VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 01.02.2005
Kapitel: InkassodatenSatzart: 3410
Abschnitt: Inkasso TeilsparteVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3410
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Abrechnungszeitraum von

N

8

43

Der Zeitraum für den eine Sollstellung oder Zahlung erfolgt. Er wird bestimmt durch den im Versicherungsschein, Nachtrag oder der Folgeprämienrechnung genannten Abrechnungszeitraum von TTMMJJJJ bis TTMMJJJJ. Je nach Zahlungsweise 1/1, ½, ¼, 1/12, Einmalprämie.

Beginn des Abrechnungszeitraumes einer Sollstellung (Fälligkeit)

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

9Abrechnungszeitraum bis

N

8

51

Der Zeitraum für den eine Sollstellung oder Zahlung erfolgt. Er wird bestimmt durch den im Versicherungsschein, Nachtrag oder der Folgeprämienrechnung genannten Abrechnungszeitraum von TTMMJJJJ bis TTMMJJJJ. Je nach Zahlungsweise 1/1, ½, ¼, 1/12, Einmalprämie.

Das Datum gibt in Verbindung mit dem "Abrechnungszeitraum von " und "Zahlungsweise" das Ende eines Abrechnungszeitraumes an.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

10Teilspartenbeitrag Netto in Währungseinheiten

N

11

59

Beitrag der entsprechenden Teilsparte
(9,2 Stellen) ohne Steuern und Gebühren gem. Zahlungsweise
Im Rahmen einer Bündelung von Verträgen auf die einzelne Sparte entfallender Netto-Beitrag / Prämie.
11Vorzeichen

AN

1

70

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
12Teilspartensteuer in Währungseinheiten

N

11

71

Versicherungsteuer für die jeweilige Teilsparte
(9,2 Stellen)
13Vorzeichen

AN

1

82

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
14Teilspartensteuersatz

N

4

83

Satz in % der Teilspartensteuer
Sollten mehrere Verrechnungszeiträume mit unterschiedlichen Steuersätzen zusammengefasst werden, muss 9999 geschlüsselt werden
(2,2 Stellen)
15Prov-Pflicht-Betrag 1 in Währungseinheiten

N

11

87

provisionspflichtiger Betrag gemäß "Provisionsart"
(9,2 Stellen)

Höhe der Provision in % aus dem Beitrag der als Berechnungsgrundlage dient. Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
16Vorzeichen

AN

1

98

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
17Provisionssatz 1

N

5

99

Satz in % gemäß "Provisionsart"

Bei Lebensversicherungen muss von Promille in Prozent umgerechnet werden

(3,2 Stellen)
Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.

Bei Stückprovisionen muss 0 geliefert werden.
18Teilsparten-Prov-Betrag 1 in Währungseinheiten

N

11

104

auf den "Prov-Pflicht-Betrag" anfallende Provision
(9,2 Stellen)
Provisionsbetrag innerhalb eines Versicherungsvertrages der vom VU für eine Teilsparte gewährt wird.
19Vorzeichen

AN

1

115

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
20Provisionsart 1

AN

1

116

Provision ist das typische Entgelt für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.
Die Provision des Versicherungsmaklers wird häufig als Courtage bezeichnet. Dies dient besonders dem Assekuradeur zur schnellen Unterscheidung zwischen Agentur- und Maklerentgelt.Die VU unterscheiden u.A. zwischen Abschluss-, Folge-, Bestandspflegeprovisionen.
siehe Anlage 64
21Prov-Pflicht-Betrag 2 in Währungseinheiten

N

11

117

Höhe der Provision in % aus dem Beitrag der als Berechnungsgrundlage dient. Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
22Vorzeichen

AN

1

128

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
23Provisionssatz 2

N

5

129

Satz in % gemäß "Provisionsart"

Bei Lebensversicherungen muss von Promille in Prozent umgerechnet werden

(3,2 Stellen)
Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.

Bei Stückprovisionen muss 0 geliefert werden.
24Teilsparten-Prov-Betrag 2 in Währungseinheiten

N

11

134

Provisionsbetrag innerhalb eines Versicherungsvertrages der vom VU für eine Teilsparte gewährt wird.
25Vorzeichen

AN

1

145

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
26Provisionsart 2

AN

1

146

Provision ist das typische Entgelt für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.
Die Provision des Versicherungsmaklers wird häufig als Courtage bezeichnet. Dies dient besonders dem Assekuradeur zur schnellen Unterscheidung zwischen Agentur- und Maklerentgelt.Die VU unterscheiden u.A. zwischen Abschluss-, Folge-, Bestandspflegeprovisionen.
siehe Anlage 64
27Prov-Pflicht-Betrag 3 in Währungseinheiten

N

11

147

Höhe der Provision in % aus dem Beitrag der als Berechnungsgrundlage dient. Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.
28Vorzeichen

AN

1

158

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
29Provisionssatz 3

N

5

159

Satz in % gemäß "Provisionsart"

Bei Lebensversicherungen muss von Promille in Prozent umgerechnet werden

(3,2 Stellen)
Innerhalb eines Satzes können verschiedene Provisionen auf unterschiedliche Leistungen vorhanden sein.

Bei Stückprovisionen muss 0 geliefert werden.
30Teilsparten-Prov-Betrag 3 in Währungseinheiten

N

11

164

Provisionsbetrag innerhalb eines Versicherungsvertrages der vom VU für eine Teilsparte gewährt wird.
31Vorzeichen

AN

1

175

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
32Provisionsart 3

AN

1

176

Provision ist das typische Entgelt für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.
Die Provision des Versicherungsmaklers wird häufig als Courtage bezeichnet. Dies dient besonders dem Assekuradeur zur schnellen Unterscheidung zwischen Agentur- und Maklerentgelt.Die VU unterscheiden u.A. zwischen Abschluss-, Folge-, Bestandspflegeprovisionen.
siehe Anlage 64
33lfd. Nummer der VP

AN

17

177

lfd Nr., die zu versicherten Sachen oder Personen (z. B. Objektnummer aus Verbunde Hausratversicherung oder Gruppenunfall)
(rechtsbündig)

Kreditversicherung:
Stelle 1 - 4: Versicherungsschein-Unternr.
Stelle 5 - 17: Avalnummer (nur Kautionsvers.)
34Policendarlehen in Währungseinheiten

N

11

194

(9,2 Stellen)
auch Vorauszahlung; verzinsliches Darlehen, das auf eine rückkaufsfähige Lebensversicherung bis zur Höhe ihres Beleihungswertes gewährt werden kann.
35Vorzeichen

AN

1

205

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
36Beitragsstundung in Währungseinheiten

N

11

206

(9,2 Stellen)
37Vorzeichen

AN

1

217

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
38Nettobeitrag aus Zusatzversicherung in Währungseinheiten

N

11

218

(9,2 Stellen)
Beitragsanteil einer Zusatzversicherung am Gesamtbeitrag ohne Versicherungsteuer und Gebühren.
39Vorzeichen

AN

1

229

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
40Verrechnung aus Dividenden in Währungseinheiten

N

11

230

(9,2 Stellen)
Im Allgemeinen versteht man in der Versicherungswirtschaft unter dem Begriff Dividende die Überschussbeteiligung, die an den VN ausgeschüttet wird.In der Kreditversicherung kann es sich um eine diskontierte Rückvergütung oder eine Jahresrückvergütung handeln. Hier ist der entsprechende Betrag einzugeben.
41Vorzeichen

AN

1

241

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
42abweichende VU-Nr.

AN

5

242

Es kann erforderlich sein, dass eine abweichende VU-Nummer im Abrechnungsverkehr verwendet wird. In diesem Fall muss auch das Kennzeichen zur Erläuterung der abweichenden VU-Nummer gesetzt werden.
43Kennzeichen zu Erläuterung der abweichenden VU-Nr

AN

1

247

Wenn eine abweichende VU-Nr. innerhalb der Abrechnung verwendet wird, muss diese Feld immer zur Erläuterung geschlüsselt werden:
1 = zeichnendes VU
2 = vermittelndes VU
44Aufteilung Versicherungsteuer gemäß EG-Richtlinien

AN

1

248

Nach EG-Richtlinien 01.07.1990

Wird aufgrund der vertraglichen Situation eine Aufteilung der Versicherungsteuer gemäß EG-Richtlinien erforderlich, so muss dieses Feld mit 1 gefüllt werden, ansonsten mit 0.
0 = nein
1 = ja
45Restlaufzeit des Vertrages

N

2

249

gemäß Ablauf des Vertrages
Grundlage für die Berechnung von Provision sofern nicht in Satzart 3400 geschlüsselt
Ergibt sich aus dem Ablaufdatum des Vertrages. Sie wird in Anzahl Jahren angegeben.
46Laufzeitrabatt in %

N

4

251

gemäß Laufzeitrabatt VAG-Novelle 01.07.1991
(2,2 Stellen)
Für bestimmte Verträge können von der Laufzeit abhängige Rabatte auf die Prämie gewährt werden.
47Leerstellen

AN

2

255

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung

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