Teildatensatz 1 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
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Anzahl
Bytes
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Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
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4
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1
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konstant 3430 |
2 | VU-Nummer |
AN
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5
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5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
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3 | Bündelungskennzeichen |
AN
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1
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10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
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4 | Sparte |
N
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3
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11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
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17
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14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
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6 | Folgenummer |
N
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2
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31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
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10
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33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
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8 | Textart 1 |
AN
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1
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43
| Die Textart erläutert den Inhalt des zugehörigen Texts. Sie ist wie folgt zu schlüsseln: 1 =
Veränderung 2 =
Werbung 3 =
Information 4 =
Textfortsetzung |
9 | Text 1 |
AN
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50
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44
| Textfeld Allgemeine Textfelder, deren Inhalte durch die zugehörige Textart definiert werden.
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10 | Textart 2 |
AN
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1
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94
| Die Textart erläutert den Inhalt des zugehörigen Texts. Sie ist wie folgt zu schlüsseln: 1 =
Veränderung 2 =
Werbung 3 =
Information 4 =
Textfortsetzung |
11 | Text 2 |
AN
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50
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95
| Textfeld Allgemeine Textfelder, deren Inhalte durch die zugehörige Textart definiert werden.
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12 | Textart 3 |
AN
|
1
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145
| Die Textart erläutert den Inhalt des zugehörigen Texts. Sie ist wie folgt zu schlüsseln: 1 =
Veränderung 2 =
Werbung 3 =
Information 4 =
Textfortsetzung |
13 | Text 3 |
AN
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50
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146
| Textfeld Allgemeine Textfelder, deren Inhalte durch die zugehörige Textart definiert werden.
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14 | Textart 4 |
AN
|
1
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196
| Die Textart erläutert den Inhalt des zugehörigen Texts. Sie ist wie folgt zu schlüsseln: 1 =
Veränderung 2 =
Werbung 3 =
Information 4 =
Textfortsetzung |
15 | Text 4 |
AN
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50
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197
| Textfeld Allgemeine Textfelder, deren Inhalte durch die zugehörige Textart definiert werden.
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16 | Leerstellen |
AN
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10
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247
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
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