VU-Vermittler-Service

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Datenkommunikation
Versicherungsunternehmen - Vermittler

Stand: 01.02.2005
Kapitel: SchadendatenSatzart: 3550
Abschnitt: SchadenabrechnungssatzVersion: 1.0
Teildatensatz 1
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3550
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Schadennummer des VU

AN

20

43

Schadennummer, rechtsbündig, mit Leer stellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim VU.
9Lfd. Nummer des Bearbeitungs vorganges

N

3

63

Lfd. Nummer innerhalb einer Schaden-Nr. für die gleiche Datensendung.
Da zu einem Schaden (bzw. der Schadennummer) innerhalb einer Datensendung mehrere Vorgänge (z.B. Zahlung an Anspruchssteller und Zahlung an Sachverständige) übermittelt werden können ist diese laufende Nummer erforderlich.Sie wird nur bei Einzellieferungen eines Schadens verwendet.
10Satznummer

N

1

66

konstant 1
11Art der Vermittlernummer

AN

1

67

1 = GDV-Verzeichnis
2 = RINET
3 = EDIFACT
12Vermittlernummer

AN

17

68

Vermittlernummer gem. Art der Vermittlernummer
13Versicherungsscheinnummer des Vermittlers

AN

17

85

Versicherungsscheinnummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Gelegentlich führen Vermittler eigene Versicherungsscheinnummern, z.B. bei der Selbstausfertigung in der Transportversicherung.
14Schadennummer des Vermittlers

AN

20

102

Schadennummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim Vermittler.
15Lfd. Nummer der Deklaration

N

8

122

Die durch einen Versicherungsvertrag versicherten Sachen oder Personen werden im Allgemeinen in einer Deklaration genannt deren Positionen durch Nummernfolge gekennzeichnet werden.

Gemäß der Anmeldung zur Transportversicherung
16Zeichnungsjahr

N

4

130

(JJJJ)
Hauptsächlich in der Transportversicherung wird damit der Zeitraum gekennzeichnet, dem je nach Anforderung, eine Deckung, eine Beteiligung oder ein Schaden zuzuordnen ist.
17Risiko- / Transportbeginndatum

N

8

134

Datum ab dem der/die VU die Haftung für ein deklariertes Risiko übernehmen. Dies ist z.B. in der Transportversicherung das Datum an dem ein Transport beginnt.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

18Schadendatum

N

8

142

Datum an dem das Schadenereignis eingetreten ist oder - je nach Vertragsart - vom Schaden Kenntnis erlangt wurde.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

19Schadenmeldedatum

N

8

150

Datum an dem der VN den Schaden an das VU oder den VM gemeldet hat.

Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden
Tag / Monat / Jahr
(TTMMJJJJ)

20Schadensparte

AN

3

158

Die Schadensparte kann von der Sparte im Versicherungsschein abweichen. Dies ist z.B. bei einer verbundenen Hausratversicherung erforderlich, um einen Glasschaden zu spezifizieren.
21Schadenursache

AN

3

161

Mit Schadenursache werden alle Risikoelemente, die zur Entstehung von Schäden führen und ihre Größe beeinflussen (Risikofaktoren) bezeichnet.Im Abrechnungsverkehr werden die Schadenursachen nach den Ursachenschlüsseln der jeweiligen Verbände verschlüsselt.
22Währungsschlüssel

AN

3

164

ISO-Code
Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)

In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3
23Schadenbetrag 100% in Währungseinheiten

N

11

167

Gesamtbetrag (100%) des Schadens der von allen beteiligten VU im Rahmen des Führungs- und Beteiligungsgeschäftes gemeinsam zu tragen ist .
(9,2 Stellen)
24Vorzeichen

AN

1

178

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
25Leistungsart

N

2

179

siehe Anlage 59
26A, F, B

AN

1

181

Alleinbesitzend (Alleinzeichnung): in der Regel zeichnet ein VU 100% des Vertrages

Führungsgeschäft: Ein VU das in der Regel den größten Anteil zeichnet, korrespondiert und dokumentiert im Namen der beteiligten Versicherer

Beteiligungsgeschäft: Ein oder mehrere VU beteiligen sich an einem Versicherungsvertrag. Sie schließen sich der Korrespondenz und der Dokumentation der Führenden an.

Mitversicherung: Beteiligung mehrerer VU an einem Risiko in der Weise, dass jedes VU einen bestimmten Anteil an dem zu versichernden Risiko übernimmt.
1 = Alleinbesitzend
2 = Führungsgeschäft
3 = Beteiligung
27Anteil in %

N

6

182

Anteil in % (Führungs- und Beteiligungs geschäft)

Prozentualer Zeichnungsanteil eines VU an einem Versicherungsvertrag
28anteiliger Schadenbetrag in Währungseinheiten

N

11

188

(9,2 Stellen)
Anteiliger Betrag des VU an der jeweiligen Schadenszahlung im Rahmen des Führungs- und Beteiligungsgeschäftes.
29Vorzeichen

AN

1

199

Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.


- = negativ
+ = positiv
30Schadenbeschreibung

AN

30

200

Kurze Beschreibung des Schadens, z.B. „verlorene Container“.
31Risikoinformation

AN

20

230

Referenz zu dem versicherten Risiko. Dies ist z.B. in der Kfz-Versicherung das amtliche Kennzeichen, oder bei einer Transportversicherung der Schiffsname.
siehe Anlage 44
32Schadenerledigung

AN

1

250

0 = nein
1 = ja
33Leerstellen

AN

5

251

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
34Satznummer

N

1

256

konstant 1
Teildatensatz 2
Nr.Bezeichnung

Darst.
AN/N

Anzahl
Bytes

Byte-
Adr.

Inhalt / Erläuterung
1Satzart

N

4

1

konstant 3550
2VU-Nummer

AN

5

5

Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis

(linksbündig)


3Bündelungskennzeichen

AN

1

10

Kennzeichen für gebündelte Verträge
1 = gebündelt
Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.

Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
4Sparte

N

3

11

Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1
5Versicherungsschein-Nummer

AN

17

14

Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).

rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen


6Folgenummer

N

2

31

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung

Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2
7Geschäftsstelle / Vermittler

AN

10

33

Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler
ohne Sonderzeichen
Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
8Ordnungsbegriff

AN

17

43

Zusätzlicher Ordnungsbegriff des VUz. B. Rahmenvertragsnummer, Bearbeitende Stelle.Wird einseitig vom VU nach geeigneten internen Kriterien festgelegt.
9Personen-/Kundennummer des Vermittlers

AN

17

60

Personen-/Kundennummer des Vermittlers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen
Referenz auf die Personen- bzw. Kundennummer im Bestand des Vermittlers. Diese weicht i.d.R. von der Kundennummer des VU ab.
10Name Versicherungsnehmer

AN

30

77

Name des Versicherungsnehmers.
11Sollstellungsreferenznummer Versicherer

AN

17

107

Sollstellungs-Referenznummer des VU, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
12Sollstellungsreferenznummer Vermittler

AN

17

124

Sollstellungs-Referenznummer des Vermittlers, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
13Versichertes Risiko

AN

30

141

Klartext zur kurzen Beschreibung des versicherten Risikos
z.B.:
Risiko-Ort
Betriebsart
Versichertes Objekt
14Retouren- / Meldungsgrund

AN

2

171


Kennzeichen zur Beschreibung der Funktion einer Zahlung bzw. Zahlungsinformation.
siehe Anlage 68
15Posten-Kennzeichnung

N

1

173

Information zu einer Buchungsposition
(z. B. Retouren- / Meldungsgrund)
0 = Abrechnungsposten (Beträge im Abrechnungsumfang enthalten)
1 = abrechnungsbezogene Info (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten)
2 = Erinnerung zur Erledigung (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten)
3 = Erinnerung zur Zahlung / Gutschrift (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten
16Mehrzweckfeld

AN

30

174

Mehrzweckfeld z. B.:
- Personalnummer
- Kostenstelle
- Fahrer des Fahrzeugessteht
für freien Text oder Ziffern zur Verfügung.
17Leerstellen

AN

52

204

Leerstellen
Freie Stellen für weitere Belegung
18Satznummer

N

1

256

konstant 2

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