Teildatensatz 1 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3100 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Anredeschlüssel |
AN
|
1
|
43
| Anredeschlüssel
0 =
ohne Anrede 1 =
Herr 2 =
Frau 3 =
Firma 4 =
Herr und Frau 5 =
Fräulein |
9 | Name 1 |
AN
|
30
|
44
| Name 1
|
10 | Name 2 |
AN
|
30
|
74
| Name 2
|
11 | Name 3 |
AN
|
30
|
104
| Name 3 Bei natürlichen Personen und wenn im Bestand gespeichert, muß in Name 3 der Vorname angegeben werden.
|
12 | Titel |
AN
|
20
|
134
| Ergänzender Namensbestandteil wie z.B. „Dr.“.
|
13 | Länderkennzeichen |
AN
|
3
|
154
| Zur Darstellung des Landes wird hilfsweise der KfZ-Länderschlüssel verwendet.
siehe Anlage 63 |
14 | Postleitzahl |
AN
|
6
|
157
| Postleitzahl linksbündig
|
15 | Ort |
AN
|
25
|
163
| Ort
|
16 | Straße |
AN
|
30
|
188
| Straße
|
17 | Postfach |
AN
|
8
|
218
| Postfach
|
18 | Geburtsdatum |
N
|
8
|
226
| Geburtsdatum
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden Rechtsschutz: Gründungsdatum der Firma
Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
19 | Staatsangehörigkeit |
AN
|
3
|
234
| Verwendung gleicher Schlüssel wie Länderkennzeichen
|
20 | Adress-Kennzeichen |
AN
|
2
|
237
|
siehe Anlage 7 |
21 | Aktenzeichen des Sicherungsgläubigers |
AN
|
12
|
239
| Aktenzeichen des Sicherungsgläubigers, bei Kredit "Versicherungsschein-Unternummer"
|
22 | Zielgruppenschlüssel |
AN
|
2
|
251
|
siehe Anlage 18 |
23 | Aufsichtsfreier Versicherungsnehmer (Großrisiken) |
AN
|
1
|
253
| nach EG-Richtlinien 01.07.1990
0 =
nein 1 =
ja |
24 | postalisches Kennzeichen |
AN
|
1
|
254
| O = für die neuen Bundesländer Dieses Feld wird nicht mehr verwendet!
|
25 | Geschlecht |
AN
|
1
|
255
| 0 =
juristische Person 1 =
männlich 2 =
weiblich |
27 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 1 |
Teildatensatz 2 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3100 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Personen-/Kundennummer des Versicherers |
AN
|
17
|
43
| Personen-/Kundennummer des Versicherers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen
|
9 | Personen-/Kundennummer des Vermittlers |
AN
|
17
|
60
| Personen-/Kundennummer des Vermittlers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen Referenz auf die Personen- bzw. Kundennummer im Bestand des Vermittlers. Diese weicht i.d.R. von der Kundennummer des VU ab.
|
10 | Kundengruppe |
AN
|
30
|
77
| Klartext
|
11 | Kontonummer |
AN
|
12
|
107
| |
12 | Bankleitzahl |
AN
|
8
|
119
| siehe Kontonummer Jeder deutschen Geschäftsbank ist eine eindeutige Bankleitzahl (BLZ) zur Identifikation zugeordnet. In Kombination mit der Kontonummer wird mit ihr der Zahlungsverkehr abgewickelt.
|
13 | Abweichender Kontoinhaber |
AN
|
30
|
127
| ggf. Name, falls abweichend
|
14 | Kommunikationstyp 1 |
AN
|
2
|
157
| Weitere, größere Felder: „Kommunikationsnummern“ (z. B. E-Mail) stehen in Teilsatz 3 zur Verfügung.
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
15 | Kommunikationsnummer 1 |
AN
|
20
|
159
| Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
16 | Kommunikationstyp 2 |
AN
|
2
|
179
| Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
17 | Kommunikationsnummer 2 |
AN
|
20
|
181
| Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
18 | Kommunikationstyp 3 |
AN
|
2
|
201
| Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
19 | Kommunikationsnummer 3 |
AN
|
20
|
203
| Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
20 | Kommunikationstyp 4 |
AN
|
2
|
223
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
21 | Kommunikationsnummer 4 |
AN
|
20
|
225
| Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
22 | Zahlungsart /-weg |
AN
|
1
|
245
| 1 =
Lastschrift 2 =
Rechnung 3 =
Dauerauftrag 4 =
Depot 5 =
Gehaltsabzug 9 =
sonstige |
23 | Familienstand |
AN
|
1
|
246
| 1 =
ledig 2 =
verheiratet 3 =
geschieden 4 =
verwitwet 5 =
getrennt lebend 9 =
sonstiges |
24 | Leerstellen |
AN
|
3
|
247
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
25 | Lfd. Personennummer im GeVo |
N
|
6
|
250
| Fortlaufende Nummer der Person im GeVo beginnend mit 1 (wird nur Verfahren "Antragsdaten" verwendet und bleibt ansonsten leer).
|
26 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 2 |
Teildatensatz 3 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3100 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Kommunikationstyp 5 |
AN
|
2
|
43
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
9 | Kommunikationsnummer 5 |
AN
|
60
|
45
| siehe Kommunikationsnummer 1 Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
10 | Kommunikationstyp 6 |
AN
|
2
|
105
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
11 | Kommunikationsnummer 6 |
AN
|
60
|
107
| siehe Kommunikationsnummer 1 Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
12 | Kommunikationstyp 7 |
AN
|
2
|
167
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
13 | Kommunikationsnummer 7 |
AN
|
60
|
169
| siehe Kommunikationsnummer 1 Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
14 | Rechtsform |
AN
|
2
|
229
| 01 =
natürliche Person 02 =
Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts GdBR 03 =
OHG 04 =
KG 05 =
GmbH 06 =
gGmbH 07 =
GmbH u. Co KG 08 =
KGaA 09 =
AG 10 =
eV 11 =
Verein nach BGB 12 =
eG 13 =
Ges. d. öff. Rechts 99 =
Sonstiges |
15 | Leerstellen |
AN
|
25
|
231
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
16 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 3 |
Teildatensatz 4 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3100 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Geburtsname |
AN
|
30
|
43
| Geburtsname
|
9 | Name des Kreditinstituts 1 |
AN
|
30
|
73
| |
10 | Typ der Bankverbindung 1 |
AN
|
2
|
103
| 01 =
Prämienzahlungskonto 02 =
Schadenzahlungskonto 03 =
ohne Spezifikation |
11 | Typ der Bankverbindung 2 |
AN
|
2
|
105
| 01 =
Prämienzahlungskonto 02 =
Schadenzahlungskonto 03 =
ohne Spezifikation |
12 | Kontonummer 2 |
AN
|
12
|
107
| |
13 | Bankleitzahl 2 |
AN
|
8
|
119
| Jeder deutschen Geschäftsbank ist eine eindeutige Bankleitzahl (BLZ) zur Identifikation zugeordnet. In Kombination mit der Kontonummer wird mit ihr der Zahlungsverkehr abgewickelt.
|
14 | Abweichender Kontoinhaber 2 |
AN
|
30
|
127
| ggf. Name, falls abweichend
|
15 | Name des Kreditinstituts 2 |
AN
|
30
|
157
| |
16 | Leerstellen |
AN
|
69
|
187
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
17 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 4 |