zeitpunkt, bis zu dem der VN mit dieser Nummer bei einer ZB ein Fahrzeug zulassen kann (empfohlen sind mind. 3, max. 18 Monate, abhängig vom VU, max. 24 Monate), entspricht dem Zeitpunkt, bis zu dem die eVB-Nummer bei der ZS über das KBA abrufbar ist.

Bleibt leer bei einer Dauer-eVB.
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
12Gültig bis

N

8

62

Zeitpunkt, nach dem diese Nummer nicht mehr in der ZS zum Abruf durch die ZB eingestellt werden kann. Entspricht also dem Zeitpunkt, an dem die Nummer nicht mehr an den Kunden ausgegeben werden darf, bzw. nicht mehr von der ZS akzeptiert wird (längstens 5 Jahre, nachdem das VU die Nummer von der ZS bezogen hat).
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
13Beginn Versicherungsschutz (Gültig ab)

N

8

70

Dies entspricht dem Feld "Beginn des Versicherungsschutzes" auf der ehemaligen Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte"). Ist das Feld leer, entspricht dies der Bedeutung "ab Tag der Zulassung".
Dies kann vom tatsächlichen Beginn des Versicherungsschutzes abweichen.
Wenn dieses Feld mit einem Datum in der Zukunft gefüllt ist, entspricht es einem "gültig ab"-Kennzeichen für die eVB.
Tag/Monat/Jahr (TTMMJJJJ)
14Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen

AN

1

78

Ist diese eVB auch für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen (zur Zulassungsstelle) gültig?
0 = nein
1 = ja
15Mietfahrzeug für Selbstfahrer

AN

1

79

Ist die eVB auch für ein Mietfahrzeug für Selbstfahrer gültig?
(Siehe dazu auch §23 (2) FZV)
Zulassungsbehörden können die Zulassung eines Fahrzeugs als Mietfahrzeug für Selbstfahrer verweigern, wenn dies in der VB nicht explizit vorgesehen ist.
0 = nein
1 = ja
16Abweichender Halter

AN

1

80

Ist im eVB-Verfahren ein abweichender Halter möglich?
Falls ja, und es wird gleichzeitig Satzart 0100 mit Partnerrolle "Halter" geliefert, ist nur dieser Halter zulässig.

0 = nein
1 = ja
17Vermerke des Versicherers 1

AN

1

81

Feld 1 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
18Vermerke des Versicherers 2

AN

1

82

Feld 2 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
19Vermerke des Versicherers 3

AN

1

83

Feld 3 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
20Vermerke des Versicherers 4

AN

1

84

Feld 4 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
21Vermerke des Versicherers 5

AN

1

85

Feld 5 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
22Vermerke des Versicherers 6

AN

1

86

Feld 6 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
23Vermerke des Versicherers 7

AN

1

87

Feld 7 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
24Vermerke des Versicherers 8

AN

1

88

Feld 8 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
25Vermerke des Versicherers 9

AN

1

89

Feld 9 von "Vermerke des Versicherers zum Versicherungsvertrag" der Versicherungsbestätigung (ehem. "Doppelkarte"), Interpretation ist VU-spezifisch
26eVB-Nummern Segmentende

AN

7

90

Im online-Verfahren (Antrag) leer
Im eVB-Nummern-Abruf-Verfahren (Meldung 200.001) ggf. letzte Nummer eines Nummernblocks, die das VU dem VM zu dessen Verwendung bereit stellt
eVB-Nummer, 0-9,A-H,J-N,P-Z (Großbuchstaben ohne "I" und "O"), die ersten beiden Zeichen kennzeichnen das VU (wobei ein VU mehrere Kennzeichen haben kann)
27eVB-Status

N

1

97

Status einer eVB (insb. im Rahmen der Statusmeldung, Meldungsart 200.011)
0 = keine eVB-Nummer gefunden
1 = noch nicht gültig
2 = gültig
3 = in Verwendung
4 = verbraucht
5 = vorübergehend ungültig
6 = verfallen
28Anzahl eVB-Nummern

N

4

98

Anzahl der angefragten eVB-Nummern, wenn der Datensatz zur Anforderung von eVB-Nummern verwendet wird. Die eVB-Nummer ist in diesem Fall leer.
Natürliche Zahl, 4 stellig, links mit 0 (Null) aufzufüllen
29Bereich

AN

1

102

Wenn der Datensatz zur Anforderung von eVB-Nummern verwendet wird (die eVB-Nummer ist in diesem Fall leer):
Wird ein zusammenhängender Nummernbereich ("Mofa-Kennzeichen"-Verfahren) angefragt (im Gegemsatz zum unzusammenhängenden Kontingent ("TAN-Block"-Verfahren))?
0 = nein
1 = ja
30Leerstellen

AN

149

103

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
31Bezug zur Satzart

N

4

252

Zuordnung zur jeweiligen Satzart in der Sparteentweder 0210 oder 0220 möglich
32Satznummer

N

1

256

konstant 1



Bemerkung
Anfrage oder Meldung einer oder mehrerer eVB-Nummern (eVB-Verfahren) inklusive der Einschränkungen, die für diese Nummern gelten. Weitere Einschränkungen werden ggf. in 210.050 geliefert.


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