VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 01.02.2005
Kapitel: InkassodatenSatzart: 3400
Abschnitt: Inkasso GesamtVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3400
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Inkassoart

AN

1

43

Definiert ob das Inkasso über den Vermittler oder vom VU direkt durchgeführt wird.
1 = Vermittlerinkasso
2 = Zentralinkasso / Direktinkasso (VU kassiert direkt vom VN)
9Sollstellungsart

AN

2

44

Kennzeichnet die Art des Inkassovorgangs, z.B. Erstprämie, Folgeprämie.
siehe Anlage 60
10Buchungsdatum

N

8

46

Datum der Sollstellung der Beitrags- oder Provisionsbuchung des Absenders. Der Absender kann sowohl das VU oder der VM sein.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muß '00’ geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

11Abrechnungszeitraum von

N

8

54

Der Zeitraum für den eine Sollstellung oder Zahlung erfolgt. Er wird bestimmt durch den im Versicherungsschein, Nachtrag oder der Folgeprämienrechnung genannten Abrechnungszeitraum von TTMMJJJJ bis TTMMJJJJ. Je nach Zahlungsweise 1/1, ½, ¼, 1/12, Einmalprämie.

Beginn des Abrechnungszeitraumes einer Sollstellung (Fälligkeit)

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

12Abrechnungszeitraum bis

N

8

62

Der Zeitraum für den eine Sollstellung oder Zahlung erfolgt. Er wird bestimmt durch den im Versicherungsschein, Nachtrag oder der Folgeprämienrechnung genannten Abrechnungszeitraum von TTMMJJJJ bis TTMMJJJJ. Je nach Zahlungsweise 1/1, ½, ¼, 1/12, Einmalprämie.

Das Datum gibt in Verbindung mit dem "Abrechnungszeitraum von " und "Zahlungsweise" das Ende eines Abrechnungszeitraumes an.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

13Zahlungsweise

AN

1

70

Beiträge / Prämien können, je nach Vertragsart und Vereinbarung jährlich, oder in Raten gezahlt werden.

Bei Einzel- und / oder Umsatzanmeldungen muss das Datenfeld "Zahlungsweise" in der Satzart 3400 blank sein.)
siehe Anlage 14
14Erstellungsdatum

N

8

71

Datum der Erstellung der Sollstellung

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

15Änderungsdatum

N

8

79

Datum der Vertragsänderung zu dieser Sollstellung

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

16Nachtragsnummer

N

3

87

Lfd. Nummerierung der Nachträge zu einem Vertrag
17Sperrvermerk

AN

2

90

Kennzeichen ob für einen Inkassovorgang bestimmte Sperren gelten.
01 = Rechnungssperre
02 = Mahnungssperre
03 = Rechnungs- und Mahnungssperre
18Inkasso-Sammelnummer

AN

15

92

Kriterium zur Zusammenfassung mehrerer Verträge unter einem Vermittler, z. B. Kfz-Flotten- oder Gruppenunfallversicherung
19Währungsschlüssel

AN

3

107

Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)

In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3
20Gesamtbeitrag Netto in Währungseinheiten

N

11

110

Versicherungsprämie ohne Steuern und Gebühren gemäß Zahlungsweise.

In der Krankenversicherung gemäß Satzart 0200 aus dem Verfahren "Bestandsdatenaustausch", Datenfeld Gesamtbeitrag jedoch abgestellt auf die vereinbarte Zahlungsweise (z.B. jährlich oder halbjährlich) und ggf. Abzug von Skonto.
21Vorzeichen

AN

1

121

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
22Versicherungsteuer in Währungseinheiten

N

11

122

(9,2 Stellen)
Der Betrag in WE, der an das Finanzamt zu entrichten ist.
23Vorzeichen

AN

1

133

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
24Gebühr in Währungseinheiten

N

4

134

(2,2 Stellen)
z. B. Gebühren für die Ausfertigung von Versicherungsscheinen, Nachträgen oder Inkassogebühren.
25Vorzeichen

AN

1

138

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
26Gesamtbeitrag brutto in Währungseinheiten

N

11

139

Versicherungsprämie einschließlich Steuern und Gebühren gemäß Zahlungsweise.

In der Krankenversicherung gemäß Satzart 0200 aus dem Verfahren "Bestandsdatenaustausch", Datenfeld Gesamtbeitrag jedoch abgestellt auf die vereinbarte Zahlungsweise (z.B. jährlich oder halbjährlich) und ggf. Abzug von Skonto.
27Vorzeichen

AN

1

150

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
28Gesamt-Provisionsbetrag in Währungseinheiten

N

11

151

(9,2 Stellen)
auf den "Gesamtbeitrag-Netto" anfallende Provision bzw. Summe der Einzelprovisionen aus der Satzart 3410.

Der Provisionssatz wird ausschließlich in der Satzart 3410 auf Teilspartenebene ausgewiesen
29Vorzeichen

AN

1

162

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
30Beitrag Führungsgeschäft in Währungseinheiten

N

11

163

Im Führungs- und Beteiligungsgeschäft wird ein Datenträger i.d.R. nur von der führenden Gesellschaft erstellt. Die Führende hat in diesem Feld den 100%igen Beitrag (brutto) mitzuliefern der dem Vermittler als Grundlage für die Erstellung des Verteilungsplanes dient.
(9,2 Stellen)

31Vorzeichen

AN

1

174

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
32Retouren- / Meldungsgrund

AN

2

175


Kennzeichen zur Beschreibung der Funktion einer Zahlung bzw. Zahlungsinformation.
siehe Anlage 68
33Mehrzweckfeld

AN

30

177

Mehrzweckfeld z. B.:
- Personalnummer
- Kostenstelle
- Fahrer des Fahrzeugessteht
für freien Text oder Ziffern zur Verfügung.
34Skontobetrag in Währungseinheiten

N

11

207

Skonto z.B. für Vorauszahlung oder bei Mehrmonatszahlern.
(9,2 Stellen)
35Vorzeichen

AN

1

218

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
36Abweichende VU-Nr.

AN

5

219

Es kann erforderlich sein, dass eine abweichende VU-Nummer im Abrechnungsverkehr verwendet wird. In diesem Fall muss auch das Kennzeichen zur Erläuterung der abweichenden VU-Nummer gesetzt werden.
37Kennzeichen zur Erläuterung der abweichenden VU-Nr.

AN

1

224

Wenn eine abweichende VU-Nr. innerhalb der Abrechnung verwendet wird, muss diese Feld immer zur Erläuterung geschlüsselt werden:
1 = zeichnendes VU
2 = vermittelndes VU
38Personen-/Kundennummer des Vermittlers

AN

17

225

Personen-/Kundennummer des Vermittlers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen
Referenz auf die Personen- bzw. Kundennummer im Bestand des Vermittlers. Diese weicht i.d.R. von der Kundennummer des VU ab.
39Aufteilung Versicherungsteuer gemäß EG-Richtlinien

AN

1

242

Nach EG-Richtlinien 01.07.1990

Wird aufgrund der vertraglichen Situation eine Aufteilung der Versicherungsteuer gemäß EG-Richtlinien erforderlich, so muss dieses Feld mit 1 gefüllt werden, ansonsten mit 0.

0 = nein
1 = ja
40Restlaufzeit des Vertrages

N

2

243

gemäß Ablauf des VertragesGrundlage für die Berechnung von Provision, sofern nicht in Satzart 3410 geschlüsselt(JJ)
Ergibt sich aus dem Ablaufdatum des Vertrages. Sie wird in Anzahl Jahren angegeben.
41Laufzeitrabatt in %

N

4

245

gemäß Laufzeitrabatt VAG-Novelle 01.07.1991
(2,2 Stellen)
Für bestimmte Verträge können von der Laufzeit abhängige Rabatte auf die Prämie gewährt werden.
42Leerstellen

AN

7

249

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
43Satznummer

N

1

256

konstant 1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3400
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Sollstellungsreferenznummer Versicherer

AN

17

43

Sollstellungs-Referenznummer des VU, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
9Sollstellungsreferenznummer Vermittler

AN

17

60

Sollstellungs-Referenznummer des Vermittlers, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
10Name Versicherungsnehmer

AN

30

77

Name des Versicherungsnehmers.
11Abrechnungsbetrag in Währungseinheiten

N

11

107

Bruttobeitrag ./. Provision
(9,2 Stellen)
Der Abrechnungsbetrag ist der Anteil aus der Bruttobeitrag, der dem VU zusteht. Er ist um die dem VM zustehende Provision gekürzt. In Einzelfällen, in denen dem abrechnenden VM keine Provision zusteht, entspricht der Abrechnungsbetrag der Bruttobeitrag.
12Vorzeichen

AN

1

118

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
13Währungsschlüssel

AN

3

119

Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)

In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3
14Ordnungsbegriff

AN

17

122

Zusätzlicher Ordnungsbegriff des VUz. B. Rahmenvertragsnummer, Bearbeitende Stelle.Wird einseitig vom VU nach geeigneten internen Kriterien festgelegt.
15Versichertes Risiko

AN

30

139

Klartext zur kurzen Beschreibung des versicherten Risikos
z.B.:
Risiko-Ort
Betriebsart
Versichertes Objekt
16A, F, B

AN

1

169

Alleinbesitzend (Alleinzeichnung): in der Regel zeichnet ein VU 100% des Vertrages

Führungsgeschäft: Ein VU das in der Regel den größten Anteil zeichnet, korrespondiert und dokumentiert im Namen der beteiligten Versicherer

Beteiligungsgeschäft: Ein oder mehrere VU beteiligen sich an einem Versicherungsvertrag. Sie schließen sich der Korrespondenz und der Dokumentation der Führenden an.

Mitversicherung: Beteiligung mehrerer VU an einem Risiko in der Weise, dass jedes VU einen bestimmten Anteil an dem zu versichernden Risiko übernimmt.
1 = Alleinbesitzend
2 = Führungsgeschäft
3 = Beteiligung
17Anteil in %

N

5

170

(in Verbindung mit dem Feld A, F, B)
Prozentualer Zeichnungsanteil eines VU an einem Versicherungsvertrag
18Ordnungsbegriff des führenden VU

AN

17

175

Versicherungsschein-Nr. des führenden VU. Außer für den Fall, dass ein Inkassosatz vom führenden VU vorliegt ist diese nicht mit der im Feld 5 der Satzart 3400.1/2 vorliegenden Versicherungsschein-Nr. identisch.


Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


19Weitergabedatum VM-VN

N

8

192

Das Weitergabedatum durch den Vermittler an den VN ist der Zeitpunkt, zu dem der VM die Sollstellung an den Kunden weitergibt (VM zum VN).

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

20Posten-Kennzeichnung

N

1

200

Information zu einer Buchungsposition
(z. B. Retouren- / Meldungsgrund)
0 = Abrechnungsposten (Beträge im Abrechnungsumfang enthalten)
1 = abrechnungsbezogene Info (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten)
2 = Erinnerung zur Erledigung (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten)
3 = Erinnerung zur Zahlung / Gutschrift (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten
21Schlüssel Kosten / Zuschüsse

N

2

201

01 = Bürokostenzuschuss
02 = Bonifikation
03 = Geschäftsplanvergütung
04 = Reise-/ Sachprämie
05 = Ausbildungszuschuss
06 = Provisionsabfindung
07 = Gemeinkosten- und Terminalkostenanteil
08 = Werbekosten
99 = Sonstiges (zur näheren Erläuterung kann hier das Klartextfeld gefüllt werden)
22Klartext zum Schlüssel Kosten / Zuschüsse

AN

15

203

23Betrag Kosten / Zuschüsse

N

11

218

Gemäß Schlüssel Kosten / Zuschüsse
(9,2 Stellen)
24Vorzeichen

AN

1

229

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
25Leerstellen

AN

26

230

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
26Satznummer

N

1

256

konstant 2

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