Teildatensatz 1 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3420 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
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3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
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10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
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4 | Sparte |
N
|
3
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11
| Spartenschlüssel analog zugehörigen Satzarten 0400 / 0410 Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
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17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
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6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
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10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
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8 | Leerstellen |
AN
|
12
|
43
| |
9 | Lfd. Nummer |
N
|
2
|
55
| Lfd. Nummer mit 01 beginnend
|
| Versicherungsteuer Block 1 | | | | Bei verbundenen Versicherungen können für die einzelnen Teile der Versicherung unterschiedliche Steuersätze gelten. Daher ist es notwendig mehrere Datenblöcke zu führen. |
10 | - Steuerart |
AN
|
3
|
57
| Da die Steuerart, gemäß der Versicherungsteuerpflicht durch die 2. Koordinierungsrichtlinie Schaden und Änderung des Versicherungsteuergesetzes zur Zeit noch nicht definiert ist, kann die Anlage noch nicht vervollständigt werden.
|
11 | - Steuerkategorie |
AN
|
3
|
60
| z.Z. nicht belegt
|
12 | - Steuer-Prozentsatz |
N
|
8
|
63
| (3,5 Stellen) Der %-Satz mit dem die zu berechnende Steuer aus dem steuerpflichtigen Betrag des Beitrags / Prämie ermittelt wird.
|
13 | - Steuerpflichtiger Betrag in Währungseinheiten |
N
|
14
|
71
| (12,2 Stellen) Derjenige Betrag des Beitrags aus dem die zu berechnende Steuer in WE ermittelt wird.
|
14 | - Vorzeichen |
AN
|
1
|
85
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
15 | - Betrag in Währungseinheiten |
N
|
14
|
86
| (12,2 Stellen) Der Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist.
|
16 | - Vorzeichen |
AN
|
1
|
100
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
17 | - Währungsschlüssel |
AN
|
3
|
101
| ISO-Code Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)
In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3 |
18 | - Steuerabführung durch |
AN
|
1
|
104
| Steuerschuldner ist zwar grundsätzlich der VN, jedoch wird für deutsche Versicherungspolicen die Versicherungsteuer vom VU abgeführt.Bei im Ausland belegenen Risiken ist eine unterschiedliche Regelung möglich, deshalb bedarf es einer für die Beteiligten eindeutigen Festlegung durch diesen Hinweis. 1 =
VU 2 =
Vermittler 3 =
VN |
19 | - Leerstellen |
AN
|
12
|
105
| |
| Versicherungsteuer Block 2 | | | | Bei verbundenen Versicherungen können für die einzelnen Teile der Versicherung unterschiedliche Steuersätze gelten. Daher ist es notwendig mehrere Datenblöcke zu führen. |
20 | - Steuerart |
AN
|
3
|
117
| Da die Steuerart, gemäß der Versicherungsteuerpflicht durch die 2. Koordinierungsrichtlinie Schaden und Änderung des Versicherungsteuergesetzes zur Zeit noch nicht definiert ist, kann die Anlage noch nicht vervollständigt werden.
|
21 | - Steuerkategorie |
AN
|
3
|
120
| z.Z. nicht belegt
|
22 | - Steuer-Prozentsatz |
N
|
8
|
123
| (3,5 Stellen) Der %-Satz mit dem die zu berechnende Steuer aus dem steuerpflichtigen Betrag des Beitrags / Prämie ermittelt wird.
|
23 | - Steuerpflichtiger Betrag in Währungseinheiten |
N
|
14
|
131
| (12,2 Stellen) Derjenige Betrag des Beitrags aus dem die zu berechnende Steuer in WE ermittelt wird.
|
24 | - Vorzeichen |
AN
|
1
|
145
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
25 | - Steuer-Betrag in Währungseinheiten |
N
|
14
|
146
| (12,2 Stellen) Der Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist.
|
26 | - Vorzeichen |
AN
|
1
|
160
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
27 | - Währungsschlüssel |
AN
|
3
|
161
| ISO-Code Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)
In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3 |
28 | - Steuerabführung durch |
AN
|
1
|
164
| Steuerschuldner ist zwar grundsätzlich der VN, jedoch wird für deutsche Versicherungspolicen die Versicherungsteuer vom VU abgeführt.Bei im Ausland belegenen Risiken ist eine unterschiedliche Regelung möglich, deshalb bedarf es einer für die Beteiligten eindeutigen Festlegung durch diesen Hinweis. 1 =
VU 2 =
Vermittler 3 =
VN |
29 | - Leerstellen |
AN
|
12
|
165
| |
| Versicherungsteuer Block 3 | | | | Bei verbundenen Versicherungen können für die einzelnen Teile der Versicherung unterschiedliche Steuersätze gelten. Daher ist es notwendig mehrere Datenblöcke zu führen. |
30 | - Steuerart |
AN
|
3
|
177
| Da die Steuerart, gemäß der Versicherungsteuerpflicht durch die 2. Koordinierungsrichtlinie Schaden und Änderung des Versicherungsteuergesetzes zur Zeit noch nicht definiert ist, kann die Anlage noch nicht vervollständigt werden.
|
31 | - Steuerkategorie |
AN
|
3
|
180
| z.Z. nicht belegt
|
32 | - Steuer-Prozentsatz |
N
|
8
|
183
| (3,5 Stellen) Der %-Satz mit dem die zu berechnende Steuer aus dem steuerpflichtigen Betrag des Beitrags / Prämie ermittelt wird.
|
33 | - Steuerpflichtiger Betrag in Währungseinheiten |
N
|
14
|
191
| (12,2 Stellen) Derjenige Betrag des Beitrags aus dem die zu berechnende Steuer in WE ermittelt wird.
|
34 | - Vorzeichen |
AN
|
1
|
205
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
35 | - Steuer-Betrag in Währungseinheiten |
N
|
14
|
206
| (12,2 Stellen) Der Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist.
|
36 | - Vorzeichen |
AN
|
1
|
220
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
37 | - Währungsschlüssel |
AN
|
3
|
221
| ISO-Code Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)
In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3 |
38 | - Steuerabführung durch |
AN
|
1
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224
| Steuerschuldner ist zwar grundsätzlich der VN, jedoch wird für deutsche Versicherungspolicen die Versicherungsteuer vom VU abgeführt.Bei im Ausland belegenen Risiken ist eine unterschiedliche Regelung möglich, deshalb bedarf es einer für die Beteiligten eindeutigen Festlegung durch diesen Hinweis. 1 =
VU 2 =
Vermittler 3 =
VN |
39 | Leerstellen |
AN
|
32
|
225
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|