Teildatensatz 1 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3500 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Muss "00" geschlüsselt werden Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Schadennummer des VU |
AN
|
20
|
43
| lfd. Nummer innerhalb einer Schaden-Nr. für die gleiche Datensendung. Nur bei Einzellieferungen Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim VU.
|
9 | Lfd. Nummer des Bearbeitungsvorganges |
N
|
3
|
63
| Lfd. Nummer innerhalb einer Schaden-Nr. für die gleiche Datensendung. Nur bei Einzellieferungen Da zu einem Schaden (bzw. der Schadennummer) innerhalb einer Datensendung mehrere Vorgänge (z.B. Zahlung an Anspruchssteller und Zahlung an Sachverständige) übermittelt werden können ist diese laufende Nummer erforderlich.Sie wird nur bei Einzellieferungen eines Schadens verwendet.
|
10 | Satznummer |
N
|
1
|
66
|
konstant 1 |
11 | Lieferart |
AN
|
1
|
67
|
siehe Anlage 51 |
12 | Bearbeitungsdatum |
N
|
8
|
68
| Datum der Bearbeitung des Vorganges zu dem die Schadendaten übermittelt wurden.
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden z. B.: Zahlungsdatum, Datum der Schlussmeldung, Stichtag Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
13 | Schadennummer des Vermittlers |
AN
|
20
|
76
| Schadennummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen(falls vorhanden) Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim Vermittler.
|
14 | A, F, B |
AN
|
1
|
96
| Alleinbesitzend (Alleinzeichnung): in der Regel zeichnet ein VU 100% des Vertrages
Führungsgeschäft: Ein VU das in der Regel den größten Anteil zeichnet, korrespondiert und dokumentiert im Namen der beteiligten Versicherer
Beteiligungsgeschäft: Ein oder mehrere VU beteiligen sich an einem Versicherungsvertrag. Sie schließen sich der Korrespondenz und der Dokumentation der Führenden an.
Mitversicherung: Beteiligung mehrerer VU an einem Risiko in der Weise, dass jedes VU einen bestimmten Anteil an dem zu versichernden Risiko übernimmt. 1 =
Alleinbesitzend 2 =
Führungsgeschäft 3 =
Beteiligung |
15 | Anteil in % |
N
|
5
|
97
| (in Verbindung mit dem Feld A, F, B) Prozentualer Zeichnungsanteil eines VU an einem Versicherungsvertrag
|
16 | Schadendatum |
N
|
8
|
102
| Datum an dem das Schadenereignis eingetreten ist oder - je nach Vertragsart - vom Schaden Kenntnis erlangt wurde.
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
17 | Schadenmeldedatum |
N
|
8
|
110
| Datum an dem der VN den Schaden an das VU oder den VM gemeldet hat.
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00' geschlüsselt werden Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
18 | Risiko-Beginn-Datum/Zeichnungsjahr |
N
|
8
|
118
| Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden (nur Transport und TV) Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
19 | Schadensparte |
N
|
3
|
126
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
20 | Schadenursache |
AN
|
3
|
129
| Mit Schadenursache werden alle Risikoelemente, die zur Entstehung von Schäden führen und ihre Größe beeinflussen (Risikofaktoren) bezeichnet.Im Abrechnungsverkehr werden die Schadenursachen nach den Ursachenschlüsseln der jeweiligen Verbände verschlüsselt.
|
21 | Regulierungsart |
AN
|
1
|
132
| Information ob der VM den Schaden gegenüber dem VN reguliert oder das VU. 1 =
VU 2 =
Vermittler |
22 | Zahlungsempfänger |
AN
|
2
|
133
| Zahlungsempfänger ist diejenige natürliche oder juristische Person, an die im Rahmen der Schadenregulierung Leistungen ausgezahlt werden. Die Zahlungsempfänger sind folgendermaßen zu verschlüsseln: 01 =
VN 02 =
Anspruchsteller / Bezugsberechtigter 03 =
Abtretung 04 =
Vermittler 05 =
Versicherungsunternehmen 99 =
Sonstiges |
23 | Währungsschlüssel |
AN
|
3
|
135
| ISO-Code Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)
In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3 |
24 | Zahlungsart / Zahlungsgrund |
AN
|
2
|
138
| Die Zahlungsart beschreibt für welchen versicherungstechnischen Sachverhalt eine Zahlung geleistet wurde. Folgende Zahlungsarten sind definiert:
siehe Anlage 65 |
25 | Betrag in Währungseinheiten gemäß Zahlungsart |
N
|
13
|
140
| (11,2 Stellen) Betrag der, gemäß Zahlungsart, vom VU oder VM zur Regulierung eines Schadens bzw. eines Teils des Schadens an einen Zahlungsempfänger ausgezahlt wird. Zahlungsempfänger können der VN oder auch Dritte (z.B. Unfallgegner als Anspruchsteller) sein.
|
26 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
153
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
27 | Schadenbearbeitungskosten in Währungseinheiten |
N
|
13
|
154
| Grundsätzlich sind dies alle Aufwendungen, die dem VU bzw. dem VM bei der Bearbeitung des Schadens erwachsen. In diesem Feld werden jedoch nur die externen Schadenbearbeitungskosten, die z.B. durch Sachverständige oder Bankspesen entstehen, angegeben, nicht VU oder VM interne Kosten!
|
28 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
167
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
29 | Selbstbehalt |
AN
|
1
|
168
| Synonym für Selbstbeteiligung. 0 =
nein 1 =
ja |
30 | Franchisenbetrag in Währungseinheiten |
N
|
13
|
169
| (11,2 Stellen) Franchise (französisch: Freibetrag, Freiteil) ist eineSelbstbeteiligung des VN. Der Begriff ist vor allem in der Transportversicherung üblich.
|
31 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
182
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
32 | Teilungsabkommen |
AN
|
1
|
183
| Vereinbarung zwischen VU für die Übernahme von anteiligen Kosten an einem Schadenereignis. 0 =
nein 1 =
nicht vertragsbelastend z. B.: SFR (KFZ) 2 =
vertragsbelastend z .B.: SFR (KFZ) |
33 | Erledigter Schaden |
AN
|
1
|
184
| Kennzeichen, dass bzw. ob ein Schaden vollständig bearbeitet und reguliert ist. 0 =
nein 1 =
Ja 2 =
Doppelanlage |
34 | Sachverständiger |
AN
|
1
|
185
| Der Sachverständige nimmt in der Regel nicht die Schadensachbearbeitung vor. Er arbeitet für die Schadenermittlung je nach seiner Qualifikation als Kfz-, Gebäude-, Maschinen-Sachverständiger etc.Oft handelt es sich um einen externen SV. 0 =
nein 1 =
ja |
35 | Mehrzweckfeld |
AN
|
30
|
186
| Mehrzweckfeld z. B.: - Personalnummer - Kostenstelle - Fahrer des Fahrzeugessteht für freien Text oder Ziffern zur Verfügung.
|
36 | Risikoinformationen |
AN
|
20
|
216
| Referenz zu dem versicherten Risiko. Dies ist z.B. in der Kfz-Versicherung das amtliche Kennzeichen, oder bei einer Transportversicherung der Schiffsname.
siehe Anlage 44 |
37 | Neuanlage |
AN
|
1
|
236
| Kennzeichen im Schadensinformationssatz ob es sich bei dem Schaden um einen neuen Schaden handelt. 0 =
nein 1 =
ja 2 =
wiedereröffneter Schaden |
38 | Ordnungsbegriff |
AN
|
17
|
237
| Zusätzlicher Ordnungsbegriff des VUz. B. Rahmenvertragsnummer, Bearbeitende Stelle.Wird einseitig vom VU nach geeigneten internen Kriterien festgelegt.
|
39 | Leerstellen |
AN
|
2
|
254
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
40 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 1 |
Teildatensatz 2 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3500 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
muß "00" geschlüsselt werden Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Personen-/Kundennummer des Vermittlers |
AN
|
17
|
43
| Personen-/Kundennummer des Vermittlers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen Referenz auf die Personen- bzw. Kundennummer im Bestand des Vermittlers. Diese weicht i.d.R. von der Kundennummer des VU ab.
|
9 | Name Versicherungsnehmer |
AN
|
30
|
60
| Name des Versicherungsnehmers.
|
10 | Sollstellungsreferenznummer Versicherer |
AN
|
17
|
90
| Sollstellungs-Referenznummer des VU, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
|
11 | Sollstellungsreferenznummer Vermittler |
AN
|
17
|
107
| Sollstellungs-Referenznummer des Vermittlers, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
|
12 | Versichertes Risiko |
AN
|
30
|
124
| Klartext zur kurzen Beschreibung des versicherten Risikos z.B.: Risiko-Ort Betriebsart Versichertes Objekt
|
13 | Retouren- / Meldungsgrund |
AN
|
2
|
154
|
Kennzeichen zur Beschreibung der Funktion einer Zahlung bzw. Zahlungsinformation.
siehe Anlage 68 |
14 | Posten-Kennzeichnung |
N
|
1
|
156
| Information zu einer Buchungsposition (z. B. Retouren- / Meldungsgrund)
0 =
Abrechnungsposten (Beträge im Abrechnungsumfang enthalten) 1 =
abrechnungsbezogene Info (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten) 2 =
Erinnerung zur Erledigung (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten) 3 =
Erinnerung zur Zahlung / Gutschrift (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten |
15 | Leerstellen |
AN
|
99
|
157
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
16 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 2 |