Teildatensatz 1 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3550 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Schadennummer des VU |
AN
|
20
|
43
| Schadennummer, rechtsbündig, mit Leer stellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim VU.
|
9 | Lfd. Nummer des Bearbeitungs vorganges |
N
|
3
|
63
| Lfd. Nummer innerhalb einer Schaden-Nr. für die gleiche Datensendung. Da zu einem Schaden (bzw. der Schadennummer) innerhalb einer Datensendung mehrere Vorgänge (z.B. Zahlung an Anspruchssteller und Zahlung an Sachverständige) übermittelt werden können ist diese laufende Nummer erforderlich.Sie wird nur bei Einzellieferungen eines Schadens verwendet.
|
10 | Satznummer |
N
|
1
|
66
|
konstant 1 |
11 | Art der Vermittlernummer |
AN
|
1
|
67
| 1 =
GDV-Verzeichnis 2 =
RINET 3 =
EDIFACT |
12 | Vermittlernummer |
AN
|
17
|
68
| Vermittlernummer gem. Art der Vermittlernummer
|
13 | Versicherungsscheinnummer des Vermittlers |
AN
|
17
|
85
| Versicherungsscheinnummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen Gelegentlich führen Vermittler eigene Versicherungsscheinnummern, z.B. bei der Selbstausfertigung in der Transportversicherung.
|
14 | Schadennummer des Vermittlers |
AN
|
20
|
102
| Schadennummer, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen Ordnungsbegriff zur Identifikation des Schadens beim Vermittler.
|
15 | Lfd. Nummer der Deklaration |
N
|
8
|
122
| Die durch einen Versicherungsvertrag versicherten Sachen oder Personen werden im Allgemeinen in einer Deklaration genannt deren Positionen durch Nummernfolge gekennzeichnet werden.
Gemäß der Anmeldung zur Transportversicherung
|
16 | Zeichnungsjahr |
N
|
4
|
130
| (JJJJ) Hauptsächlich in der Transportversicherung wird damit der Zeitraum gekennzeichnet, dem je nach Anforderung, eine Deckung, eine Beteiligung oder ein Schaden zuzuordnen ist.
|
17 | Risiko- / Transportbeginndatum |
N
|
8
|
134
| Datum ab dem der/die VU die Haftung für ein deklariertes Risiko übernehmen. Dies ist z.B. in der Transportversicherung das Datum an dem ein Transport beginnt.
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein, muss '00’ geschlüsselt werden Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
18 | Schadendatum |
N
|
8
|
142
| Datum an dem das Schadenereignis eingetreten ist oder - je nach Vertragsart - vom Schaden Kenntnis erlangt wurde.
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
19 | Schadenmeldedatum |
N
|
8
|
150
| Datum an dem der VN den Schaden an das VU oder den VM gemeldet hat.
Sollten Tag und/oder Monat nicht vorhanden sein muss '00' geschlüsselt werden Tag / Monat / Jahr (TTMMJJJJ)
|
20 | Schadensparte |
AN
|
3
|
158
| Die Schadensparte kann von der Sparte im Versicherungsschein abweichen. Dies ist z.B. bei einer verbundenen Hausratversicherung erforderlich, um einen Glasschaden zu spezifizieren.
|
21 | Schadenursache |
AN
|
3
|
161
| Mit Schadenursache werden alle Risikoelemente, die zur Entstehung von Schäden führen und ihre Größe beeinflussen (Risikofaktoren) bezeichnet.Im Abrechnungsverkehr werden die Schadenursachen nach den Ursachenschlüsseln der jeweiligen Verbände verschlüsselt.
|
22 | Währungsschlüssel |
AN
|
3
|
164
| ISO-Code Internationale Norm (ISO-CODE) zur Kurzbezeichnung einer Währung (z. B. EUR)
In einer Datenlieferung (3001-3999) darf nur eine Währung enthalten sein.
siehe Anlage 3 |
23 | Schadenbetrag 100% in Währungseinheiten |
N
|
11
|
167
| Gesamtbetrag (100%) des Schadens der von allen beteiligten VU im Rahmen des Führungs- und Beteiligungsgeschäftes gemeinsam zu tragen ist . (9,2 Stellen)
|
24 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
178
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
25 | Leistungsart |
N
|
2
|
179
|
siehe Anlage 59 |
26 | A, F, B |
AN
|
1
|
181
| Alleinbesitzend (Alleinzeichnung): in der Regel zeichnet ein VU 100% des Vertrages
Führungsgeschäft: Ein VU das in der Regel den größten Anteil zeichnet, korrespondiert und dokumentiert im Namen der beteiligten Versicherer
Beteiligungsgeschäft: Ein oder mehrere VU beteiligen sich an einem Versicherungsvertrag. Sie schließen sich der Korrespondenz und der Dokumentation der Führenden an.
Mitversicherung: Beteiligung mehrerer VU an einem Risiko in der Weise, dass jedes VU einen bestimmten Anteil an dem zu versichernden Risiko übernimmt. 1 =
Alleinbesitzend 2 =
Führungsgeschäft 3 =
Beteiligung |
27 | Anteil in % |
N
|
6
|
182
| Anteil in % (Führungs- und Beteiligungs geschäft)
Prozentualer Zeichnungsanteil eines VU an einem Versicherungsvertrag
|
28 | anteiliger Schadenbetrag in Währungseinheiten |
N
|
11
|
188
| (9,2 Stellen) Anteiliger Betrag des VU an der jeweiligen Schadenszahlung im Rahmen des Führungs- und Beteiligungsgeschäftes.
|
29 | Vorzeichen |
AN
|
1
|
199
| Unabhängig der Richtung in welcher die Daten ausgetauscht werden, bedeutet Vorzeichen "+" Forderung durch das VU und Vorzeichen "-" Verbindlichkeit des VU.
- =
negativ + =
positiv |
30 | Schadenbeschreibung |
AN
|
30
|
200
| Kurze Beschreibung des Schadens, z.B. „verlorene Container“.
|
31 | Risikoinformation |
AN
|
20
|
230
| Referenz zu dem versicherten Risiko. Dies ist z.B. in der Kfz-Versicherung das amtliche Kennzeichen, oder bei einer Transportversicherung der Schiffsname.
siehe Anlage 44 |
32 | Schadenerledigung |
AN
|
1
|
250
| 0 =
nein 1 =
ja |
33 | Leerstellen |
AN
|
5
|
251
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
34 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 1 |
Teildatensatz 2 |
Nr. | Bezeichnung |
Darst.
AN/N
|
Anzahl
Bytes
|
Byte-
Adr.
| Inhalt / Erläuterung |
1 | Satzart |
N
|
4
|
1
|
konstant 3550 |
2 | VU-Nummer |
AN
|
5
|
5
| Gemäß Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
www.bafin.de - für Verbraucher - Versicherungen - Unternehmensverzeichnis
(linksbündig)
|
3 | Bündelungskennzeichen |
AN
|
1
|
10
| Kennzeichen für gebündelte Verträge 1 = gebündelt Handelt es sich bei einem abzurechnenden Vertrag um einen gebündelten Vertrag ist hier eine 1 zu schlüsseln. Von Bündelung spricht man bei Zusammenfassung mehrerer zu versichernden Gefahren in selbstständigen Versicherungsverträge innerhalb eines „Gebündelten“ Versicherungsvertrages.
Beispiel: Gebündelte Geschäftsversicherung in der Sachversicherung.
|
4 | Sparte |
N
|
3
|
11
| Innerhalb der Versicherungszweige wird nach Versicherungssparten – kurz – „Sparte“ unterschieden.Z.B. in der Sachversicherung gibt es Sparten wie die Feuer-, die Sturm- oder die Hagelversicherung
siehe Anlage 1 |
5 | Versicherungsschein-Nummer |
AN
|
17
|
14
| Nummer, die aus verwaltungstechnischen Gründen für einen Versicherungsschein vergeben wird und diesen Vertrag bei allen Geschäftsvorfällen identifiziert (z.B. bei der Erstellung von Dokumenten, Schadenregulierung, Schriftwechsel etc.).
rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen ohne Sonderzeichen
|
6 | Folgenummer |
N
|
2
|
31
| Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten für die gleiche Datensendung
Lfd. Nummer innerhalb einer Versicherungsschein-Nr. über alle Satzarten innerhalb der gleichen Datensendung. Da innerhalb einer Datensendung zu einer Versicherungsschein-Nr. mehrere, auch gleichartige Vorgänge abgewickelt werden können, ist dies Nummer erforderlich.
siehe Anlage 2 |
7 | Geschäftsstelle / Vermittler |
AN
|
10
|
33
| Die geschäftsführende Geschäftsstelle und der Vermittler ohne Sonderzeichen Geschäftsstelle des VU und Organisationsnummer des VM bei dieser Geschäftsstelle des VU für den diesen Versicherungsvertrag betreffenden Bestand bei diesem VU.
|
8 | Ordnungsbegriff |
AN
|
17
|
43
| Zusätzlicher Ordnungsbegriff des VUz. B. Rahmenvertragsnummer, Bearbeitende Stelle.Wird einseitig vom VU nach geeigneten internen Kriterien festgelegt.
|
9 | Personen-/Kundennummer des Vermittlers |
AN
|
17
|
60
| Personen-/Kundennummer des Vermittlers, rechtsbündig, mit Leerstellen linksbündig auffüllen, ohne Sonderzeichen Referenz auf die Personen- bzw. Kundennummer im Bestand des Vermittlers. Diese weicht i.d.R. von der Kundennummer des VU ab.
|
10 | Name Versicherungsnehmer |
AN
|
30
|
77
| Name des Versicherungsnehmers.
|
11 | Sollstellungsreferenznummer Versicherer |
AN
|
17
|
107
| Sollstellungs-Referenznummer des VU, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
|
12 | Sollstellungsreferenznummer Vermittler |
AN
|
17
|
124
| Sollstellungs-Referenznummer des Vermittlers, eindeutiger Schlüssel je Buchungsvorgang / Sollstellung.
|
13 | Versichertes Risiko |
AN
|
30
|
141
| Klartext zur kurzen Beschreibung des versicherten Risikos z.B.: Risiko-Ort Betriebsart Versichertes Objekt
|
14 | Retouren- / Meldungsgrund |
AN
|
2
|
171
|
Kennzeichen zur Beschreibung der Funktion einer Zahlung bzw. Zahlungsinformation.
siehe Anlage 68 |
15 | Posten-Kennzeichnung |
N
|
1
|
173
| Information zu einer Buchungsposition (z. B. Retouren- / Meldungsgrund) 0 =
Abrechnungsposten (Beträge im Abrechnungsumfang enthalten) 1 =
abrechnungsbezogene Info (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten) 2 =
Erinnerung zur Erledigung (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten) 3 =
Erinnerung zur Zahlung / Gutschrift (Beträge nicht im Abrechnungsumfang enthalten |
16 | Mehrzweckfeld |
AN
|
30
|
174
| Mehrzweckfeld z. B.: - Personalnummer - Kostenstelle - Fahrer des Fahrzeugessteht für freien Text oder Ziffern zur Verfügung.
|
17 | Leerstellen |
AN
|
52
|
204
| Leerstellen Freie Stellen für weitere Belegung
|
18 | Satznummer |
N
|
1
|
256
|
konstant 2 |