VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 01.02.2005
Kapitel: Allgemeine DatenSatzart: 3355
Abschnitt: Teil - AnsprechpartnerVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3355
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß VU-Verzeichnis des BAFin
siehe Anlage 1
linksbündig
Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Kennzeichen

N

2

43

Kennzeichnet den Standort des Ansprechpartners
(im Verfahren Vermittlerabrechnung ist nur 01 und 02 möglich)

01 = VU
02 = VM
03 = Restwertbörse
04 = Werkstatt
05 = Rückversicherungsunternehmen
06 = Sachverständiger-Büro
9Name 1 - Ansprechpartner

AN

30

45

Ansprechpartner ist eine natürliche Person oder ein benanntes Team. Der Ansprechpartner ist derjenige, der den Geschäftsvorfall bearbeitet. Ansprechpartner finden sich bei VU, VM, Werkstätten usw. Vorname und/oder Anrede wird in Name 2 aufgenommen.
10Name 2 - Ansprechpartner

AN

30

75

Ansprechpartner ist eine natürliche Person oder ein benanntes Team. Der Ansprechpartner ist derjenige, der den Geschäftsvorfall bearbeitet. Ansprechpartner finden sich bei VU, VM, Werkstätten usw. Vorname und/oder Anrede wird in Name 2 aufgenommen.
11Kommunikationstyp 1

AN

2

105

Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
12Kommunikationsnummer 1

AN

20

107

Wenn möglich, Vorwahl(en) und Rufnummer durch Leerzeichen (blank) getrennt
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

13Kommunikationstyp 2

AN

2

127

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
14Kommunikationsnummer 2

AN

20

129

siehe Kommunikationsnummer 1
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

15Kommunikationstyp 3

AN

2

149

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
16Kommunikationsnummer 3

AN

20

151

siehe Kommunikationsnummer 1
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

17Leerstellen

AN

85

171

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
18Satznummer

N

1

256

konstant 1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3355
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Kommunikationstyp 4

AN

2

43

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
9Kommunikationsnummer 4

AN

20

45

siehe Kommunikationsnummer 1
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.

10Kommunikationstyp 5

AN

2

65

siehe Kommunikationstyp 1
Beschreibt den technischen Weg über den Kommunikation betrieben werden kann. In der Regel also Telefon, Telefax und E-Mail.
siehe Anlage 76
11Kommunikationsnummer 5

AN

60

67

siehe Kommunikationsnummer 1
Die Satzart 3010 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Abrechnung beim Absender (z. B. Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse).

Die Satzart 3100 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zum Vertrag / Versicherungsscheinnummer beim Absender.

Die Satzart 3355 enthält die zum Kommunikationstyp zugehörige Identifizierung des Ansprechpartners zur Sollstellung bzw. zum Sammelinkasso beim Absender.
12Leerstellen

AN

129

127

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
13Satznummer

N

1

256

konstant 2

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