VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 01.02.2005
Kapitel: Allgemeine DatenSatzart: 3100
Abschnitt: AdressteilVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3100
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Anredeschlüssel

AN

1

43

Anredeschlüssel

0 = ohne Anrede
1 = Herr
2 = Frau
3 = Firma
4 = Herr und Frau
5 = Fräulein
9Name 1

AN

30

44

Name 1
10Name 2

AN

30

74

Name 2
11Name 3

AN

30

104

Name 3
Bei natürlichen Personen und wenn im Bestand gespeichert, muß in Name 3 der Vorname angegeben werden.

12Titel

AN

20

134

Ergänzender Namensbestandteil wie z.B. „Dr.“.
13Länderkennzeichen

AN

3

154

Zur Darstellung des Landes wird hilfsweise der KfZ-Länderschlüssel verwendet.
siehe Anlage 63
14Postleitzahl

AN

6

157

Postleitzahl linksbündig
15Ort

AN

25

163

Ort
16Straße

AN

30

188

Straße
17Postfach

AN

8

218

Postfach
18Geburtsdatum

N

8

226

Geburtsdatum

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden
Rechtsschutz: Gründungsdatum der Firma

Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

19Staatsangehörigkeit

AN

3

234

Verwendung gleicher Schlüssel wie Länderkennzeichen
20Adress-Kennzeichen

AN

2

237

siehe Anlage 7
21Aktenzeichen des Sicherungsgläubigers

AN

12

239

Aktenzeichen des Sicherungsgläubigers,
bei Kredit "Versicherungsschein-Unternummer"
22Zielgruppenschlüssel

AN

2

251

siehe Anlage 18
23Aufsichtsfreier Versicherungsnehmer (Großrisiken)

AN

1

253

nach EG-Richtlinien 01.07.1990

0 = nein
1 = ja
24postalisches Kennzeichen

AN

1

254

O = für die neuen Bundesländer
Dieses Feld wird nicht mehr verwendet!

25Geschlecht

AN

1

255

0 = juristische Person
1 = männlich
2 = weiblich
27Satznummer

N

1

256

konstant 1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3100
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Personen-/Kundennummer des Versicherers

AN

17

43

Personen-/Kundennummer des Versicherers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen
9Personen-/Kundennummer des Vermittlers

AN

17

60

Personen-/Kundennummer des Vermittlers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen
Referenz auf die Personen- bzw. Kundennummer im Bestand des Vermittlers. Diese weicht i.d.R. von der Kundennummer des VU ab.
10Kundengruppe

AN

30

77

Klartext
11Kontonummer

AN

12

107

12Bankleitzahl

AN

8

119

siehe Kontonummer
Jeder deutschen Geschäftsbank ist eine eindeutige Bankleitzahl (BLZ) zur Identifikation zugeordnet. In Kombination mit der Kontonummer wird mit ihr der Zahlungsverkehr abgewickelt.


13Abweichender Kontoinhaber

AN

30

127

ggf. Name, falls abweichend
14Kommunikationstyp 1

AN

2

157

Weitere, größere Felder:
„Kommunikationsnummern“ (z. B. E-Mail) stehen in Teilsatz 3 zur Verfügung.

Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
15Kommunikationsnummer 1

AN

20

159

Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

16Kommunikationstyp 2

AN

2

179

Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
17Kommunikationsnummer 2

AN

20

181

Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

18Kommunikationstyp 3

AN

2

201

Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
19Kommunikationsnummer 3

AN

20

203

Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

20Kommunikationstyp 4

AN

2

223

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
21Kommunikationsnummer 4

AN

20

225

Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

22Zahlungsart /-weg

AN

1

245

1 = Lastschrift
2 = Rechnung
3 = Dauerauftrag
4 = Depot
5 = Gehaltsabzug
9 = sonstige
23Familienstand

AN

1

246

1 = ledig
2 = verheiratet
3 = geschieden
4 = verwitwet
5 = getrennt lebend
9 = sonstiges
24Leerstellen

AN

3

247

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
25Lfd. Personennummer im GeVo

N

6

250

Fortlaufende Nummer der Person im GeVo beginnend mit 1 (wird nur Verfahren "Antragsdaten" verwendet und bleibt ansonsten leer).
26Satznummer

N

1

256

konstant 2
Teildatensatz 3
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3100
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Kommunikationstyp 5

AN

2

43

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
9Kommunikationsnummer 5

AN

60

45

siehe Kommunikationsnummer 1
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
10Kommunikationstyp 6

AN

2

105

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
11Kommunikationsnummer 6

AN

60

107

siehe Kommunikationsnummer 1
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
12Kommunikationstyp 7

AN

2

167

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
13Kommunikationsnummer 7

AN

60

169

siehe Kommunikationsnummer 1
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
14Rechtsform

AN

2

229

01 = natürliche Person
02 = Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts GdBR
03 = OHG
04 = KG
05 = GmbH
06 = gGmbH
07 = GmbH u. Co KG
08 = KGaA
09 = AG
10 = eV
11 = Verein nach BGB
12 = eG
13 = Ges. d. öff. Rechts
99 = Sonstiges
15Leerstellen

AN

25

231

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
16Satznummer

N

1

256

konstant 3
Teildatensatz 4
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3100
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Geburtsname

AN

30

43

Geburtsname
9Name des Kreditinstituts 1

AN

30

73

10Typ der Bankverbindung 1

AN

2

103

01 = Prämienzahlungskonto
02 = Schadenzahlungskonto
03 = ohne Spezifikation
11Typ der Bankverbindung 2

AN

2

105

01 = Prämienzahlungskonto
02 = Schadenzahlungskonto
03 = ohne Spezifikation
12Kontonummer 2

AN

12

107

13Bankleitzahl 2

AN

8

119

Jeder deutschen Geschäftsbank ist eine eindeutige Bankleitzahl (BLZ) zur Identifikation zugeordnet. In Kombination mit der Kontonummer wird mit ihr der Zahlungsverkehr abgewickelt.


14Abweichender Kontoinhaber 2

AN

30

127

ggf. Name, falls abweichend
15Name des Kreditinstituts 2

AN

30

157

16Leerstellen

AN

69

187

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
17Satznummer

N

1

256

konstant 4

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