Teildatensatz 1 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3355 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß VU-Verzeichnis des BAFin siehe Anlage 1 linksbündig Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Kennzeichen |
N
|
2
|
43
| Kennzeichnet den Standort des Ansprechpartners (im Verfahren Vermittlerabrechnung ist nur 01 und 02 möglich)
01 =
VU 02 =
VM 03 =
Restwertbörse 04 =
Werkstatt 05 =
Rückversicherungsunternehmen 06 =
Sachverständiger-Büro |
9 | Name 1 - Ansprechpartner |
AN
|
30
|
45
| Ansprechpartner ist eine natürliche Person oder ein benanntes Team. Der Ansprechpartner ist derjenige, der den Geschäftsvorfall bearbeitet. Ansprechpartner finden sich bei VU, VM, Werkstätten usw. Vorname und/oder Anrede wird in Name 2 aufgenommen.
|
10 | Name 2 - Ansprechpartner |
AN
|
30
|
75
| Ansprechpartner ist eine natürliche Person oder ein benanntes Team. Der Ansprechpartner ist derjenige, der den Geschäftsvorfall bearbeitet. Ansprechpartner finden sich bei VU, VM, Werkstätten usw. Vorname und/oder Anrede wird in Name 2 aufgenommen.
|
11 | Kommunikationstyp 1 |
AN
|
2
|
105
| Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
12 | Kommunikationsnummer 1 |
AN
|
20
|
107
| Wenn möglich, Vorwahl(en) und Rufnummer durch Leerzeichen (blank) getrennt Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
13 | Kommunikationstyp 2 |
AN
|
2
|
127
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
14 | Kommunikationsnummer 2 |
AN
|
20
|
129
| siehe Kommunikationsnummer 1 Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
15 | Kommunikationstyp 3 |
AN
|
2
|
149
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
16 | Kommunikationsnummer 3 |
AN
|
20
|
151
| siehe Kommunikationsnummer 1 Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
17 | Leerstellen |
AN
|
85
|
171
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
18 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 1 |
Teildatensatz 2 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3355 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Kommunikationstyp 4 |
AN
|
2
|
43
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
9 | Kommunikationsnummer 4 |
AN
|
20
|
45
| siehe Kommunikationsnummer 1 Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
10 | Kommunikationstyp 5 |
AN
|
2
|
65
| siehe Kommunikationstyp 1 Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76 |
11 | Kommunikationsnummer 5 |
AN
|
60
|
67
| siehe Kommunikationsnummer 1 Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).
Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.
Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
|
12 | Leerstellen |
AN
|
129
|
127
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
13 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 2 |