VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 01.02.2005
Kapitel: InkassodatenSatzart: 3420
Abschnitt: Abrechnung VersicherungsteuerVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3420
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Spartenschlüssel analog zugehörigen Satzarten 0400 / 0410
Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Leerstellen

AN

12

43

9Lfd. Nummer

N

2

55

Lfd. Nummer mit 01 beginnend
Versicherungsteuer Block 1Bei verbundenen Versicherungen können für die einzelnen Teile der Versicherung unterschiedliche Steuersätze gelten. Daher ist es notwendig mehrere Datenblöcke zu führen.
10- Steuerart

AN

3

57

Da die Steuerart, gemäß der Versicherungsteuerpflicht durch die 2. Koordinierungsrichtlinie Schaden und Änderung des Versicherungsteuergesetzes zur Zeit noch nicht definiert ist, kann die Anlage noch nicht vervollständigt werden.
11- Steuerkategorie

AN

3

60

z.Z. nicht belegt
12- Steuer-Prozentsatz

N

8

63

(3,5 Stellen)
Der %-Satz mit dem die zu berechnende Steuer aus dem steuerpflichtigen Betrag des Beitrags / Prämie ermittelt wird.
13- Steuerpflichtiger Betrag in Währungseinheiten

N

14

71

(12,2 Stellen)
Derjenige Betrag des Beitrags aus dem die zu berechnende Steuer in WE ermittelt wird.
14- Vorzeichen

AN

1

85

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
15- Betrag in Währungseinheiten

N

14

86

(12,2 Stellen)
Der Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist.
16- Vorzeichen

AN

1

100

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
17- Währungsschlüssel

AN

3

101

ISO-Code
Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)

In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3
18- Steuerabführung durch

AN

1

104

Steuerschuldner ist zwar grundsätzlich der VN, jedoch wird für deutsche Versicherungspolicen die Versicherungsteuer vom VU abgeführt.Bei im Ausland belegenen Risiken ist eine unterschiedliche Regelung möglich, deshalb bedarf es einer für die Beteiligten eindeutigen Festlegung durch diesen Hinweis.
1 = VU
2 = Vermittler
3 = VN
19- Leerstellen

AN

12

105

Versicherungsteuer Block 2Bei verbundenen Versicherungen können für die einzelnen Teile der Versicherung unterschiedliche Steuersätze gelten. Daher ist es notwendig mehrere Datenblöcke zu führen.
20- Steuerart

AN

3

117

Da die Steuerart, gemäß der Versicherungsteuerpflicht durch die 2. Koordinierungsrichtlinie Schaden und Änderung des Versicherungsteuergesetzes zur Zeit noch nicht definiert ist, kann die Anlage noch nicht vervollständigt werden.
21- Steuerkategorie

AN

3

120

z.Z. nicht belegt
22- Steuer-Prozentsatz

N

8

123

(3,5 Stellen)
Der %-Satz mit dem die zu berechnende Steuer aus dem steuerpflichtigen Betrag des Beitrags / Prämie ermittelt wird.
23- Steuerpflichtiger Betrag in Währungseinheiten

N

14

131

(12,2 Stellen)
Derjenige Betrag des Beitrags aus dem die zu berechnende Steuer in WE ermittelt wird.
24- Vorzeichen

AN

1

145

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
25- Steuer-Betrag in Währungseinheiten

N

14

146

(12,2 Stellen)
Der Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist.
26- Vorzeichen

AN

1

160

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
27- Währungsschlüssel

AN

3

161

ISO-Code
Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)

In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3
28- Steuerabführung durch

AN

1

164

Steuerschuldner ist zwar grundsätzlich der VN, jedoch wird für deutsche Versicherungspolicen die Versicherungsteuer vom VU abgeführt.Bei im Ausland belegenen Risiken ist eine unterschiedliche Regelung möglich, deshalb bedarf es einer für die Beteiligten eindeutigen Festlegung durch diesen Hinweis.
1 = VU
2 = Vermittler
3 = VN
29- Leerstellen

AN

12

165

Versicherungsteuer Block 3Bei verbundenen Versicherungen können für die einzelnen Teile der Versicherung unterschiedliche Steuersätze gelten. Daher ist es notwendig mehrere Datenblöcke zu führen.
30- Steuerart

AN

3

177

Da die Steuerart, gemäß der Versicherungsteuerpflicht durch die 2. Koordinierungsrichtlinie Schaden und Änderung des Versicherungsteuergesetzes zur Zeit noch nicht definiert ist, kann die Anlage noch nicht vervollständigt werden.
31- Steuerkategorie

AN

3

180

z.Z. nicht belegt
32- Steuer-Prozentsatz

N

8

183

(3,5 Stellen)
Der %-Satz mit dem die zu berechnende Steuer aus dem steuerpflichtigen Betrag des Beitrags / Prämie ermittelt wird.
33- Steuerpflichtiger Betrag in Währungseinheiten

N

14

191

(12,2 Stellen)
Derjenige Betrag des Beitrags aus dem die zu berechnende Steuer in WE ermittelt wird.
34- Vorzeichen

AN

1

205

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
35- Steuer-Betrag in Währungseinheiten

N

14

206

(12,2 Stellen)
Der Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist.
36- Vorzeichen

AN

1

220

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
37- Währungsschlüssel

AN

3

221

ISO-Code
Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)

In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3
38- Steuerabführung durch

AN

1

224

Steuerschuldner ist zwar grundsätzlich der VN, jedoch wird für deutsche Versicherungspolicen die Versicherungsteuer vom VU abgeführt.Bei im Ausland belegenen Risiken ist eine unterschiedliche Regelung möglich, deshalb bedarf es einer für die Beteiligten eindeutigen Festlegung durch diesen Hinweis.
1 = VU
2 = Vermittler
3 = VN
39Leerstellen

AN

32

225

Leerstellen
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