VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 01.02.2005
Kapitel: SchadendatenSatzart: 3500
Abschnitt: SchadeninformationssatzVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3500
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Muss "00" geschlüsselt werden
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Schadennummer des VU

AN

20

43

lfd. Nummer innerhalb einer Schaden-Nr. für die gleiche Datensendung.
Nur bei Einzellieferungen
Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim VU.
9Lfd. Nummer des Bearbeitungsvorganges

N

3

63

Lfd. Nummer innerhalb einer Schaden-Nr. für die gleiche Datensendung.
Nur bei Einzellieferungen
Da zu einem Schaden (bzw. der Schadennummer) innerhalb einer Datensendung mehrere Vorgänge (z.B. Zahlung an Anspruchssteller und Zahlung an Sachverständige) übermittelt werden können ist diese laufende Nummer erforderlich.Sie wird nur bei Einzellieferungen eines Schadens verwendet.
10Satznummer

N

1

66

konstant 1
11Lieferart

AN

1

67

siehe Anlage 51
12Bearbeitungsdatum

N

8

68

Datum der Bearbeitung des Vorganges zu dem die Schadendaten übermittelt wurden.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden
z. B.: Zahlungsdatum, Datum der Schlussmeldung, Stichtag
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

13Schadennummer des Vermittlers

AN

20

76

Schadennummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen(falls vorhanden)
Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim Vermittler.
14A, F, B

AN

1

96

Alleinbesitzend (Alleinzeichnung): in der Regel zeichnet ein VU 100% des Vertrages

Führungsgeschäft: Ein VU das in der Regel den größten Anteil zeichnet, korrespondiert und dokumentiert im Namen der beteiligten Versicherer

Beteiligungsgeschäft: Ein oder mehrere VU beteiligen sich an einem Versicherungsvertrag. Sie schließen sich der Korrespondenz und der Dokumentation der Führenden an.

Mitversicherung: Beteiligung mehrerer VU an einem Risiko in der Weise, dass jedes VU einen bestimmten Anteil an dem zu versichernden Risiko übernimmt.
1 = Alleinbesitzend
2 = Führungsgeschäft
3 = Beteiligung
15Anteil in %

N

5

97

(in Verbindung mit dem Feld A, F, B)
Prozentualer Zeichnungsanteil eines VU an einem Versicherungsvertrag
16Schadendatum

N

8

102

Datum an dem das Schadenereignis eingetreten ist oder - je nach Vertragsart - vom Schaden Kenntnis erlangt wurde.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

17Schadenmeldedatum

N

8

110

Datum an dem der VN den Schaden an das VU oder den VM gemeldet hat.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

18Risiko-Beginn-Datum/Zeichnungsjahr

N

8

118

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden (nur Transport und TV)
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

19Schadensparte

N

3

126

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
20Schadenursache

AN

3

129

Mit Schadenursache werden alle Risikoelemente, die zur Entstehung von Schäden führen und ihre Größe beeinflussen (Risikofaktoren) bezeichnet.Im Abrechnungsverkehr werden die Schadenursachen nach den Ursachenschlüsseln der jeweiligen Verbände verschlüsselt.
21Regulierungsart

AN

1

132

Information ob der VM den Schaden gegenüber dem VN reguliert oder das VU.
1 = VU
2 = Vermittler
22Zahlungsempfänger

AN

2

133

Zahlungsempfänger ist diejenige natürliche oder juristische Person, an die im Rahmen der Schadenregulierung Leistungen ausgezahlt werden. Die Zahlungsempfänger sind folgendermaßen zu verschlüsseln:
01 = VN
02 = Anspruchsteller / Bezugsberechtigter
03 = Abtretung
04 = Vermittler
05 = Versicherungsunternehmen
99 = Sonstiges
23Währungsschlüssel

AN

3

135

ISO-Code
Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)

In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3
24Zahlungsart / Zahlungsgrund

AN

2

138

Die Zahlungsart beschreibt für welchen versicherungstechnischen Sachverhalt eine Zahlung geleistet wurde. Folgende Zahlungsarten sind definiert:
siehe Anlage 65
25Betrag in Währungseinheiten gemäß Zahlungsart

N

13

140

(11,2 Stellen)
Betrag der, gemäß Zahlungsart, vom VU oder VM zur Regulierung eines Schadens bzw. eines Teils des Schadens an einen Zahlungsempfänger ausgezahlt wird. Zahlungsempfänger können der VN oder auch Dritte (z.B. Unfallgegner als Anspruchsteller) sein.
26Vorzeichen

AN

1

153

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
27Schadenbearbeitungskosten in Währungseinheiten

N

13

154

Grundsätzlich sind dies alle Aufwendungen, die dem VU bzw. dem VM bei der Bearbeitung des Schadens erwachsen. In diesem Feld werden jedoch nur die externen Schadenbearbeitungskosten, die z.B. durch Sachverständige oder Bankspesen entstehen, angegeben, nicht VU oder VM interne Kosten!
28Vorzeichen

AN

1

167

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
29Selbstbehalt

AN

1

168

Synonym für Selbstbeteiligung.
0 = nein
1 = ja
30Franchisenbetrag in Währungseinheiten

N

13

169

(11,2 Stellen)
Franchise (französisch: Freibetrag, Freiteil) ist eineSelbstbeteiligung des VN. Der Begriff ist vor allem in der Transportversicherung üblich.
31Vorzeichen

AN

1

182

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
32Teilungsabkommen

AN

1

183

Vereinbarung zwischen VU für die Übernahme von anteiligen Kosten an einem Schadenereignis.
0 = nein
1 = nicht vertragsbelastend z. B.: SFR (KFZ)
2 = vertragsbelastend z .B.: SFR (KFZ)
33Erledigter Schaden

AN

1

184

Kennzeichen, dass bzw. ob ein Schaden vollständig bearbeitet und reguliert ist.
0 = nein
1 = Ja
2 = Doppelanlage
34Sachverständiger

AN

1

185

Der Sachverständige nimmt in der Regel nicht die Schadensachbearbeitung vor. Er arbeitet für die Schadenermittlung je nach seiner Qualifikation als Kfz-, Gebäude-, Maschinen-Sachverständiger etc.Oft handelt es sich um einen externen SV.
0 = nein
1 = ja
35Mehrzweckfeld

AN

30

186

Mehrzweckfeld z. B.:
- Personalnummer
- Kostenstelle
- Fahrer des Fahrzeugessteht
für freien Text oder Ziffern zur Verfügung.
36Risikoinformationen

AN

20

216

Referenz zu dem versicherten Risiko. Dies ist z.B. in der Kfz-Versicherung das amtliche Kennzeichen, oder bei einer Transportversicherung der Schiffsname.
siehe Anlage 44
37Neuanlage

AN

1

236

Kennzeichen im Schadensinformationssatz ob es sich bei dem Schaden um einen neuen Schaden handelt.
0 = nein
1 = ja
2 = wiedereröffneter Schaden
38Ordnungsbegriff

AN

17

237

Zusätzlicher Ordnungsbegriff des VUz. B. Rahmenvertragsnummer, Bearbeitende Stelle.Wird einseitig vom VU nach geeigneten internen Kriterien festgelegt.
39Leerstellen

AN

2

254

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
40Satznummer

N

1

256

konstant 1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3500
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

muß "00" geschlüsselt werden
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Personen-/Kundennummer des Vermittlers

AN

17

43

Personen-/Kundennummer des Vermittlers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen
Referenz auf die Personen- bzw. Kundennummer im Bestand des Vermittlers. Diese weicht i.d.R. von der Kundennummer des VU ab.
9Name Versicherungsnehmer

AN

30

60

Name des Versicherungsnehmers.
10Sollstellungsreferenznummer Versicherer

AN

17

90

Sollstellungs-Referenznummer des VU, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
11Sollstellungsreferenznummer Vermittler

AN

17

107

Sollstellungs-Referenznummer des Vermittlers, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
12Versichertes Risiko

AN

30

124

Klartext zur kurzen Beschreibung des versicherten Risikos
z.B.:
Risiko-Ort
Betriebsart
Versichertes Objekt
13Retouren- / Meldungsgrund

AN

2

154


Kennzeichen zur Beschreibung der Funktion einer Zahlung bzw. Zahlungsinformation.
siehe Anlage 68
14Posten-Kennzeichnung

N

1

156

Information zu einer Buchungsposition (z. B. Retouren- / Meldungsgrund)

0 = Abrechnungsposten (Beträge im Abrechnungsumfang enthalten)
1 = abrechnungsbezogene Info (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten)
2 = Erinnerung zur Erledigung (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten)
3 = Erinnerung zur Zahlung / Gutschrift (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten
15Leerstellen

AN

99

157

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
16Satznummer

N

1

256

konstant 2

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