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Kapitel: AnlagenStand: 01.07.2018
Bezeichnung: Bauartklasse Nummer: 12
Für ED (BSZ 615) und Glas (BSZ 641, 642, 643, 649) ist die Meldung zur Bauartklasse nicht erforderlich (Nullsetzung).
AusprägungBedeutungGruppe
0sonstiges / nicht aufgeteilt / Sachen im Freien
1Bauartklasse I
2Bauartklasse II
3Bauartklasse III
4Bauartklasse IV
5Bauartklasse V
6Fertighausgruppe 1
7Fertighausgruppe 2
8Fertighausgruppe 3
AAlte Bauartklasse 1 (Gewerbe: Gebäude mit massiven Außen-wänden oder Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein-/Glasfüllung oder Stahl-, Holz- oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung aus nicht-brennbaren Baustoffen (Klasse A: DIN 4102), je-weils mit hartem Dach (entspricht der alten Bauartklasse I, Bauartklasse II, Fertighausgruppe I, Fertighausgruppe II)) - nur dann zu verwenden, wenn die Schlüsselung der neuen Bauartklassen nicht möglich ist.
BAlte Bauartklasse 2 (Gewerbe: Gebäude mit weicher Dachung oder mit Außenwänden überwiegend aus Holz (entspricht der alten Bauartklasse III, Bauartklasse IV, Bauartklasse V, Fertighausgruppe III)) - nur dann zu verwenden, wenn die Schlüsselung der neuen Bauartklassen nicht möglich ist.
CNeue Bauartklasse 1 (Gebäude (-komplexe) aus nicht brennbaren Baustoffen/Bauteilen, die nicht in die neuen Bauartklassen 2 oder 3 einzustufen sind. Der Anteil der aus brennbaren Bau-stoffen her-gestellten Bauteile darf jeweils bezüglich - Tragwerke - Außenwandflächen - Decken- bzw. Dachflächen (ausgenommen Dachpappe) nicht mehr als 30% aller Gebäude des zu tarifierenden Bereiches betragen.)
DNeue Bauartklasse 2 (Gebäude (-komplexe), die ganz oder teilweise aus brennbaren Baustoffen/Bauteilen (Ausnahme: feuerhemmende Ausführung) einschließlich Isolierungen, Verkleidungen hergestellt wurden und die nicht in die neue Bauartklasse 3 einzustufen sind.)
ENeue Bauartklasse 3 (Gebäude (-komplexe) mit Außenwänden überwiegend aus Holz oder mit weicher Dachung.)
FGebäude mit massiven Außenwänden und mit hartem Dach (entspricht der alten Bauartklasse I und Fertighausgruppe I)
GGebäude mit Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- / Glasfüllung oder Stahl-, Holz- oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung aus nicht-brennbaren Baustoffen (Klasse A: DIN 4102), jeweils mit hartem Dach (entspricht der alten Bauartklasse II und Fertighausgruppe II)
HGebäude mit weicher Dachung oder Gebäude mit - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung - Stahl-, Holz- oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung aus brennbaren Baustoffen (Klasse B: DIN 4102) - Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten, jeweils mit hartem Dach (entspricht der alten Bauartklasse III, Bauartklasse IV, Bauartklasse V, Fertighausgruppe III)
IGebäude mit massiven Außenwänden oder Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein-/Glasfüllung oder Stahl-, Holz- oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung aus nicht-brennbaren Baustoffen (Klasse A: DIN 4102), jeweils mit hartem Dach (entspricht der alten Bauartklasse I, Bauartklasse II, Fertighausgruppe I, Fertighausgruppe II) - nur dann zu verwenden, wenn die feinere Schlüsselung (F oder G) nicht möglich ist.
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