Teildatensatz 1 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
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4
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1
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konstant 3410 |
2 | VU-Nummer |
AN
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5
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5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
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3 | Bündelungskennzeichen |
AN
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1
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10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
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4 | Sparte |
N
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3
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11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
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17
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14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
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6 | Folgenummer |
N
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2
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31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
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10
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33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
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8 | Abrechnungszeitraum von |
N
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8
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43
| Der Zeitraum für den eine Sollstellung oder Zahlung erfolgt. Er wird bestimmt durch den im Versicherungsschein, Nachtrag oder der Folgeprämienrechnung genannten Abrechnungszeitraum von TTMMJJJJ bis TTMMJJJJ. Je nach Zahlungsweise 1/1, ½, ¼, 1/12, Einmalprämie.
Beginn des Abrechnungszeitraumes einer Sollstellung (Fälligkeit)
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
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9 | Abrechnungszeitraum bis |
N
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8
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51
| Der Zeitraum für den eine Sollstellung oder Zahlung erfolgt. Er wird bestimmt durch den im Versicherungsschein, Nachtrag oder der Folgeprämienrechnung genannten Abrechnungszeitraum von TTMMJJJJ bis TTMMJJJJ. Je nach Zahlungsweise 1/1, ½, ¼, 1/12, Einmalprämie.
Das Datum gibt in Verbindung mit dem "Abrechnungszeitraum von " und "Zahlungsweise" das Ende eines Abrechnungszeitraumes an.
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00' geschlüsselt werden Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
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10 | Teilspartenbeitrag Netto in Währungseinheiten |
N
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11
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59
| Beitrag der entsprechenden Teilsparte (9,2 Stellen) ohne Steuern und Gebühren gem. Zahlungsweise Im Rahmen einer Bündelung von Verträgen auf die einzelne Sparte entfallender Netto-Beitrag / Prämie.
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11 | Vorzeichen |
AN
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1
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70
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
12 | Teilspartensteuer in Währungseinheiten |
N
|
11
|
71
| Versicherungsteuer für die jeweilige Teilsparte (9,2 Stellen)
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13 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
82
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
14 | Teilspartensteuersatz |
N
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4
|
83
| Satz in % der Teilspartensteuer Sollten mehrere Verrechnungszeiträume mit unterschiedlichen Steuersätzen zusammengefasst werden, muss 9999 geschlüsselt werden (2,2 Stellen)
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15 | Prov-Pflicht-Betrag 1 in Währungseinheiten |
N
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11
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87
| provisionspflichtiger Betrag gemäß "Provisionsart" (9,2 Stellen)
Höhe der Provision in % aus dem Beitrag der als Berechnungsgrundlage dient. Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
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16 | Vorzeichen |
AN
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1
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98
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
17 | Provisionssatz 1 |
N
|
5
|
99
| Satz in % gemäß "Provisionsart"
Bei Lebensversicherungen muss von Promille in Prozent umgerechnet werden
(3,2 Stellen) Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
Bei Stückprovisionen muss 0 geliefert werden.
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18 | Teilsparten-Prov-Betrag 1 in Währungseinheiten |
N
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11
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104
| auf den "Prov-Pflicht-Betrag" anfallende Provision (9,2 Stellen) Provisionsbetrag innerhalb eines Versicherungsvertrages der vom VU für eine Teilsparte gewährt wird.
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19 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
115
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
20 | Provisionsart 1 |
AN
|
1
|
116
| Provision ist das typische Entgelt für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Die Provision des Versicherungsmaklers wird häufig als Courtage bezeichnet. Dies dient besonders dem Assekuradeur zur schnellen Unterscheidung zwischen Agentur- und Maklerentgelt.Die VU unterscheiden u.A. zwischen Abschluss-, Folge-, Bestandspflegeprovisionen.
siehe Anlage 64 |
21 | Prov-Pflicht-Betrag 2 in Währungseinheiten |
N
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11
|
117
| Höhe der Provision in % aus dem Beitrag der als Berechnungsgrundlage dient. Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
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22 | Vorzeichen |
AN
|
1
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128
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
23 | Provisionssatz 2 |
N
|
5
|
129
| Satz in % gemäß "Provisionsart"
Bei Lebensversicherungen muss von Promille in Prozent umgerechnet werden
(3,2 Stellen) Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
Bei Stückprovisionen muss 0 geliefert werden.
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24 | Teilsparten-Prov-Betrag 2 in Währungseinheiten |
N
|
11
|
134
| Provisionsbetrag innerhalb eines Versicherungsvertrages der vom VU für eine Teilsparte gewährt wird.
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25 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
145
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
26 | Provisionsart 2 |
AN
|
1
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146
| Provision ist das typische Entgelt für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Die Provision des Versicherungsmaklers wird häufig als Courtage bezeichnet. Dies dient besonders dem Assekuradeur zur schnellen Unterscheidung zwischen Agentur- und Maklerentgelt.Die VU unterscheiden u.A. zwischen Abschluss-, Folge-, Bestandspflegeprovisionen.
siehe Anlage 64 |
27 | Prov-Pflicht-Betrag 3 in Währungseinheiten |
N
|
11
|
147
| Höhe der Provision in % aus dem Beitrag der als Berechnungsgrundlage dient. Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
|
28 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
158
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
29 | Provisionssatz 3 |
N
|
5
|
159
| Satz in % gemäß "Provisionsart"
Bei Lebensversicherungen muss von Promille in Prozent umgerechnet werden
(3,2 Stellen) Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
Bei Stückprovisionen muss 0 geliefert werden.
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30 | Teilsparten-Prov-Betrag 3 in Währungseinheiten |
N
|
11
|
164
| Provisionsbetrag innerhalb eines Versicherungsvertrages der vom VU für eine Teilsparte gewährt wird.
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31 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
175
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
32 | Provisionsart 3 |
AN
|
1
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176
| Provision ist das typische Entgelt für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Die Provision des Versicherungsmaklers wird häufig als Courtage bezeichnet. Dies dient besonders dem Assekuradeur zur schnellen Unterscheidung zwischen Agentur- und Maklerentgelt.Die VU unterscheiden u.A. zwischen Abschluss-, Folge-, Bestandspflegeprovisionen.
siehe Anlage 64 |
33 | lfd. Nummer der VP |
AN
|
17
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177
| lfd Nr., die zu versicherten Sachen oder Personen (z. B. Objektnummer aus Verbunde Hausratversicherung oder Gruppenunfall) (rechtsbündig)
Kreditversicherung: Stelle 1 - 4: Versicherungsschein-Unternr. Stelle 5 - 17: Avalnummer (nur Kautionsvers.)
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34 | Policendarlehen in Währungseinheiten |
N
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11
|
194
| (9,2 Stellen) auch Vorauszahlung; verzinsliches Darlehen, das auf eine rückkaufsfähige Lebensversicherung bis zur Höhe ihres Beleihungswertes gewährt werden kann.
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35 | Vorzeichen |
AN
|
1
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205
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
36 | Beitragsstundung in Währungseinheiten |
N
|
11
|
206
| (9,2 Stellen)
|
37 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
217
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
38 | Nettobeitrag aus Zusatzversicherung in Währungseinheiten |
N
|
11
|
218
| (9,2 Stellen) Beitragsanteil einer Zusatzversicherung am Gesamtbeitrag ohne Versicherungsteuer und Gebühren.
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39 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
229
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
40 | Verrechnung aus Dividenden in Währungseinheiten |
N
|
11
|
230
| (9,2 Stellen) Im Allgemeinen versteht man in der Versicherungswirtschaft unter dem Begriff Dividende die Überschussbeteiligung, die an den VN ausgeschüttet wird.In der Kreditversicherung kann es sich um eine diskontierte Rückvergütung oder eine Jahresrückvergütung handeln. Hier ist der entsprechende Betrag einzugeben.
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41 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
241
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
42 | abweichende VU-Nr. |
AN
|
5
|
242
| Es kann erforderlich sein, dass eine abweichende VU-Nummer im Abrechnungsverkehr verwendet wird. In diesem Fall muss auch das Kennzeichen zur Erläuterung der abweichenden VU-Nummer gesetzt werden.
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43 | Kennzeichen zu Erläuterung der abweichenden VU-Nr |
AN
|
1
|
247
| Wenn eine abweichende VU-Nr. innerhalb der Abrechnung verwendet wird, muss diese Feld immer zur Erläuterung geschlüsselt werden: 1 =
zeichnendes VU 2 =
vermittelndes VU |
44 | Aufteilung Versicherungsteuer gemäß EG-Richtlinien |
AN
|
1
|
248
| Nach EG-Richtlinien 01.07.1990
Wird aufgrund der vertraglichen Situation eine Aufteilung der Versicherungsteuer gemäß EG-Richtlinien erforderlich, so muss dieses Feld mit 1 gefüllt werden, ansonsten mit 0. 0 =
nein 1 =
ja |
45 | Restlaufzeit des Vertrages |
N
|
2
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249
| gemäß Ablauf des Vertrages Grundlage für die Berechnung von Provision sofern nicht in Satzart 3400 geschlüsselt Ergibt sich aus dem Ablaufdatum des Vertrages. Sie wird in Anzahl Jahren angegeben.
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46 | Laufzeitrabatt in % |
N
|
4
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251
| gemäß Laufzeitrabatt VAG-Novelle 01.07.1991 (2,2 Stellen) Für bestimmte Verträge können von der Laufzeit abhängige Rabatte auf die Prämie gewährt werden.
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47 | Leerstellen |
AN
|
2
|
255
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|